Rechtsprechung
BGH, 09.06.1970 - VI ZR 18/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 847
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beleidigung - Eigenwert der Persönlichkeit - Geldentschädigung - Verschulden
Papierfundstellen
- VersR 1970, 861
- DB 1970, 1532
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11
Winkeladvokat ist Ehrverletzung!
Unter einem Winkeladvokat ist jedenfalls derjenige zu verstehen, der eine Sache entsprechend seinem Berufsstand nicht verantwortungsbewusst zu vertreten befähigt ist (BGH Urteil vom 09.06.1970, Az.: VI ZR 18/69, Tz 10 - zitiert nach juris -).Soweit die Parteien auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.06.1970, Az.: VI ZR 18/69, verweisen und daraus unterschiedliche Schlüsse ziehen, gilt Folgendes: Der Bundesgerichtshof hat die Formulierung "hergelaufener schäbiger Winkeladvokat" als unzweifelhafte Ehr- bzw. Persönlichkeitsrechtsverletzung angesehen.
Dass dies bei der Bezeichnung als "Winkeladvokat" im Einzelfall nicht dazu führen muss, eine besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung anzunehmen, (vgl. BGH Urteil vom 09.06.1970, Az.: VI ZR 18/69), steht der vorgenannten rechtlichen Beurteilung nicht entgegen, weil es dieser Schwere der Verletzung nur bedarf, um ausnahmsweise ein Schmerzensgeld zusprechen zu können.
- BGH, 03.12.1974 - VI ZR 201/73
Vorliegen eines schweren Eingriffs in Persönlichkeitsrechte durch …
Formalbeleidigungen stellen nicht zwangsläufig schwere Persönlichkeitsverletzungen dar (vgl. auch BGH Urt. vom 9. Juni 1970 - VI ZR 18/69 - VersR 1970, 861, 863).