Rechtsprechung
BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 29, 163
- NJW 1959, 627
- MDR 1959, 294
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.04.1957 - III ZR 66/56
Pflicht zur Aufstellung von Warnschildern mit dem Hinweis auf sich ergebende …
Auszug aus BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57
Hier kann, wie der Bundesgerichtshof schon in seinem Urteil vom 8. April 1957 (III ZR 66/56 - VersR 1957, 375.) hervorgehoben hat, die Betriebsgefahr des stillstehenden Kraftwagens sogar größer sein als die eines fahrenden Dann ist es aber auch geboten und nach dem Sinn und Zweck der Haftungsbestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes gerechtfertigt, einen Unfall, der sich durch das Auffahren auf ein haltendes Kraftfahrzeug ereignet, nicht nur dem Betrieb des auffahrenden, sondern auch dem des haltenden Fahrzeugs zuzurechnen und daher die Schadensersatzpflicht beider Fahrzeughalter aus dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung zu bejahen. - BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56
Betrieb eines Lastzuges beim Abstellen zum Zwecke der Nachtruhe
Auszug aus BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57
(So schon das Urteil des BGH vom 1. Oktober 1957 - VI. ZR 225/56 - NJW 1958, 1878 Nr. 7 = DAR 1958, 15 = VRS 13, 413). - RG, 01.04.1931 - VI 516/30
Zum Begriff des Betriebs in § 7 des Kraftfahrzeuggesetzes.
Auszug aus BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57
Nach dieser Rechtsprechung ist ein Kraftfahrzeug nicht mehr im Sinne des § 7 StVG im Betrieb, wenn es in völlige Betriebsruhe versetzt ist und wegen eines Motorschadens erst nach geraumer Zeit wieder in Betrieb genommen werden kann (u.a. RGZ 122, 270; 126, 333; 132, 262). - RG, 09.12.1929 - VI 217/29
1. Unter welchen Umständen befindet sich ein stillstehendes Kraftfahrzeug im …
Auszug aus BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57
Nach dieser Rechtsprechung ist ein Kraftfahrzeug nicht mehr im Sinne des § 7 StVG im Betrieb, wenn es in völlige Betriebsruhe versetzt ist und wegen eines Motorschadens erst nach geraumer Zeit wieder in Betrieb genommen werden kann (u.a. RGZ 122, 270; 126, 333; 132, 262).
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs
Das schließt jedoch nicht aus, daß sich in besonders gelagerten Fällen - zu denen der Streitfall aber nicht gehört - auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen kann (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 29, 163, 166 f. und vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94 - VersR 1995, 90, 92). - BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Das schließt jedoch nicht aus, daß sich in besonders gelagerten Fällen - zu denen der Streitfall aber nicht gehört - auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen kann (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 29, 163, 166 f. und vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94 - VersR 1995, 90, 92). - BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09
Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger; …
Vielmehr kann, worauf die Revision der Beklagten zu 1 und 2 im Ausgangspunkt zutreffend hinweist, auch von einem auf dem Seitenstreifen einer Autobahn stehenden Kraftfahrzeug (…vgl. König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVG Rn. 8) und von einem nach einem Unfall liegen gebliebenen Kraftfahrzeug bei bereits ordnungsgemäß abgesicherter Unfallstelle noch eine Betriebsgefahr ausgehen (vgl. Senatsurteile vom 9. Januar 1959 - VI ZR 202/57, BGHZ 29, 163, 165 ff.; vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94, VersR 1995, 90, 92 und vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95, VersR 1996, 856, 857;… Kaufmann in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 25 Rn. 58).So hat der Senat entschieden, dass auch von einem Kraftfahrzeug, das auf der Fahrbahn einer für den Schnellverkehr bestimmten Straße liegen geblieben ist, eine Betriebsgefahr ausgeht (Senat, Urteile vom 9. Januar 1959 - VI ZR 202/57, BGHZ 29, 163, 165 ff. und vom 18. März 1969 - VI ZR 217/67, VersR 1969, 668, 669).
- BGH, 30.06.2009 - VI ZR 310/08
Gesetzliche Vermutung der Verwirklichung einer Überforderungssituation für ein …
In besonders gelagerten Fällen kann sich auch im ruhenden Verkehr eine spezifische Gefahr des motorisierten Verkehrs verwirklichen (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 29, 163, 166 f. und vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94 - VersR 1995, 90, 92) . - BGH, 11.02.2020 - VI ZR 286/19
Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG
Der Betrieb eines Fahrzeugs dauert fort, solange der Fahrer das Fahrzeug im Verkehr belässt und die dadurch geschaffene Gefahrenlage fortbesteht (vgl. Senatsurteile vom 9. Januar 1959 - VI ZR 202/57, BGHZ 29, 163, 169, juris Rn. 10;… vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94, VersR 1995, 90, 92, juris Rn. 18 ff.;… vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95, VersR 1996, 856, juris Rn. 13;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., StVG § 7 Rn. 7).Soweit im Urteil des Senats vom 9. Januar 1959 (VI ZR 202/57, BGHZ 29, 163, 169, juris Rn. 10) ausgeführt wird, der Betrieb werde "erst unterbrochen, wenn das Fahrzeug von der Fahrbahn gezogen und an einem Ort außerhalb des allgemeinen Verkehrs aufgestellt wird", ist dies nach dem Kontext der Entscheidungsgründe dahin zu verstehen, dass damit auch die Gefahrenlage für andere Verkehrsteilnehmer beendet werden muss, um den Betrieb zu beenden (…vgl. auch König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 7 StVG Rn. 5;… Greger in Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 3 Rn. 56;… Kaufmann in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 25 Rn. 58 f.).
- BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70
Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle
Im Sinne des § 7 StVG dauert der Betrieb eines Kraftfahrzeugs solange fort, wie es der Fahrer im Verkehr beläßt und die dadurch geschaffene Gefahrenlage fortbesteht (BGHZ 29, 163, 166) [BGH 09.01.1959 - VI ZR 202/57]. - BGH, 20.10.2020 - VI ZR 158/19
Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand …
Solche Bauteile als die Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG begründende Gefahrenquellen grundsätzlich auszuschließen, wäre unter Berücksichtigung der Entwicklung der Fahrzeugtechnik mit dem Zweck des § 7 Abs. 1 StVG nicht vereinbar, einen weitgehenden Schutz gegen die Gefahren des Kraftfahrzeugverkehrs zu gewährleisten (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 1959 - VI ZR 202/57, BGHZ 29, 163, 171, juris Rn. 12). - BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94
Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter …
Gerade von einem stehenden Fahrzeug können, wie der Streitfall zeigt, je nach seinem Standort besonders große Gefahren ausgehen (vgl. BGHZ 29, 163, 167;… Greger, StVG 2. Aufl., § 7 StVG Rdn. 81). - OLG Nürnberg, 24.08.2000 - 8 U 682/00
Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür
Für das Verständnis dieses Begriffs ist die normative Beurteilung maßgeblich (vgl. BGHZ 29, 163). - BGH, 27.05.1975 - VI ZR 95/74
Beurteilung des straßenverkehrsrechtlichen Merkmals "beim Betrieb eines …
Nach der sog. maschinentechnischen Auffassung, die durch die vom Reichsgericht begründete (RGZ 122, 270; 126, 333 und 132, 262) und vom Bundesgerichtshof übernommene und fortentwickelte verkehrstechnische Aufassung (BGHZ 29, 163 m.w.Nachw.) für bestimmte Fälle erweitert worden ist, ist ein Kraftfahrzeug "in Betrieb", wenn sein Motor in Gang gesetzt ist und das Fahrzeug selbst oder eine seiner Betriebseinrichtungen bewegt.Sie ist entwickelt worden, um das Fortwirken der durch das in den Verkehrsraum gebrachte Kraftfahrzeug geschaffenen Gefahrenlage auf öffentlichen Verkehrsflächen zum Schütze der Verkehrsteilnehmer zu erfassen, auch wenn das "in Betrieb" genommene Kraftfahrzeug zum Ruhen gekommen ist (BGHZ 29, 163).
- OLG Brandenburg, 05.09.2007 - 4 U 71/07
Fahrzeugbeschädigung durch herabfallenden Ast auf einem Hotelparkplatz, …
- BGH, 21.12.2004 - VI ZR 276/03
Haftungsverteilung bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein …
- LG Bochum, 11.11.2008 - 11 S 180/08
Haftungsrechtliche Privilegierung eines 8-jährigen hinsichtlich einer …
- BGH, 20.10.2020 - VI ZR 374/19
Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand …
- BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger
- OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23
Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kraftfahrzeuge, Sachverständige, Vorgerichtliche …
- BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94
Entschädigung nach dem OEG bei Angriff mit Kraftfahrzeug, keine Anwendung der …
- LG Bochum, 05.03.2004 - 5 S 195/03
Haftungsverteilung bei Kollision beim Umfallen eines abgestellten Fahrzeugs
- OLG Nürnberg, 03.07.1997 - 8 U 390/97
Begriff des "Betriebs eines Fahrzeugs i.S. von § 7 Abs. 1 StVG - Explosion durch …
- BGH, 13.07.1982 - VI ZR 113/81
Haftungsverteilung bei Unfall aufgrund verschmutzter Fahrbahn
- LG Bayreuth, 19.04.2006 - 12 S 122/05
Haftungsprivilegierung eines minderjährigen Kindes im Straßenverkehr
- OLG München, 11.11.2003 - 30 U 110/03
Umfang der Gefährdungshaftung
- BGH, 21.03.1961 - VI ZR 88/60
Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen am Straßenrand abgestellten Anhänger …
- AG Bremen, 31.05.2011 - 18 C 532/10
Zur Mithaftung des Falschparkers
- LG Duisburg, 04.12.2003 - 12 S 206/03
- LG Duisburg, 10.06.2013 - 3 O 405/12
Haftungsverteilung bei Kollision mit geparktem Kfz mit geöffneter Fahrzeugtür
- LG Duisburg, 21.02.2007 - 11 S 39/06
Überforderungssituation eines Kindes im Straßenverkehr bei Realisierung einer …
- BGH, 15.12.1970 - VI ZR 116/69
Pflichten des Kraftfahrers bei Liegenbleiben auf der Autobahn unter teilweise …
- OLG Nürnberg, 08.04.2014 - 1 U 1206/13
Haftung des Kraftfahrzeughalters: Verletzung einer Person durch eine von einem …
- AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17
Haftung bei Auffahrunfall: Haftungsverteilung bei Liegenbleiben des …
- OLG Brandenburg, 18.02.2004 - 7 U 157/03
Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter
- VG Gera, 20.09.1995 - 4 K 1149/94
Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Feuerwehreinsatz; Anforderungen an die …
- OLG Hamm, 23.04.2013 - 9 U 234/12
Haftung des Fahrzeughalters wegen Schäden eines Schützenfestbesuches durch …
- OLG Saarbrücken, 17.01.2013 - 4 U 201/11
Fahrzeughalterhaftung: Brand eines in einer Werkstatt abgestellten Lkw und …
- BGH, 03.03.1971 - IV ZR 134/69
Deckungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden beim Abschleppen …
- AG Ottweiler, 29.05.2015 - 2 C 356/14
Beifahrer öffnet Tür und verursacht Schaden: Auf hier zahlt die Kfz-Haftpflicht
- LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11
Auslegung des Merkmals beim Betrieb i.S.d. § 7 StVG im Rahmen des …
- BGH, 24.05.1960 - VI ZR 119/59
Haftungsverteilung bei Auffahren eines PKW auf ein auf der Fahrbahn geschobenes …
- BGH, 28.06.1971 - III ZR 39/69
Haftungsverteilung bei Auffahren eines Omnibusses auf einen am Rand der Autobahn …
- BGH, 18.03.1969 - VI ZR 217/67
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem auf der Autobahn liegen …
- BGH, 10.01.1961 - VI ZR 57/60
- BGH, 02.06.1966 - II ZR 45/64
Ersatz von Leistungen im Rahmen eines Teilungsabkommens - Anspruch auf …
- VG Potsdam, 02.07.2002 - 3 K 632/01
Anspruch auf Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz; Kostenerstaz für die …
- LG Essen, 26.05.2011 - 3 O 55/11
Haftung des Busfahrers bei Sturz einer an den anfahrenden Bus heraneilenden …
- BGH, 20.12.1962 - III ZR 66/62
- LG Mainz, 26.02.2019 - 1 O 237/17
Betriebsunterbrechungsversicherung - Erstattungsanspruch der …
- AG Duisburg, 05.06.2003 - 72 C 1149/03
- AG Mönchengladbach, 22.12.1965 - 15 III 23/65
Berichtigung eines Heiratseintrags; Trauung durch einen Pfarrer der …
- VG Köln, 17.12.1997 - 14 K 7296/95
Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen der teilweisen Einstellung eines …