Rechtsprechung
BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57 |
Stromkabel I
§ 823 Abs. 1 BGB, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Betriebsbezogenheit des Eingriffs
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein Schadensersatz bei Stromunterbrechung infolge einer Stromkabelbeschädigung auf nicht zum Betrieb gehörenden Grundstück; § 823 Abs. 1 BGB
- Universität des Saarlandes
- Prof. Dr. Lorenz
Haftung für Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Stromkabelfall)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Unterbrechung der Stromzufuhr - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 29, 65
- NJW 1959, 479
- NJW 1959, 670 (Ls.)
- MDR 1959, 291
- GRUR 1959, 282
Wird zitiert von ... (87) Neu Zitiert selbst (26)
- BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
Constanze I
Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis darstellt, gewährt, und zwar auch ausserhalb des Gebietes des Wettbewerbs und der gewerblichen Schutzrechte (BGHZ 3, 270; 8, 142; 8, 387; 24, 200; vgl. auch BGHZ 23, 157).In der vorgenannten Entscheidung BGHZ 3, 270, 279 ist ausgeführt, daß das Recht am bestehenden Gewerbebetrieb - ebenso wie das Eigentum - durch § 823 Abs. 1 BGB nicht nur in seinem eigentlichen Bestand, sondern auch in seinen einzelnen Erscheinungsformen, wozu der gesamte gewerbliche Tätigkeitskreis zu rechnen sei, vor unmittelbaren Störungen bewahrt bleiben müsse.
Die Frage der Unmittelbarkeit eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kann auch nicht nur aus der Kausalitätslehre beantwortet werden, und es kommt auch auf das Fehlen sogenannter Zwischenursachen nicht entscheidend an, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat (BGHZ 3, 270; 8, 142; 23, 157; abw. RGZ 163, 21, 32, wo auf die Unmittelbarkeit des Kausalzusammenhangs abgestellt worden ist, desgl. OLG München vom 21. März 1956 NJW 1956, 1719).
Auch die bei der Frage der Widerrechtlichkeit erforderliche sorgfältige Untersuchung, ob unter Anwendung des Prinzips der Güter- und Pflichtenabwägung dem Eingreifenden etwa ein besonderer Rechtfertigungsgrund zur Seite steht (BGHZ 3, 270; 8, 142; 24, 200), wirkt sich einschränkend aus.
- BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …
Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis darstellt, gewährt, und zwar auch ausserhalb des Gebietes des Wettbewerbs und der gewerblichen Schutzrechte (BGHZ 3, 270; 8, 142; 8, 387; 24, 200; vgl. auch BGHZ 23, 157).Wenn auch in BGHZ 23, 157, 163 selbst die jeweilige Situation, in der ein Gewerbe betrieben wird, als für den Umfang des gewerblichen Tätigkeitskreises bestimmend angesehen worden ist, so handelt es sich in allen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof die Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bejaht hat, um den Schutz solcher Erscheinungsformen des Gewerbebetriebes, die ihm spezifisch und als solchem eigen sind.
Nach wie vor aber ist, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, ein unmittelbarer Eingriff in den Bereich des Gewerbebetriebes als Voraussetzung für eine Anwendbarkeit des § 823 Abs. 1 BGB zu fordern (RGZ 163, 21, 32; BGHZ 8, 387, 394; 15, 338, 349; 23, 157; BGH LM BGB § 823 (D a) Nr. 4).
Die Frage der Unmittelbarkeit eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kann auch nicht nur aus der Kausalitätslehre beantwortet werden, und es kommt auch auf das Fehlen sogenannter Zwischenursachen nicht entscheidend an, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat (BGHZ 3, 270; 8, 142; 23, 157; abw. RGZ 163, 21, 32, wo auf die Unmittelbarkeit des Kausalzusammenhangs abgestellt worden ist, desgl. OLG München vom 21. März 1956 NJW 1956, 1719).
- BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52
Schwarze Listen
Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis darstellt, gewährt, und zwar auch ausserhalb des Gebietes des Wettbewerbs und der gewerblichen Schutzrechte (BGHZ 3, 270; 8, 142; 8, 387; 24, 200; vgl. auch BGHZ 23, 157).Die Frage der Unmittelbarkeit eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kann auch nicht nur aus der Kausalitätslehre beantwortet werden, und es kommt auch auf das Fehlen sogenannter Zwischenursachen nicht entscheidend an, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat (BGHZ 3, 270; 8, 142; 23, 157; abw. RGZ 163, 21, 32, wo auf die Unmittelbarkeit des Kausalzusammenhangs abgestellt worden ist, desgl. OLG München vom 21. März 1956 NJW 1956, 1719).
Auch die bei der Frage der Widerrechtlichkeit erforderliche sorgfältige Untersuchung, ob unter Anwendung des Prinzips der Güter- und Pflichtenabwägung dem Eingreifenden etwa ein besonderer Rechtfertigungsgrund zur Seite steht (BGHZ 3, 270; 8, 142; 24, 200), wirkt sich einschränkend aus.
- RG, 17.01.1940 - II 82/39
1. Verletzt der Hersteller oder Verkäufer eines Kraftwagens eine allgemeine …
Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Der II. Zivilsenat hat in RGZ 163, 21, 32 weiter erwogen, ob das Gleiche nicht auch ausserhalb des Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts zu gelten habe.Nach wie vor aber ist, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, ein unmittelbarer Eingriff in den Bereich des Gewerbebetriebes als Voraussetzung für eine Anwendbarkeit des § 823 Abs. 1 BGB zu fordern (RGZ 163, 21, 32; BGHZ 8, 387, 394; 15, 338, 349; 23, 157; BGH LM BGB § 823 (D a) Nr. 4).
Die Frage der Unmittelbarkeit eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kann auch nicht nur aus der Kausalitätslehre beantwortet werden, und es kommt auch auf das Fehlen sogenannter Zwischenursachen nicht entscheidend an, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat (BGHZ 3, 270; 8, 142; 23, 157; abw. RGZ 163, 21, 32, wo auf die Unmittelbarkeit des Kausalzusammenhangs abgestellt worden ist, desgl. OLG München vom 21. März 1956 NJW 1956, 1719).
- RG, 27.02.1904 - I 418/03
Jutefaser - § 823 Abs. 1 BGB, "eingerichteter und ausgeübter Gewerbetrieb" als …
Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Bereits in RGZ 58, 24, 29 ist das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als ein subjektives Recht angesehen worden, das unmittelbar verletzt werden könne; Störungen und Beeinträchtigungen, welche sich unmittelbar gegen den Gewerbebetrieb richteten, stellten danach eine unter § 823 Abs. 1 BGB fallende Rechtsverletzung dar.Gewährt wurde der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB vor allem in solchen Fällen, in denen die Einstellung der gewerblichen Tätigkeit eines anderen mit der Behauptung verlangt wurde, die Tätigkeit verstosse gegen ein dem Untersagenden zustehendes gewerbliches Schutzrecht (Gebrauchsmuster, Patent) und sich dann herausstellte, daß ein solches Schutzrecht nicht bestand und die dahingehende Behauptung mindestens fahrlässig falsch war (RGZ 58, 24; 94, 248; 141, 336); ferner z.B. bei einem Boykott, bei dem durch Postenstehen vor der Tür und durch tätliche Einwirkung Besucher von dem Betreten einer Gastwirtschaft abgehalten worden waren (RGZ 76, 35, 46).
- BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52
Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel
Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis darstellt, gewährt, und zwar auch ausserhalb des Gebietes des Wettbewerbs und der gewerblichen Schutzrechte (BGHZ 3, 270; 8, 142; 8, 387; 24, 200; vgl. auch BGHZ 23, 157).Nach wie vor aber ist, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, ein unmittelbarer Eingriff in den Bereich des Gewerbebetriebes als Voraussetzung für eine Anwendbarkeit des § 823 Abs. 1 BGB zu fordern (RGZ 163, 21, 32; BGHZ 8, 387, 394; 15, 338, 349; 23, 157; BGH LM BGB § 823 (D a) Nr. 4).
- RG, 02.06.1921 - VI 112/21
Schutzgesetz. Eingriff in Gewerbebetrieb
Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
In der Folgezeit hat das Reichsgericht dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb den Schutz des § 823 Abs. 1 BGB zunächst nur dann gewährt, wenn ein Eingriff in den Bestand des Gewerbebetriebes vorlag, also wenn der Betrieb tatsächlich behindert, seine Unzulässigkeit behauptet oder seine Einschränkung oder Einstellung verlangt wurde; gelegentlich hat es auch so formuliert, daß die Grundlagen des Gewerbebetriebes unmittelbar angetastet sein müßten (RGZ 64, 52, 55 und 64, 155, 156; 76, 35, 46; 95, 339, 340; 102, 223, 225; 109, 272, 276; 119, 435, 438; 126, 93, 96; 135, 242, 247).Nach dieser an Fragen des Wettbewerbs und Boykotts entwickelten Rechtsprechung wurden Handlungen, die den Gewerbebetrieb nur mittelbar schädigten, nicht als Rechtsverletzungen im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB erachtet, so wenn dem Gewerbetreibenden nur ein wirtschaftlicher Gewinn entzogen wurde (RGZ 126, 93, 96), ferner bei schädigenden Einwirkungen auf Lieferanten (RGZ 56, 271, 275), bei Beschränkung des Kundenkreises (RGZ 79, 224, 226), schließlich, wenn nur die Aussicht auf Erwerb beeinträchtigt oder gestört wurde (RGZ 102, 223, 225; 119, 435, 438; 135, 242, 247).
- BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55
Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis darstellt, gewährt, und zwar auch ausserhalb des Gebietes des Wettbewerbs und der gewerblichen Schutzrechte (BGHZ 3, 270; 8, 142; 8, 387; 24, 200; vgl. auch BGHZ 23, 157).Auch die bei der Frage der Widerrechtlichkeit erforderliche sorgfältige Untersuchung, ob unter Anwendung des Prinzips der Güter- und Pflichtenabwägung dem Eingreifenden etwa ein besonderer Rechtfertigungsgrund zur Seite steht (BGHZ 3, 270; 8, 142; 24, 200), wirkt sich einschränkend aus.
- RG, 19.01.1928 - VI 295/27
Kraftfahrlinien
Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
In der Folgezeit hat das Reichsgericht dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb den Schutz des § 823 Abs. 1 BGB zunächst nur dann gewährt, wenn ein Eingriff in den Bestand des Gewerbebetriebes vorlag, also wenn der Betrieb tatsächlich behindert, seine Unzulässigkeit behauptet oder seine Einschränkung oder Einstellung verlangt wurde; gelegentlich hat es auch so formuliert, daß die Grundlagen des Gewerbebetriebes unmittelbar angetastet sein müßten (RGZ 64, 52, 55 und 64, 155, 156; 76, 35, 46; 95, 339, 340; 102, 223, 225; 109, 272, 276; 119, 435, 438; 126, 93, 96; 135, 242, 247).Nach dieser an Fragen des Wettbewerbs und Boykotts entwickelten Rechtsprechung wurden Handlungen, die den Gewerbebetrieb nur mittelbar schädigten, nicht als Rechtsverletzungen im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB erachtet, so wenn dem Gewerbetreibenden nur ein wirtschaftlicher Gewinn entzogen wurde (RGZ 126, 93, 96), ferner bei schädigenden Einwirkungen auf Lieferanten (RGZ 56, 271, 275), bei Beschränkung des Kundenkreises (RGZ 79, 224, 226), schließlich, wenn nur die Aussicht auf Erwerb beeinträchtigt oder gestört wurde (RGZ 102, 223, 225; 119, 435, 438; 135, 242, 247).
- RG, 13.02.1911 - VI 652/09
Boykott. Schadenhaftung; Verlagshandlung und Druckerei
Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
In der Folgezeit hat das Reichsgericht dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb den Schutz des § 823 Abs. 1 BGB zunächst nur dann gewährt, wenn ein Eingriff in den Bestand des Gewerbebetriebes vorlag, also wenn der Betrieb tatsächlich behindert, seine Unzulässigkeit behauptet oder seine Einschränkung oder Einstellung verlangt wurde; gelegentlich hat es auch so formuliert, daß die Grundlagen des Gewerbebetriebes unmittelbar angetastet sein müßten (RGZ 64, 52, 55 und 64, 155, 156; 76, 35, 46; 95, 339, 340; 102, 223, 225; 109, 272, 276; 119, 435, 438; 126, 93, 96; 135, 242, 247).Gewährt wurde der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB vor allem in solchen Fällen, in denen die Einstellung der gewerblichen Tätigkeit eines anderen mit der Behauptung verlangt wurde, die Tätigkeit verstosse gegen ein dem Untersagenden zustehendes gewerbliches Schutzrecht (Gebrauchsmuster, Patent) und sich dann herausstellte, daß ein solches Schutzrecht nicht bestand und die dahingehende Behauptung mindestens fahrlässig falsch war (RGZ 58, 24; 94, 248; 141, 336); ferner z.B. bei einem Boykott, bei dem durch Postenstehen vor der Tür und durch tätliche Einwirkung Besucher von dem Betreten einer Gastwirtschaft abgehalten worden waren (RGZ 76, 35, 46).
- RG, 28.10.1929 - VI 1/29
1. Über Rechtsnatur und Auslegung der Genehmigung zum Betrieb einer dem …
- RG, 21.04.1931 - IIb 7/31
Hat der Wettbewerber als solcher im Verfahren des Registerrichters auf Löschung …
- RG, 18.02.1932 - VIII 537/31
1. Haftet der nicht rechtsfähige Verein für rechtswidrige Schadenszufügungen …
- BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51
Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur …
- BGH, 30.11.1954 - I ZR 143/52
Verletzung des Bearbeiterurheberrechts
- RG, 19.12.1918 - VI 279/18
Fahrlässige Geltendmachung eines Gebrauchsmusters
- RG, 04.10.1906 - VI 614/05
Sonstiges Recht; Berufsboykott
- RG, 12.07.1906 - VI 497/05
15. Boykott. Zu §§ 823, 824, 826 B.G.B. u. § 153 Gew.O.
- RG, 26.09.1925 - V 570/24
Abgetretener Anspruch auf Auflassung
- RG, 14.12.1902 - VI 167/03
Zu §§ 823. 824. 826 B.G.B.
- RG, 28.04.1919 - VI 34/19
Anspruch eines Verletzten auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung …
- RG, 13.04.1912 - VI 371/11
Monopole elektrischer Überlandzentralen
- BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57
Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für …
- RG, 12.05.1919 - VI 374/18
Klageberechtigung des Teilhabers einer offenen Handelsgesellschaft ; Zulässigkeit …
- RG, 19.11.1938 - II 69/38
Besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, wenn durch die Auskunft die …
- RG, 08.07.1933 - I 95/33
1. Ist die Widerrechtlichkeit ausgeschlossen, wenn der Patentinhaber in gutem …
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
- BGH, 09.12.2014 - VI ZR 155/14
Haftung für Einnahmeausfälle einer Autobahnrastanlage infolge einer …
Ein solcher Anspruch kommt nur in Betracht, wenn die Beeinträchtigung unmittelbar in den Bereich des Gewerbebetriebs eingreift, also betriebsbezogen ist und nicht von diesem ohne weiteres ablösbare Rechte betrifft (z.B. Senatsurteile vom 11. Januar 2005 - VI ZR 34/04, VersR 2005, 515, 517; vom 18. November 2003 - VI ZR 385/02, VersR 2004, 255, 257; vom 21. Juni 1977 - VI ZR 58/76, VersR 1977, 965, 967; vom 9. Dezember 1958 - VI ZR 199/57, BGHZ 29, 65, 70 f., 74). - BGH, 04.02.1964 - VI ZR 25/63
Haftung wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei …
Sein Ersatz kann auch nicht aus dem Gesichtspunkt des unzulässigen Eingriffs in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gefordert werden, weil die Durchtrennung des Kabels zumindest in aller Regel keinen unmittelbaren, d.h. betriebsbezogenen angriff auf das Unternehmen darstellt (Urteil des erkennenden Senats BGHZ 29, 65 ).
- BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
Streik - Schadensersatz
Es ergänzt den gesetzlichen Deliktschutz und füllt ansonsten bestehende Haftungslücken aus (vgl. bereits RG 27. Februar 1904 - I 418/03 - RGZ 58, 24; ausf. BGH 9. Dezember 1958 - VI ZR 199/57 - zu 1 a der Gründe, BGHZ 29, 65; vgl. auch BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 132, 140; BGH 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03 - Rn. 93, BGHZ 166, 84) . - BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68
Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer
Das ist vielmehr nur dann der Fall, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den Bereich des Gewerbebetriebes darstellt, also betriebsbezogen ist und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (BGHZ 29, 65, 74 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 199/57] ; vgl. auch Hauß zu LM Nr. 1 § 823 (Ai) BGB und zu Nr. 10 § 823 (Ac) BGB). - BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13
Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener
BGH 9. Dezember 1958 - VI ZR 199/57 - BGHZ 29, 65; 8. Juni 1976 - VI ZR 50/75 - BGHZ 66, 388; vgl. zur Gleisnutzung BGH 11. Januar 2005 - VI ZR 34/04 -; zur Straßennutzung BGH 18. November 2003 - VI ZR 385/02 -; 21. Juni 1977 - VI ZR 58/76 -; zur Wasserstraßennutzung BGH 21. Dezember 1970 - II ZR 133/68 - BGHZ 55, 153; zuletzt Rheinschifffahrtsobergericht Köln 5. September 2014 - 3 U 32/14 -) . - BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02
Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares
Der Senat hat bereits mehrfach betont, daß der von der Rechtsprechung erarbeitete Deliktsschutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nicht in einen allgemeinen deliktischen Vermögensschutz für Gewerbetreibende ausufern darf, die dem deutschen Rechtssystem der in kasuistischer Art geregelten Deliktstatbestände zuwider laufen würde (Senatsurteile BGHZ 29, 65, 74; 66, 388, 393).Deshalb bedarf es für eine sachgerechte Eingrenzung des Haftungstatbestandes des Erfordernisses eines unmittelbaren Eingriffs in dem Sinne, daß der Eingriff sich irgendwie gegen den Betrieb als solchen richtet, also betriebsbezogen ist und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (Senatsurteile BGHZ 29, 65, 74; 66, 388, 393; Senatsurteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 270/80 - NJW 1983, 812, 813; vgl. ferner etwa BGHZ 55, 153, 161; 69, 128, 139; 86, 152, 156;… Münch-Komm-Mertens, aaO, Rdn. 489 ff.;… Soergel-Zeuner, aaO, Rdn. 108 ff.;… Staudinger-Hager, aaO, Rdn. D 11 ff.; jew. m.w.N.).
Insbesondere die Schädigung einer zum Betrieb gehörenden Person stellt danach keinen betriebsbezogenen Eingriff dar (Senatsurteile BGHZ 29, 65, 73, 74; vom 14. April 1954 - VI ZR 107/52 LM Nr. 4 zu § 823 (Da) BGB; vom 23. November 1976 - VI ZR 191/74 - LM Nr. 21 zu § 249 (Hd) BGB;… vom 18. Januar 1983 - VI ZR 270/80 - aaO; vom 21. November 2000 - VI ZR 231/99 - NJW 2001, 971, 972; ferner BGHZ 7, 30, 36;… Münch-Komm-Mertens, aaO, Rdn. 490;… Soergel-Zeuner, aaO, Rdn. 112;… Staudinger-Hager, aaO, Rdn. D 18; jew. m.w.N.).
- BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80
Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für …
Durch die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgenommenen Einordnung des Rechts am bestehenden Gewerbebetrieb in den Kreis der "sonstigen Rechte" des § 823 Abs. 1 BGB ist dieses Recht allerdings den dort ausdrücklich erwähnten Rechtsgütern Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum hinsichtlich seines Schutzes gleichgestellt (BGHZ 29, 65, 74 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 199/57] mit zahlreichen weit. Nachw. auf die Rechtsprechung des RG und des BGH).Darüber hinaus kann das Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb nur gegenüber Eingriffen in Anspruch genommen werden, die gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also "betriebsbezogen" sind und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen (BGHZ 29, 65, 74 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 199/57]; 69, 128, 139) [BGH 16.06.1977 - III ZR 179/75].
Von einem derart "betriebsbezogenen" Eingriff kann jedoch keine Rede sein bei einem mit der Wesenseigentümlichkeit des Betriebes nicht in Beziehung stehenden Schadensereignis (…Palandt/Thomas, BGB, 42. Aufl., § 823 Anm. 6 g), etwa wenn davon nur eine einzelne, zum Betrieb gehörende Person (BGHZ 7, 30, 36 [BGH 19.06.1952 - III ZR 295/51];Senatsurteil vom 14. April 1954 - VI ZR 107/52 - LM § 823 (Da) BGB Nr. 4), ein Betriebsfahrzeug (vgl. BGHZ 29, 65, 74 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 199/57]; RGZ 163, 21, 32) oder eine einzelne Maschine bzw. - wie im Streitfall - ein sonstiges Gerät betroffen wird, das für den Betrieb zwar wichtig ist, keinesfalls aber, wenn es ausfällt, den Betrieb zum Erliegen bringt oder in seiner Substanz ernstlich beeinträchtigt.
- BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11
Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: …
Durch den dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb von der Rechtsprechung gewährten und nach und nach erweiterten Schutz soll das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, in seinem Funktionieren vor widerrechtlichen Eingriffen bewahrt bleiben (Senatsurteil vom 9. Dezember 1958 - VI ZR 199/57, BGHZ 29, 65, 69 f.).Unmittelbare Eingriffe in das Recht am bestehenden Gewerbebetrieb, gegen welche § 823 Abs. 1 BGB Schutz gewährt, sind nur diejenigen, die irgendwie gegen den Betrieb als solchen gerichtet also betriebsbezogen sind und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen (Senatsurteil vom 9. Dezember 1958, aaO, S. 74).
- BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04
Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke
Denn das der Klägerin gegenüber der DB Netz AG aufgrund des Trassennutzungsvertrages (§ 14 Abs. 4 AEG) zustehende Recht auf Trassennutzung genießt gleichermaßen keinen Schutz durch § 823 Abs. 1 BGB (vgl. Senat BGHZ 29, 65, 73 f.; BGHZ 12, 308, 317 f.;… Ermann/Schiemann, aaO, Rdn. 36;… Münchener Kommentar-BGB/Wagner, aaO, Rdn. 154 f.;… Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., § 823 Rdn. 11;… RGRK/Steffen, aaO, Rdn. 26;… Staudinger/Hager, aaO, Rdn. B 160).Deshalb bedarf es für eine sachgerechte Eingrenzung des Haftungstatbestandes des Erfordernisses eines unmittelbaren Eingriffs in dem Sinne, daß der Eingriff sich irgendwie gegen den Betrieb als solchen richtet, also betriebsbezogen ist und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (Senatsurteile BGHZ 29, 65, 70 f., 74;… vom 21. Juni 1977 - VI ZR 58/76 - aaO …und vom 18. November 2003 - VI ZR 385/02 - aaO; vgl. auch BGHZ 55, 153, 161 f.; 86, 152, 156 ff.).
Für solche Fallgestaltungen ist ein betriebsbezogener Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verneint worden (vgl. zu den Stromkabelfällen: Senat BGHZ 29, 65, 74 f.; 66, 388, 393 f., Urteil vom 12. Juli 1977 - VI ZR 136/76 - VersR 1977, 1006, 1007; zur Straßenbenutzung vgl. Senatsurteile vom 21. Juni 1977 - VI ZR 58/76 - …und vom 18. November 2003 - VI ZR 385/02 - beide aaO; zum Fleetfall: BGHZ 55, 153, 161).
- BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Haftung für Warentest
- BGH, 21.06.1977 - VI ZR 58/76
Umfang der Haftung des Verursachers eines Bandes
- BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75
Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter …
- AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
Cold Call; Unternehmen; dolo-agit-Einwand; Eingriff in den eingerichteten und …
- AG Bonn, 09.05.2018 - 111 C 136/17
Kunden-Feedback-Befragungen sind ohne Zustimmung des Empfängers unzulässige …
- BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14
Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher" …
- BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81
Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße
- BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum …
- BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64
Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
- LG Frankenthal, 10.07.2018 - 6 O 322/17
WRP - Zusendung von E-Mail-Werbung: Unterlassungsanspruch eines Rechtsanwalts; …
- BGH, 12.07.1977 - VI ZR 136/76
Ansprüche des Inhabers eines Gewerbebetriebes wegen Beschädigung eines …
- BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86
Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei …
- BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13
Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener
- OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16
Unterlassung und Widerruf von beanstandeten Facebook-Blogbeiträgen
- OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08
Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de
- KG, 04.07.2003 - 9 U 307/01
Unterbrechung der Baustromzufuhr für eine Großbaustelle: Schadenersatzanspruch …
- AG Bad Segeberg, 09.02.2012 - 17 C 96/11
Eingriff in Gewerbebetrieb: Schadensersatzanspruch eines …
- AG Bad Segeberg, 20.10.2011 - 17 C 39/11
Nach dem Stand der Technik unvermeidbare Lärm- und Staubentwicklungen infolge von …
- LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der …
- BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71
Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer …
- BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 653/86
Schadenersatz wegen Betriebsblockade
- BGH, 03.01.1968 - V ZR 219/64
Entschädigung bei Moselausbau
- BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 428/62
Gesamtschuldnerische Haftung der Arbeitnehmer bei rechtswidrigem Streik - …
- BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76
Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des …
- LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12
Schadensersatz wegen Unterstützungsstreiks
- OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 45/06
Unterlassunganspruch bei Versendung von E-Mails an eine Vielzahl von Adressaten …
- OLG Brandenburg, 19.11.2014 - 13 U 18/11
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Negative Feststellungsklage des …
- LG München I, 08.04.2022 - 37 O 7632/21
Zulässigkeit einer ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgten Veröffentlichung …
- OLG Nürnberg, 23.12.1982 - 8 U 2303/82
Unmittelbarer Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - …
- LAG Hessen, 27.06.2013 - 9 Sa 1387/12
Betriebsblockade - Eingriff in den Gewerbebetrieb - Flugsicherung - …
- BGH, 22.12.1976 - III ZR 62/74
Eingriff in ein Recht zur Verfügung über Grundwasser
- OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 4 U 5/04
Überspielen eines öffentlichen Weges mit Golfbällen; Protest gegen Spielbetrieb …
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21
Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage
- BGH, 18.03.1969 - VI ZR 204/67
Rechswidriger und schuldhafter Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten …
- BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Inhaber des …
- OLG Dresden, 16.11.2010 - 9 U 765/10
OLG Dresden entscheidet: Milchwerk-Blockierer müssen Schadensersatz leisten
- OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 152/04
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Landwirts; …
- BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68
Ausstrahlung von Filmmaterial als Eingriff in den Gewerbebetrieb - …
- AG Tauberbischofsheim, 11.09.1992 - C 410/92
Voraussetzungen für den Ersatz von Verdienstausfall; Berücksichtigung des Rechtes …
- OLG Saarbrücken, 05.01.1983 - 1 U 154/82
Berufungsverfahren; Unterlassungsanspruch wegen beanstandeter Werbemaßnahme; …
- BGH, 30.05.1972 - VI ZR 139/70
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Vorliegen einer …
- OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07
Wettbewerbsabsicht durch Presseartikel
- BGH, 20.04.2004 - VI ZR 253/03
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Beschädigung …
- LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 6 O 161/99
Schadensersatz einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen …
- BGH, 12.03.1968 - VI ZR 178/66
Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - …
- BGH, 10.11.1961 - I ZR 23/60
Rechtsmittel
- BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80
Photokina
- LG Flensburg, 25.11.2005 - 6 O 108/05
Unterlassungsanspruch gegen Massenversand von E-Mails
- OLG München, 02.04.1990 - 17 U 2411/89
Kundenkonkurs durch unberechtigte Kreditkündigung L
- BGH, 08.01.1981 - III ZR 125/79
Zuführung von Grubenwasser an die Kanalisation - Rücknahme einer …
- Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 18.03.2013 - 473 Z - 1/13
Schadensersatzklage wegen Havarie des Tankmotorschiffs "Waldhof"
- BGH, 18.06.1962 - VII ZR 237/60
- OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 45/01
Verletzung von Rechten an internationalen Marken; Nutzungsrechte an der …
- BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67
Sportkommission
- LG Frankenthal, 26.09.2017 - 6 O 25/17
Unterlassungsanspruch: Störerhaftung im Bereich der Online-Werbung
- LSG Bayern, 19.11.2007 - L 12 B 475/06
Anspruch auf Unterlassung der Nennung bestimmter Arzneimittel auf der sog. …
- BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75
Unberechtigte Verwarnung wegen der vermeintlichen Verletzung eines …
- LSG Bayern, 28.02.2007 - L 12 B 450/06
Versendung einer Arzneimittelpräparateliste ("me-too-Liste") an Vertragsärzte; …
- AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
- OLG Stuttgart, 21.12.1983 - 1 U 114/83
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches aus eigenem Recht eines …
- OLG Köln, 19.04.1983 - 15 U 182/82
Unterlassungsklage gegen eine Gewerkschaft zum Zweck des Unterlassens von …
- BGH, 08.01.1968 - III ZR 110/67
Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - …
- LG Hannover, 12.03.2013 - 8 S 1/13
Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer GmbH durch Eintragung von Daten eines …
- BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 61/58
- LG Bochum, 13.02.2015 - 5 O 19/15
Kein einstweiliger Rechtsschutz bei begehrtem Schutz nur behaupteter aber nicht …
- BGH, 16.11.1970 - KVR 4/70
Rechte und Pflichten aus einem Betriebsüberlassungsvertrag - Voraussetzungen für …
- OLG München, 15.09.2021 - 24 U 2051/21
Haftung, Schaden, Streitwert, Zeitpunkt, Gewerbebetrieb, Schutzgesetz, Form, …
- LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15
- LG Düsseldorf, 05.02.2009 - 4a O 287/08
Ölsaatpresskuchen
- AG Rheinbach, 20.03.1985 - 3 C 39/85
- OLG Nürnberg, 12.08.1980 - 3 U 1128/80
Verurteilung zur Unterlassung unter Androhung eines Ordnungsmittels; …
- BGH, 03.11.1966 - VII ZR 206/64
Abschluss eines Filmverleihvertrages mit konkludentem Treuhandvertrag über die …
- BGH, 24.01.1961 - I ZR 143/59
Rechtsmittel
- AG Waldshut-Tiengen, 30.10.2009 - 3 C 270/09
- BGH, 06.06.1961 - VI ZR 198/60
Rechtsmittel
- ArbG Stuttgart, 10.03.2006 - 15 Ga 29/06
Streik im öffentlichen Dienst
- BGH, 19.04.1971 - II ZR 75/68
Wechsel als abredewidrig ausgefülltes Blankoakzept - Wirkung des nachträglich …