Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1987 - VI ZR 193/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1094
BGH, 07.07.1987 - VI ZR 193/86 (https://dejure.org/1987,1094)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1987 - VI ZR 193/86 (https://dejure.org/1987,1094)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1987 - VI ZR 193/86 (https://dejure.org/1987,1094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anlass zur Durchführung einer Fruchtwasseruntersuchung zur Feststellung einer etwaigen Schädigung der Leibesfrucht - Ersatz des Unterhaltsschadens für ein behindertes Kind wegen Verletzung des ärztlichen Behandlungsvertrages - Aufklärungspflicht einer Ärztin über die ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 611; ZPO § 282

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276, § 611; ZPO § 282
    Aufklärungspflicht des Arztes im Rahmen der Pränataldiagnostik; Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen der Geburt eines mongoloiden Kindes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2923
  • NJW-RR 1987, 1506 (Ls.)
  • MDR 1988, 40
  • FamRZ 1987, 1123
  • VersR 1988, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82

    Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus

    Auszug aus BGH, 07.07.1987 - VI ZR 193/86
    Das Berufungsgericht sieht in Anlehnung an die Senatsentscheidung BGHZ 89, 95 ff eine schuldhafte und zum Ersatz des Unterhaltsschadens verpflichtende Verletzung des ärztlichen Behandlungsvertrages durch die Beklagte wegen unvollständiger Beratung über die Früherkennung von Schädigungen der Leibesfrucht, hier insbesondere wegen der Gefahr, ein mongoloides Kind zur Welt zu bringen.

    Es beruft sich dabei auf das bereits mehrfach angeführte Senatsurteil vom 22. November 1983, hier insbesondere auf die in BGHZ 89, 95 ff nicht abgedruckten Gründe unter II 3 c (vgl. insoweit VersR 1984, 188 = NJW 1984, 660 [BGH 22.11.1983 - VI ZR 85/82]) und nimmt an, der Beweis des Gegenteils obliege der Beklagten.

  • BGH, 14.02.2023 - VI ZR 295/20

    Schadensersatz wegen mangelnder Aufklärung über Schwangerschaftsrisiken

    Wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, ist der Behandelnde in einer solchen Situation verpflichtet, die Schwangere nach dem bei ihm vorauszusetzenden medizinischen Erfahrungs- und Wissensstand umfassend zu beraten und ihr diejenigen medizinischen Fakten zu vermitteln, die für eine von der Rechtsordnung gebilligte eigenständige Entscheidung über eine Fortsetzung der Schwangerschaft erforderlich sind (vgl. Senat, Urteile vom 7. Juli 1987 - VI ZR 193/86, NJW 1987, 2923, juris Rn. 9; vom 22. November 1983 - VI ZR 85/82, BGHZ 89, 95, juris Rn. 10, 14).

    Dies umfasst insbesondere die Wahrscheinlichkeit eines pathologischen Befundes sowie dessen Gewicht und seine Konsequenzen für die Gesundheit des Kindes und die der Schwangeren (vgl. Senat, Urteile vom 7. Juli 1987 - VI ZR 193/86, NJW 1987, 2923, juris Rn. 9; vom 28. März 1989 - VI ZR 157/88, NJW 1989, 2320, juris Rn. 14).

    Das Risiko einer schweren Behinderung darf zwar nicht dramatisiert werden (vgl. Senat, Urteil vom 7. Juli 1987 - VI ZR 193/86, NJW 1987, 2923, juris Rn. 9).

  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers;

    Diesen Bedenken wird das Berufungsgericht nachzugehen haben, wenn es nach Ergänzung seiner tatsächlichen Feststellungen erneut zur Annahme eines Behandlungsfehlers gelangen sollte (zur Beweislast für die Möglichkeit eines noch rechtzeitigen Schwangerschaftsabbruchs vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 1987 - VI ZR 193/86 VersR 1988, 155, 156).

    a) Soweit die Revision allerdings verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats erhebt, wonach bei fehlerhafter Beratung, die auf Vermeidung der Geburt eines vorgeburtlich schwer geschädigten Kindes gerichtet war, gegen den Arzt ein Anspruch auf Ersatz des Unterhaltsbedarfs geltend gemacht werden kann (Senatsurteile BGHZ 86, 240, 244 ff, 89, 95, 102 ff, vom 7. Juli 1987 - VI ZR 193/86 - VersR 1988, 155 f), hat der Senat diese Rechtsprechung auf den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 u.a. - NJW 1993, 1751, 1764 bereits einer ausführlichen Nachprüfung unterzogen und an seiner Auffassung festgehalten (Senatsurteile BGHZ 124, 128, 135 ff und vom 27. Juni 1995 - VI ZR 32/94 - VersR 1995, 1099).

  • OLG Dresden, 20.12.2017 - 4 U 966/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Beratung einer Schwangeren über die

    Nichts anderes gilt, wenn man die ihr geschuldete Unterrichtung als Fall der therapeutischen Aufklärung ansieht, weil auch insoweit der Patient für deren Unterlassen die Beweislast trägt (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1987, VI ZR 193/86, juris Rz. 13; OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2012, Az. 3 U 46/12, juris Ls. 1 und Rz. 40; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rz. F 62 m.w.N. und F 48, m.w. zahlr.
  • OLG Köln, 21.09.2011 - 5 U 11/11

    Anforderungen an die ärztliche Betreuung während einer Schwangerschaft

    Dass - wie vom Kläger aufgezeigt - in der fachmedizinischen Literatur entsprechende (Vorsorge-)Untersuchungen gefordert oder als erwünscht bezeichnet worden sind, ist darüber hinaus unerheblich, weil dies allein noch nichts darüber besagt, ob nach dem erreichten Diskussionsstand das Unterlassen einer entsprechenden Beratung als ärztlicher Fehler anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1987, 2923 f.).
  • OLG Köln, 10.07.1991 - 27 U 13/91

    Arzthaftung Klinik Operationskapazität eingeschränkt

    So hat der BGH entschieden, daß sich jüngere Mütter entschädigungslos damit abfinden müssen, wenn die Institutskapazitäten in der Bundesrepublik für die Amniozentese zur Früherkennung von Mongolismus nur zur rechtzeitigen Untersuchung von Müttern ab dem 30. Lebensjahr reichen (vgl. NJW 1987, 2923).
  • OLG Hamm, 10.12.2007 - 3 U 216/06

    Ersatzansprüche wegen bei der Geburt erlittener Schulterdystokie mit Plexusparese

    Die Aufklärungspflicht des nachbehandelnden Arztes entfällt, wenn der Patient bereits voraufgeklärt oder sonst ausreichend informiert ist, auch wenn dies dem Nachbehandler unbekannt ist (BGH VersR 1963, 659; BGH VersR 1983, 957; BGH NJW 1987, 2923; BGH VersR 1994, 1302; Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. 1999, § 64 Rn. 15).
  • KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01

    Haftung des Arztes für Nichterkennen von Schädigungen des ungeborenen Kindes;

    Die insoweit darlegungspflichtige Klägerin (vgl. BGH NJW 1987, 2923) hat nicht hinreichend vorgetragen, dass nach der im Jahr 1997 (und auch jetzt noch) geltenden Fassung des § 218 a StGB ein Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig hätte vorgenommen werden dürfen.
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1988 - 8 U 34/87
  • OLG Stuttgart, 01.09.1994 - 14 U 10/93

    Arzthaftung wegen mangelnder Aufklärung bei einem Diagnoseeingriff

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht