Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84 |
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Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- VersR 1986, 173
- VersR 1986, 59
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88
Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes
Darüberhinaus sind bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit im Rahmen des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz seines Mehrbedarfs nach § 843 Abs. 1 BGB von dem Schädiger die Pflegedienste auch dann angemessen abzugelten, wenn sie statt von fremden Pflegekräften von Angehörigen - dem Verletzten gegenüber unentgeltlich - erbracht werden (s. Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - VersR 1978, 149, 150 sowie Nichtannahmebeschluß des Senats vom 1. Oktober 1985 VI ZR 195/84 - VRS Bd. 7O, 45).Zum anderen dient die angeführte Rechtsprechung der Klarstellung, daß es dem Schädiger entsprechend dem Rechtsgedanken des § 843 Abs. 4 BGB nicht zugute kommen kann, wenn dem Verletzten verletzungsbedingt erforderliche Pflegeleistungen statt von einer fremden Pflegekraft von Angehörigen, sei es auch ihm gegenüber unentgeltlich, erbracht werden (…Senatsentscheidungen vom 8. November 1977 aaO und vom 1. Oktober 1985 aaO).
- OLG Nürnberg, 25.04.1997 - 6 U 4215/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Ferner ist im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, daß die Fahrerin des Fahrzeugs bei dem Unfall mit überdurchschnittlicher Fahrlässigkeit gehandelt hat (BGHZ 18, 149 (157) = VersR 1955, 615 (917)), daß die Führung des Schadensersatzprozesses durch die Beklagte eine weitere seelische Beeinträchtigung der Klägerin beinhaltete (BGH VersR 1970, 134 f) und daß sich das Schmerzensgeld im Rahmen vergleichbarer Fälle hält (BGH VersR 1986, 173 (174)).Gerade durch einen hohen Geldbetrag soll es dem Geschädigten ermöglicht werden, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten anstelle derer zu verschaffen, deren Genuß ihm durch die Verletzungen unmöglich gemacht wurde (OLG Nürnberg, VersR 1986, 173 (174)).
Vergleichbar hält der Senat vielmehr die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Nürnberg (VersR 1986, 173 ) und des Oberlandesgerichts München (VersR 1993, 987 ).
- OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
BGB § 254
Weiterhin bleibt zu beachten, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes gilt, so daß nicht willkürlich von den bisher in vergleichbaren Fällen gewährten Beträgen abgewichen werden darf, denn die Festsetzung eines zu reichlichen Schmerzensgeldes führt zu einer Aufblähung des allgemeinen Schmerzensgeldgefüges, welche die Gemeinschaft aller Versicherten belastet (BGH VersR 1986, 173 /174; 1976, 967/968).Völlige Erblindung gehört zu den ungewöhnlich schweren Verletzungen (Höchststufe Nr. VI im Verletzungskatalog nach Prof. Dr. Düben, abgedruckt bei Moog VersR 1978, 304/305), für welche die Rechtsprechung bisher Schmerzensgeldkapitalbeträge zwischen 85.000,- DM (OLG Zweibrücken VersR 1981, 660/6061) und 150.000,- DM (OLG Zweibrücken VersR 1983, 935/936) oder Kapitalbeträge mit Rente zugebilligt hat (…vgl. auch die landgerichtlichen Entscheidungen bei Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 13. Aufl., laufende Nummern 818, 820, 874, 889 sowie in der Anmerkung der Schriftleitung zu LG Saarbrücken DAR 1984, 323/324; allerdings ist der in dieser - nicht rechtskräftigen - Entscheidung festgesetzte Schmerzensgeldbetrag von 300.000,- DM bisher vom Bundesgerichtshof nur bei noch erheblich schlimmeren Verletzungsfolgen zugesprochen worden: BGH VersR 1986, 59 ; 1986, 173).
- OLG Stuttgart, 26.01.1995 - 14 U 62/93
Arzthaftung für Diagnosefehler - Schmerzensgeld
Jedenfalls kann dem Pflegemehrbedarf nicht die gesamte Nachtzeit zugrundegelegt werden (vgl. Senatsurteil vom 24.11.1988 - 14 U 12/88 - Original S. 22, 24 sowie OLG Oldenburg VersR 1993, 753 mit NA BGH, wo die Nachtpflege in einem entsprechenden Fall zu 30 % angerechnet wird), zumal es hier nur darum gehen kann, die zusätzliche Mühewaltung der Eltern des Klägers "angemessen auszugleichen" (vgl. oben 1. sowie BGH vom 01.10.1985 - VI ZR 195/84 = VersR 1986, 59, 173 = VRS 70, 87 ).d) Als Orientierungsmaßstab für eine "marktgerechte Bewertung" des elterlichen Pflegemehraufwandes sind die Nettobezüge einer Drittpflegekraft heranzuziehen (vgl. Senatsurteile vom 24.11.1988 - 14 U 12/88 - sowie vom 25.08.1994 - 14 U 25/93 S. 72 ff; vgl. auch BGH vom 10.10.1989 - VI ZR 247/88 = NJW-RR 1990, 34 = VersR 1989, 1247; BGHZ 104, 113 = NJW 1988, 1783 ; BGHZ 86, 372 = VersR 1983, 458 = NJW 1983, 1425 : jeweils zu § 844 Abs. 2 BGB ; vgl. weiter Drees VersR 1988, 784/86; OLG Oldenburg vom 03.12.1991 = VersR 1993, 753 mit NA-BGH; andererseits aber auch BGH vom 01.10.1985 - VI ZR 195/84 = VersR 1986, 59, 173: angemessener Ausgleich der zusätzlichen Mühewaltung der Angehörigen).
- BGH, 24.05.1988 - VI ZR 159/87
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Der erkennende Senat hat wiederholt darauf hingewiesen (vgl. Senat, VersR 1976, 967; 1986, 59), dass ein deutliches Abweichen von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen der besonderen Begründung bedarf. - OLG Saarbrücken, 16.05.2006 - 4 UH 711/04
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Pflichten des Sporthallenbetreibers bei …
Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (vgl. BGH, VersR 1976, 967; VersR 1986, 59;… Slizyk, aaO., S. 7;… Geigel-Pardey, aaO., Kap. 7, Rdnr. 54). - OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 185/09
Schadensersatz wegen versäumter Beseitigung eines Schlaglochs
Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (…vgl. BGH, Urt. v. 8.6.1976 - VI ZR 216/74, VersR 1976, 967 f.; Beschl. v. 1.10.1985 - VI ZR 195/84, VersR 1986, 59). - OLG München, 14.04.1992 - 5 U 7176/91
Straßenverkehrsrecht: Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Kraftfahrerin ... beim Unfall mit überdurchschnittlicher Fahrlässigkeit gehandelt hat (vgl. BGHZ 18, 149/157), dass die Beklagte in zögerlicher Weise Zahlungen auf das Schmerzensgeld erbracht hat (BGH VersR 1961, 703) und dass sich das Schmerzensgeld im Rahmen vergleichbarer Fälle hält (BGH VersR 1986, 173/174).Hingegen sieht der Senat Vergleichbarkeit mit dem vom Oberlandesgericht Nürnberg in VersR 1986, 173 entschiedenen Fall, mindestens in der Diagnose und ihrer Auswirkung auf Psyche und Körper des jeweiligen Verletzten.
- LG München I, 16.01.2003 - 19 O 20638/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Grundsätzlich wird der Schädiger bei kostenloser Pflege durch die Familie nicht voll entlastet (vgl. BGH; Versicherungsrecht 1986, Seite 391 ), wenn auch bei der Berechnung der Kosten nicht auf die Kosten einer professionellen Pflegekraft abzustellen ist (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1986, Seite 173 ).Nach der älteren Rechtsprechung des BGH war die Tätigkeit der Angehörigen "marktgerecht_ zu bewerten (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1986, Seite 173 ), neuerdings tendiert er dazu, auf den Nettolohn einer vergleichbaren entgeltlich eingesetzten Hilfskraft abzustellen (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1999, Seite 252 ), wobei aber "Rationalisierungseffekte_ einer "innerfamiliären_ Lösung zu berücksichtigen sind.
- OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07
Bewertung sog. "Bereitschaftszeiten" bei der Ermittlung des Umfangs eines …
Vielmehr ist die zusätzliche Mühewaltung der Verwandten, die im Verhältnis zum Schädiger nicht unentgeltlich erfolgen soll, angemessen auszugleichen (BGH, VersR 1986, 59). - OLG Stuttgart, 21.01.1993 - 14 U 34/91
Beweislastumkehr für Kausalität eines ärztlichen Diagnosefehlers - Schmerzensgeld
- OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden …
- OLG Hamm, 28.03.2000 - 6 W 5/00
Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen - sexuelle Übergriffe durch Stiefvater - …
- OLG Saarbrücken, 01.07.2008 - 4 U 392/07
Höhe des Schmerzensgeldes wegen Vergewaltigung mit Fesselungsmalen an den …
- OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Saarbrücken, 28.06.2005 - 4 U 25/05
BGB § 286; BGB § 288; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1 …
- OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09
Berechnung des Schadensersatzes bei Heimunterbringung aufgrund unfallbedingter …
- OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
BGB § 823, § 847
- OLG Stuttgart, 25.08.1994 - 14 U 25/93
Arzthaftung bei schuldhaftem Narkosezwischenfall
- OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 1 U 130/08
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der …
- LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2010 - 8 O 3107/08
Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit einem Gabelstapler: …
- OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10
Zulässigkeit einer Teilklage im Verkehrsunfallprozess; Bemessung des …
- OLG Oldenburg, 28.01.1998 - 2 U 263/97
Füßgänger, Seitenstreifen, Grünstreifen, unbefestigter, Schmerzensgeld, …
- OLG Saarbrücken, 31.03.2009 - 4 U 26/08
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn im Zusammenhang mit …
- OLG Hamburg, 01.07.1986 - 7 U 57/86
- OLG Bamberg, 07.05.1991 - 5 U 134/90
BGB § 823, § 847
