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   BGH, 16.03.1976 - VI ZR 199/74   

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https://dejure.org/1976,415
BGH, 16.03.1976 - VI ZR 199/74 (https://dejure.org/1976,415)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1976 - VI ZR 199/74 (https://dejure.org/1976,415)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1976 - VI ZR 199/74 (https://dejure.org/1976,415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Basketballspieler - Verletzung eines Mitspielers - Foul

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Schadenersatz aufgrund Verletzung durch alltägliches Foul während Basketballspiel - Sportlicher Wettkampf besteht aus Risiken

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 2161
  • MDR 1976, 751
  • VersR 1976, 775
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 27.10.2009 - VI ZR 296/08

    Sorgfaltspflichtverstoß allein wegen Verletzung eines Gegenspielers bei einem

    In einem solchen Fall hat sich der Schädiger jedenfalls nicht sorgfaltswidrig verhalten (§ 276 BGB, vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 140, 147; vom 10. Februar 1976 - VI ZR 32/74 - VersR 1976, 591; vom 16. März 1976 - VI ZR 199/74 - VersR 1976, 775, 776; OLG Düsseldorf VersR 1996, 343 f.; Wagner in MünchKomm, BGB, 5. Aufl., § 823 Rn. 549; Staudinger/Hager, BGB, 13. Aufl., Vorbem. zu § 823 Rn. 55).

    Die Sorgfaltsanforderungen an den Teilnehmer eines Wettkampfs bestimmen sich nach den besonderen Gegebenheiten des Sports, bei dem sich der Unfall ereignet hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 58, 40, 43; vom 16. März 1976 - VI ZR 199/74 - a.a.O.).

    Sie sind an der tatsächlichen Situation und den berechtigten Sicherheitserwartungen der Teilnehmer des Wettkampfes auszurichten und werden durch das beim jeweiligen Wettkampf geltende Regelwerk konkretisiert (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 140, 142 ff.; vom 16. März 1976 - VI ZR 199/74 - a.a.O.; OLG Düsseldorf VersR 1996, 343 f.; Wagner in MünchKomm, a.a.O., Rn. 547).

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Verletzungen, die auch bei sportgerechtem Verhalten auftreten können, nimmt jeder Spielteilnehmer in Kauf; deshalb verstößt es - ungeachtet der Frage, ob eine Haftung schon auf der Ebene der Tatbestandsmäßigkeit oder der Rechtswidrigkeit zu verneinen ist - jedenfalls gegen das Verbot des treuwidrigen Selbstwiderspruchs (venire contra factum proprium), wenn der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, obschon er ebensogut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet, sich dann aber (und mit Recht) dagegen gewehrt haben würde, diesem trotz Einhaltens der Spielregeln Ersatz leisten zu müssen (BGHZ 63, 140, 142 ff.; vgl. ferner Senatsurteile vom 5. November 1974 - VI ZR 125/73 - VersR 1975, 155 - Fußballspiel - vom 10. Februar 1976 - VI ZR 32/74 - VersR 1976, 591 - Fußballspiel - vom 16. März 1976 - VI ZR 199/74 - VersR 1976, 775 - Basketballspiel -).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2019 - 22 U 50/17

    Zur Frage der Ersatzfähigkeit von Personenschäden, die eine Handballspielerin

    Gleichwohl herrscht insoweit in der Rechtsprechung seit längerem Einigkeit darüber, dass die Herbeiführung einer Verletzung des Kontrahenten (Gegenspielers) bei Einhaltung der Spielregeln regelmäßig eine Haftung des Schädigers aus § 823 Abs. 1 BGB nicht begründen kann (vgl. BGH, Urt. vom 5.11.1974 - VI ZR 100/73 - Z 63, 140, 147 = NJW 1975, 109 ff.; Urt. vom 10.2.1976 - VI ZR 32/74 - in: NJW 1976, 957, 958; Urt. vom 16.3.1976 - VI ZR 199/74 - in: NJW 1976, 2161).

    Für die Bewertung eines Regelverstoßes als fahrlässiges Verhalten im Sinne eines Verstoßes gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ist mithin ein besonderer, durch die Eigenart des Spiels geprägter Maßstab anzulegen und ferner die Häufigkeit von Regelverstößen der fraglichen Art in der betroffenen Sportart mit zu berücksichtigen (BGH NJW 1976, 2161, 2162; LG Marburg, a.a.O.).

  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84

    Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich grundlegend von den Sachverhalten bei Teilnahme etwa an einem Sportwettkampfspiel, für die die Rechtsprechung (s. BGHZ 63, 140, 142 sowie BGH Urteile vom 10. Februar 1976 - VI ZR 32/74 - VersR 1976, 591, 592 und vom 16. März 1976 - VI ZR 199/74 - VersR 1976, 775) die »Inkaufnahme« eines erhöhten Risikos spieltypischer Gefahren unter dem Gesichtspunkt der Reziprozität entwickelt hat.
  • OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 6 U 194/18

    Haftung für Querschnittslähmung aufgrund eines Sturzes in Kletterhalle

    So darf insbesondere bei einem Sportunfall eine fehlende Übung nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 16.03.1976 - VI ZR 199/74, NJW 1976, 2161).
  • BGH, 20.10.1987 - VI ZR 280/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Zweifeln an seiner Fahrtüchtigkeit

    Dabei ist wegen der Verkehrserwartungen auf die Verhältnisse der betroffenen Berufsgruppe oder des jeweiligen Verkehrskreises abzuheben, mithin auf das Maß von Umsicht und Sorgfalt abzustellen, das von einem Menschen in der Rolle erwartet werden kann und muß, in der der Betroffene im Verkehr auftritt (vgl. Senatsurteil vom 16. März 1976 - VI ZR 199/84 - VersR 1976, 775, 776 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1982 - VI ZR 148/80

    Haftung bei einem Eislauf-Unfall

    Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt des BerGer., daß die von der Rechtsprechung für den Wettkampfsport entwickelten Grundsätze über die "Inkaufnahme" bestimmter, auch bei regelrechter Ausübung dieser Sportart unvermeidbarer Risiken (s. für das Fußballspiel BGHZ 63, 140 (147) = NJW 1975, 109; Senat, NJW 1976, 957 = VersR 1976, 591; für das Basketballspiel NJW 1976, 2161 = VersR 1976, 775) nicht auf den Schlittschuhlauf übertragen werden können.
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 17 U 29/01

    Haftung eines Hallenhandballspielers bei Verletzung eines Gegenspielers

    Gleichwohl herrscht insoweit in der Rechtsprechung seit längerem Einigkeit darüber, dass die Herbeiführung einer Verletzung des Kontrahenten (Gegenspielers) bei Einhaltung der Spielregeln regelmäßig eine Haftung des Schädigers aus § 823 Abs. 1 BGB nicht begründen kann (vgl. BGH, Urt. vom 5.11.1974 - VI ZR 100/73 - Z 63, 140, 147 = NJW 1975, 109 ff.; Urt. vom 10.2.1976 - VI ZR 32/74 - in: NJW 1976, 957, 958; Urt. vom 16.3.1976 - VI ZR 199/74 - in: NJW 1976, 2161).

    Für die Bewertung eines Regelverstoßes als fahrlässiges Verhalten im Sinne eines Verstoßes gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ist mithin ein besonderer, durch die Eigenart des Spiels geprägter Maßstab anzulegen und ferner die Häufigkeit von Regelverstößen der fraglichen Art in der betroffenen Sportart mit zu berücksichtigen (BGH NJW 1976, 2161, 2162; LG Marburg, a.a.O.).

  • AG Nordhorn, 07.05.2015 - 3 C 219/15

    Haftung bei Auffahrunfall anlässlich Rennrad-Trainingsfahrt im Pulk

    Zum einen hat der Kläger diese Einschätzung im Zuge seiner Anhörung als Partei im Rahmen der mündlichen Verhandlung selbst revidiert, indem er der Ausfahrt zumindest auch den Charakter einer "Trainingsfahrt" unter Mitgliedern der Rennradabteilung des Vereins SC ... zugeordnet hat und zum anderen finden die vorgenannten besonderen Haftungsgrundsätze bei gemeinsamer sportlicher Betätigung generell Anwendung, insbesondere bei einem Training und sogar bei bloßer Pflege eines gemeinsamen Hobbies (BGH VersR 1976, 775f; OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.07.1993 in 1 U 153/92).
  • OLG München, 22.03.1989 - 3 U 5067/88

    Verletzung eines Gegenspielers; Haftungsausschluß; Einwilligung des Verletzten;

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem Fall die Haftung für ein "normales Foul" ausgeschlossen (BGH, NJW 1976, 2161/2162).

    Ein solches Vorgehen hat der Bundesgerichtshof nicht beanstandet (BGH, NJW 1976, 2161/2162).

  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 114/96

    Haftung für Schäden bei Fahrten auf einer Go-Kart-Bahn

  • OLG Koblenz, 08.02.1991 - 5 W 43/91

    Haftungsfreistellung; Sportverletzung; Geringfügiger Regelverstoß

  • LG Duisburg, 22.10.2004 - 7 S 129/04

    Haftung für Verletzungen bei einem Kfz-Rennen im Straßenverkehr

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 U 230/03

    Geltendmachung von Schmerzensgeld wegen eines während eines Fußballspiels

  • OLG Saarbrücken, 10.07.1990 - 2 U 79/88

    Gefährliche Sportveranstaltung; Go-Cart-Rennen; Haftung der Teilnehmer;

  • OLG Nürnberg, 28.06.2004 - 8 U 202/03

    Haftung bei Fahrfehlern im Segelsport

  • OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 9 U 107/99

    Haftung bei Körperverletzung: Ersatzpflicht bei Verletzung beim Fußballspiel

  • OLG Düsseldorf, 22.10.1999 - 22 U 73/99

    Verschulden bei einer Sportverletzung

  • LG Bonn, 27.01.2010 - 2 O 238/09

    Deliktshaftung bei einem Fußballspiel - Juxturnier

  • AG Bremen, 10.10.2003 - 7 C 161/03

    Schadensersatz für eine beim Basketballspielen zerbrochene Brille; Annahme einer

  • KG, 19.07.2007 - 10 W 23/07

    Haftung für Körperverletzung beim American Football

  • LG Marburg, 19.05.1988 - 2 O 310/87
  • LG Bielefeld, 08.01.2001 - 4 O 156/00
  • AG Rheine, 15.06.2000 - 3 C 40/00

    Anspruch auf Schadensersatz ; Überhöhte Geschwindigkeit beim Fahren mit einem

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