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BGH, 03.11.1954 - VI ZR 202/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.04.2001 - VI ZR 36/00
Bereicherungsausgleich in Drei-Personen-Verhältnis bei wirksamer Anweisung
Schließlich ist ein Durchgriff des Zuwendenden auf den Zuwendungsempfänger vom Reichsgericht (RGZ 86, 343, 347; RG JW 1934, 2458, 2459) und vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 25. März 1954 - VI ZR 202/53 -) ausnahmsweise in dem Fall für zulässig erachtet worden, in dem ein "Doppelmangel in der Bereicherungskette" vorlag, d.h. sowohl das Deckungs- als auch das Valutaverhältnis mangelhaft waren. - BGH, 16.02.1955 - VI ZR 277/53
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Motorräder beim Linksabbiegen
Der Kraftfahrer muss, insbesondere wenn er, wie der Beklagte, den fliessenden Verkehr einer vielbefahrenen Bundesstrasse unterbrechen und durchkreuzen will, in Rechnung stellen, dass hinter ihm kommende Fahrzeuge mit grösserer Geschwindigkeit fahren und deren Führer das Richtungszeichen möglicherweise nicht bemerkt haben (Urteil BGH vom 3. November 1954 - VI ZR 202/53 - VersR 1955, 57). - BGH, 15.12.1954 - VI ZR 73/54
Rechtsmittel
In der Entscheidung vom 3. November 1954 - VI ZR 202/53 - hat der erkennende Senat ein nochmaliges Umschauen bei einem Radfahrer vor dem Einbiegen für erforderlich bezeichnet, der sich 20 m vor der Straßeneinmündung kurz umgeschaut hatte, ohne dabei eine größere Strecke der Straße übersehen zu können und dessen Richtungszeichen nur in einem kurzen Winken bestanden hatte.