Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- IWW
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Haftungsausschluß bei gemeinsamen gefährlichen Tun (Selbstgefährdung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Deliktsrecht - Haftung für Beteiligung an einem gemeinsamen gefährlichen Tun
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Haftung der Beteiligten bei einem gefährlichen Tun
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Haftung bei gefährlichem Tun (hier: Rempeltanz)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Haftungsausschluß bei gemeinsamen gefährlichen Tun (Selbstgefährdung)
Verfahrensgang
- LG Bückeburg, 13.05.2004 - 2 O 196/03
- OLG Celle, 12.01.2005 - 9 U 101/04
- BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2006, 672
- MDR 2006, 990
- NZV 2006, 412
- VersR 2006, 663
Wird zitiert von ... (17)
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07
Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung (vgl. BVerfG 15. April 2004 - 1 BvR 622/98 - NJW 2004, 2149 für das Verfassungsrecht; BGH 1. April 2008 - 5 StR 357/07 - NStZ 2008, 475 für das Strafprozessrecht; 18. Oktober 2007 - I ZR 24/05 - MarkenR 2008, 203 für das Markenrecht; 25. September 2007 - KVR 25/06 - WM 2007, 2213 zum Kartellrecht; 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - MDR 2006, 990 - zum Deliktsrecht "Rempeltanz"). - BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
Rücksichtnahme von Radfahrern gegenüber Fußgängern
Unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung gemäß § 254 BGB ist eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten aber nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (Senatsurteile vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - VersR 1995, 583, 584 und vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - VersR 2006, 663).Ob ein vollständiger Haftungsausschluss gerechtfertigt ist, kann jeweils nur nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1991 - VI ZR 69/91 - VersR 1992, 371, 372 und vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - aaO).
- BGH, 26.02.2009 - I ZR 155/07
Rechtsfolgen der Erklärung einer Partei in der mündlichen Anhörung im …
Einer Erklärung, die eine Partei bei ihrer persönlichen Anhörung gemäß § 137 Abs. 4 ZPO oder § 141 ZPO in der mündlichen Verhandlung abgibt, kann nicht die Wirkung eines Geständnisses beigemessen werden (BGH, Urt. v. 7.2.2006 - VI ZR 20/05, NJW-RR 2006, 672, 673; OLG Hamm NJW-RR 1997, 999; a.A. OLG Brandenburg OLG-Rep 1997, 326, 327).Darüber hinaus kann in einem Verfahren mit Anwaltszwang die nicht postulationsfähige Partei - wie hier der Beklagte - kein wirksames Geständnis abgeben; jedenfalls wäre eine derartige Erklärung einer Partei, soweit sie von den Erklärungen des Prozessbevollmächtigen abweicht, vom Gericht frei zu würdigen (BGH NJW-RR 2006, 672, 673 m.w.N.).
- BGH, 14.10.2010 - I ZR 212/08
Mega-Kasten-Gewinnspiel
Ob ein vollständiger Haftungsausschluss gerechtfertigt ist, kann aber jeweils nur nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entschieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05, NJW-RR 2006, 672 Rn. 12 mwN). - OLG Celle, 19.06.2008 - 8 U 80/07
Zugang eines Faxschreibens
Das Gericht kann nämlich im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses den Angaben und Behauptungen einer Partei nach § 141 ZPO unter Umständen auch dann glauben, wenn diese ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGH VersR 2006, 663). - OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11
Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr
Ein vollständiger Haftungsausschluss kann sich aber aus dem Verbot selbstwidersprüchlichen Verhaltens gemäß § 242 BGB ergeben (…BGH, a.a.O. 657; vgl. auch NJW 1986, 1865, 1866; NJW-RR 1995, 857, 858; 2006, 672, 674; VersR 2006, 416).Denn die entschädigungslose Inkaufnahme von Verletzungen bei sportlichen Kampfspielen findet ihre innere Rechtfertigung nicht nur in der - bei Kraftfahrzeugrennen stets vorhandenen - Gefahrexponierung, sondern auch darin, dass dem Spiel bestimmte, für jeden Teilnehmer verbindliche Regeln zu Grunde liegen, die von vornherein feststehen, unter denen somit die Teilnehmer zum Spiel antreten und die insbesondere durch das Verbot so genannter "Fouls" auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler ausgerichtet sind (vgl. vor allem BGH, NJW-RR 1995, 857, 858; 2006, 672, 674 und - für Autorennen - NJW 2003, 2018, 2019).
- BGH, 05.02.2009 - I ZR 155/07
ZPO § 286, § 288, § 314
Einer Erklärung, die eine Partei bei ihrer persönlichen Anhörung gemäß § 137 Abs. 4 ZPO oder § 141 ZPO in der mündlichen Verhandlung abgibt, kann nicht die Wirkung eines Geständnisses beigemessen werden (BGH, Urt. v. 7.2.2006 - VI ZR 20/05, NJW-RR 2006, 672, 673; OLG Hamm NJW-RR 1997, 999 ; a.A. OLG Brandenburg OLG-Rep 1997, 326, 327).Darüber hinaus kann in einem Verfahren mit Anwaltszwang die nicht postulationsfähige Partei - wie hier der Beklagte - kein wirksames Geständnis abgeben; jedenfalls wäre eine derartige Erklärung einer Partei, soweit sie von den Erklärungen des Prozessbevollmächtigen abweicht, vom Gericht frei zu würdigen (BGH NJW-RR 2006, 672, 673 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 30.03.2006 - 12 U 298/05
Amtshaftung - Verletzung der Personenaufsicht: § 832 BGB nicht analog …
Abhängig von dem Ergebnis der Beweisaufnahme hätten dann die Voraussetzungen für eine Parteivernehmung der Kläger nach § 448 ZPO oder deren Anhörung (BGH VersR 1992, 867; BGH Urteil vom 07.02.2006 - VI ZR 20/05) zu der Frage vorliegen können, ob die Risse bereits vor dem streitgegenständlichen Vorfall vorhanden waren oder nicht. - BGH, 11.02.2009 - IV ZR 4/07
Rechtsnatur von Angaben einer Partei im Rahmen der Anhörung nach § 141 ZPO
Das Vorgehen des Berufungsgerichts stehe in Divergenz zu Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2006 (VI ZR 20/05 - VersR 2006, 663 Tz. 7) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Dezember 1995 (31 U 117/94 - NJW-RR 1997, 999 unter II 1) und widerspreche auch den vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 129, 108, 109 ff. aufgestellten Grundsätzen. - OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07
Haftungsverteilung bei Motorradunfall anlässlich Testfahrt auf Auto- und …
Auf einen Haftungsauschluss nach den Grundsätzen der bewussten Risikoübernahme bei Sportwettkämpfen (vgl. dazu zuletzt BGH, NJW-RR 2006, 672 = VersR 2006, 663 unter II.3.a m.w.N.), die auch auf den Motorsport (vgl. BGHZ 154, 316 = VersR 2003, 775) und unabhängig davon Anwendung finden, ob der Schaden im Wettkampf oder im Übungsbetrieb eingetreten ist (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2003, 1134), kann sich der Antragsgegner zu 2) nicht berufen. - OLG Frankfurt, 11.05.2009 - 19 W 22/09
Haftpflichtprozess nach einem angeblich fingierten Verkehrsunfall: Rechtliches …
- LAG Niedersachsen, 02.05.2011 - 8 Sa 1258/10
Erstattungsanspruch eines Lehrers für ein von ihm angeschafftes Lehrbuch
- OLG Frankfurt, 25.05.2007 - 25 U 120/04
Bürgschaft: Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Berufung des Bürgen für ein …
- OLG Köln, 27.04.2010 - 9 U 128/08
Umfang der Aufklärungsobliegenheit nach Entwendung eines Pkw
- OLG Brandenburg, 23.01.2009 - 7 U 164/07
Rechtsanwaltsvergütung: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der …
- OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10
Sorgfaltspflichten des Veranstalters eines Stuntman-Workshops
- LG München I, 18.08.2009 - 17 O 22330/08
Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Sturz eines Radfahrers bei …
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