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   BGH, 29.10.1974 - VI ZR 182/73   

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https://dejure.org/1974,218
BGH, 29.10.1974 - VI ZR 182/73 (https://dejure.org/1974,218)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1974 - VI ZR 182/73 (https://dejure.org/1974,218)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 182/73 (https://dejure.org/1974,218)
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Hausbesetzung

§ 823 Abs. 1 BGB, Körperverletzung, § 830 BGB, psychische Unterstützung

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mittäterschaft - Psychische Unterstützung - Demonstration - Mithaftung des Gehilfen - Beihilfe zu Tätlichkeiten

Papierfundstellen

  • BGHZ 63, 124
  • NJW 1975, 49
  • VersR 1975, 49
  • DVBl 1974, 944
  • DB 1974, 2296
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer

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  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 139/70

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Vorliegen einer

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  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht

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  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 240/12

    Kinderhochstühle im Internet III - Unterlassungsprozess wegen Markenverletzung im

    aa) Die Frage, ob sich jemand als Täter, Mittäter, Anstifter oder Gehilfe in einer die zivilrechtliche Haftung begründenden Weise an einer deliktischen Handlung eines Dritten beteiligt hat, beurteilt sich nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 182/73, BGHZ 63, 124, 126; Urteil vom 24. Januar 1984 - VI ZR 37/82, BGHZ 89, 383, 389).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Dieses Grundrecht ist - ebenso wie die in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Meinungsfreiheit - darauf angelegt, die (kollektive) Kundgabe von Standpunkten in dem der demokratischen Gesellschaft immanenten Kampf der Meinungen mit geistigen Mitteln zu gewährleisten (vgl. BGHZ 59, 30, 36; BGHZ 63, 124, 127; BGHZ 89, 383, 394).

    46 a) Zutreffend geht das Berufungsgericht im Ansatz davon aus, daß sich die Beurteilung, ob sich jemand als Mittäter oder Gehilfe im Sinne der genannten Bestimmungen an einer die zivilrechtliche Haftung begründenden deliktischen Verhaltensweise beteiligt hat, nach den für das Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen richtet (vgl. BGHZ 63, 124, 126; BGHZ 89, 383, 389).

    Beihilfe kann gegebenenfalls auch psychisch geleistet werden und setzt keine physische Mitwirkung bei der Tat voraus (vgl. BGHZ 63, 124, 130 m.w.N.).

    Insoweit kann es für die Beurteilung der inneren Tatseite von Bedeutung sein, welche Rolle und welche Funktionen der Betroffene innerhalb der Demonstration für sich in Anspruch genommen hat (vgl. BGHZ 63, 124, 128); an einer gerade den Ablauf der Versammlung betreffenden führenden Rolle der Beklagten zu 3) konnte das Berufungsgericht hier seine Beurteilung ausrichten.

    Das gilt nicht nur für die Teilnahme an einer Großdemonstration, sondern auch für die Beteiligung an einer kleineren und überschaubaren Versammlung, solange die Teilnahme nicht über die Ausübung der genannten Grundrechte hinausgeht und nicht festgestellt werden kann, daß der Betreffende an einer auf die Rechtsgutverletzung zielenden Abrede beteiligt war, das schadenstiftende Verhalten anderer Teilnehmer in seinen eigenen Willen mitaufgenommen oder sich an der Versammlung gerade in Kenntnis des Blockadeziels zu dessen Unterstützung beteiligt hat (vgl. hierzu BGHZ 63, 124, 128 f.).

  • BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20

    Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?

    Die Beurteilung, ob sich jemand als Mittäter oder Gehilfe im Sinne der genannten Bestimmungen an einer die zivilrechtliche Haftung begründenden deliktischen Verhaltensweise beteiligt hat, richtet sich nach den für das Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 182/73, BGHZ 63, 124 [juris Rn. 8]; vom 24. Januar 1984 - VI ZR 37/82, BGHZ 89, 383 [juris Rn. 23]; vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, WuW 2020, 595 Rn. 31 - Schienenkartell III).
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Der Senat braucht nicht allgemein zu der Frage Stellung zu nehmen, ob Demonstrationen, die um der größeren Öffentlichkeitswirkung wegen darauf angelegt sind, die Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer durch Gewalt zu beeinträchtigen, stets oder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen nach § 240 StGB strafbar sind (vgl. BGHSt 23, 46 [54 ff.]; BGH NJW 1982, 189 f.; Eser a.a.O. § 240 Rn. 24c ff.; Herzog a.a.O. Art. 8 Rn. 62; vgl. auch BGHZ 59, 30 [34 ff.]; 63, 124 [127 ff.]).
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Insoweit handelt es sich um einen Exzeß des Haupttäters, für den der Kläger weder strafrechtlich gemäß § 27 StGB (vgl. BGHSt 11, 66; Tröndle/Fischer aaO § 27 Rdn. 5) noch zivilrechtlich gemäß § 830 Abs. 2 BGB haftet (vgl. BGHZ 59, 30, 42; 63, 124, 128; 89, 383, 396).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß sich die Prüfung, ob sich jemand als Mittäter oder Gehilfe an einer die zivilrechtliche Haftung begründenden Körperverletzung oder Sachbeschädigung beteiligt hat (§ 830 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB), nach den für das Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen richtet (BGHZ 63, 124, 126 m.w. Nachw.).

    Zur Begründung beruft es sich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Blockade und zu Angriffen gegen Betriebe des Verlages Springer in Frankfurt a.M. und Berlin (BGHZ 59, 30 und Urt. v. 30. Mai 1972 - VI ZR 139/70 - NJW 1972, 1571) sowie zu unerlaubten Handlungen im Zusammenhang mit einer Hausbesetzung (BGHZ 63, 124).

    Im sogenannten Hausbesetzer-Fall (BGHZ 63, 124), auf den sich das Berufungsgericht insbesondere bezieht, hat der Senat aufgrund der tatsächlichen Feststellungen die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe der Beklagten an Gewalttätigkeiten der "Mitbesetzer" des Hauses gegen die zur Räumung eingesetzten Polizeibeamten angenommen.

    Die verfassungsrechtlich mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 GG gewährleistete Demonstrationsfreiheit gibt allerdings kein Recht zur Ausübung von Gewaltakten, insbesondere auch nicht gegenüber den Ordnungskräften der Polizei, weil die Gewährleistungen nur auf die friedliche Auseinandersetzung mit geistigen Mitteln angelegt sind (vgl. u.a. BGHZ 59, 30 mit Anm. Pehle bei LM BGB § 823 [Ai] Nr. 42 und BGHZ 63, 124 mit Anm. Steffen bei LM BGB § 830 Nr. 19; ferner BGHZ 70, 277, 287) [BGH 31.01.1978 - VI ZR 32/77].

    Mittäter oder Gehilfen haften nicht für den sogenannten Exzeß des unterstützten Täters, d.h. für die jenigen unerlaubten Handlungen, die dieser außerhalb der gemeinschaftlichen Tat ohne ihre Kenntnis und Billigung begeht (BGHZ 59, 30, 42; 63, 124, 128).

    Deshalb fehlt dem unter Hinweis auf das Senatsurteil in BGHZ 63, 124 vom Berufungsgericht gezogenen Schluß, der einmal geleistete Tatbeitrag des Beklagten zu 1) habe fortgewirkt, so daß ihm auch die späteren Gewalthandlungen von Demonstranten zuzurechnen seien, die tatsächliche und rechtliche Grundlage.

  • BGH, 01.02.2011 - I ZR 139/08

    Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. § 319 Abs. 1 ZPO

    30 (1) Die Frage, ob sich jemand als Täter, Mittäter, Anstifter oder Gehilfe in einer die zivilrechtliche Haftung begründenden Weise an einer deliktischen Handlung eines Dritten beteiligt hat, beurteilt sich nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BGHZ 63, 124, 126; 89, 383, 389).
  • BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17

    Schienenkartell III

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11

    Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung

  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77

    Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von

  • LG München I, 10.08.2016 - 21 O 6197/14

    Sharehoster als Gehilfe einer Urheberrechtsverletzung durch unbekannte Dritte

  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 119/02

    WirtschaftsWoche

  • OLG Frankfurt, 09.11.2023 - 6 U 82/23

    Vermittlerin von ärztlichen Behandlungsleistungen unterfällt nicht Regelungen der

  • LG Wuppertal, 20.05.2015 - 17 O 108/15

    Wer ein Hausverbot nicht befolgt, begeht Hausfriedensbruch!

  • LG Mannheim, 23.06.2023 - 14 O 103/18

    Zuckerkartell - Bestimmung des Kartellschadensersatzes bei einem Zucker-Kartell

  • BVerwG, 03.12.1980 - 1 D 86.79

    Streik - Herabsetzung der Arbeitsleistung - Krankmeldung - Treuepflicht -

  • OLG Hamburg, 30.11.2012 - 1 U 74/11

    Sportwettenmonopol: Örtliche Zuständigkeit für Staatshaftungsansprüche eines

  • OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05

    Sittenwidrigkeit der Vermitttlung von Schuldscheindarlehensgeschäften durch eine

  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 129/91

    Zur Zurechenbarkeit von Exzesshandlungen eines Nachtäters

  • OLG Frankfurt, 27.10.1988 - 1 U 171/87

    zusammengeschlagener vermeintlicher Ladendieb - § 127 StPO, grundsätzlich keine

  • ArbG Düsseldorf, 09.06.2008 - 3 (8) Ca 336/06

    Keine Schadensersatzpflicht wegen Abwerbeaktionen gegen einen Konkurrenten bei

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - 15 U 16/03

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs im Urkundenprozess wegen

  • OLG Koblenz, 27.06.2003 - 10 U 998/02

    Feststellbarkeit der Gemeinschaftlichkeit einer unerlaubten Handlung mehrerer

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 6 Sa 374/07

    Schadensersatz, Unterschlagung, Gesamtschuldner, Genossenschaft, Vorstand,

  • OLG Frankfurt, 06.09.2002 - 25 U 235/01

    Anspruch auf Unterlassung der Zustimmung zur Veröffentlichung ehrenrühriger

  • OLG Bremen, 08.11.2001 - 2 U 21/01

    Haftung des Filialleiters einer Bank für Schaden aus Anlagebetrug im

  • LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 126/05

    Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung wegen Besetzung eines Baggers des

  • LG Hamburg, 03.04.2014 - 308 O 227/13

    Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Schadenshöhe bei

  • OLG Bamberg, 20.10.2004 - 4 W 108/04

    Anspruch auf Ersatz des aus einer prospektierten Kapitalanlage entstandenen

  • OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99

    Pflicht zum Schadensersatz wegen wahrheitswidriger Darstellung der Rentabilität

  • BVerwG, 22.11.1979 - 1 D 84.78
  • LG München I, 11.07.2014 - 21 O 854/13

    Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz gegenüber dem Betreiber des

  • LG Dortmund, 17.01.2001 - 14 (XVII) K 11/00

    Die sog. Aids-Lüge

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 2 U 41/18
  • OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 U 1215/09

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Voraussetzungen der Haftung von Mittätern

  • BVerwG, 09.11.1982 - 1 D 72.81

    Verhängen von Disziplinarmaßnahmen - Verstoß gegen Dienstpflichten

  • LG Köln, 02.02.2007 - 13 S 30/07

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens

  • BGH, 14.05.1985 - VI ZR 231/83

    Schadensersatz weben Unterschlagung bzw. Hehlerei - Richterliche

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