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BGH, 18.02.1992 - VI ZR 194/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Pflicht zur Belehrung und Beaufsichtigung von Kindern bezüglich der Gefahren eines Grillfeuers bei einem Betriebsfest
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 18.02.1992 - VI ZR 194/91
Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39). - BGH, 07.07.1987 - VI ZR 176/86
Haftungsverteilung bei Kollision eines radfahrenden Kindes mit einem erwachsenen …
Auszug aus BGH, 18.02.1992 - VI ZR 194/91
Das Berufungsgericht geht jedenfalls zutreffend davon aus, daß sich die Anforderungen an die Aufsichtspflicht, insbesondere die Pflicht zur Belehrung und Beaufsichtigung von Kindern, nach der Vorhersehbarkeit eines schädigenden Verhaltens richten (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 1987 - VI ZR 176/86 - VersR 1988, 83).
- BGH, 24.03.2009 - VI ZR 51/08
Schadensersatzpflicht der Eltern eines 5 ½ jährigen Kindes wegen der Beschädigung …
Zwar geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass sich die Anforderungen an die Aufsichtspflicht, insbesondere die Pflicht zur Belehrung und Beaufsichtigung von Kindern, nach der Vorhersehbarkeit eines schädigenden Verhaltens richten (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Februar 1992 - VI ZR 194/91 - r+s 1992, 233).