Rechtsprechung
BGH, 28.01.1986 - VI ZR 203/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98
Haftung von Belegärzten
Hiernach wird bei der ambulanten Behandlung der Vertreter als Erfüllungsgehilfe des urlaubsabwesenden Arztes angesehen, wenn sich der Patient in dessen Praxis begibt und sich dort vom Vertreter behandeln läßt (Senatsurteil vom 13. Januar 1998 - VI ZR 242/96 - VersR 1998, 457 ff.; OLG Düsseldorf, VersR 1985, 370 f. und OLG Hamm, VersR 1987, 106 f. mit Nichtannahmebeschluß des erkennenden Senats - VI ZR 203/85), anstatt einen anderen Arzt aufzusuchen und mit diesem einen eigenen Behandlungsvertrag abzuschließen.