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   BGH, 04.03.2008 - VI ZR 205/07   

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https://dejure.org/2008,14891
BGH, 04.03.2008 - VI ZR 205/07 (https://dejure.org/2008,14891)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2008 - VI ZR 205/07 (https://dejure.org/2008,14891)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2008 - VI ZR 205/07 (https://dejure.org/2008,14891)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigender Verzicht auf Zeugen oder auf die persönliche Anhörung von Zeugen durch Abgabe eines Einverständnisses mit der Verwertung von Ermittlungsakten

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 S. 2, 2. Halbs.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 § 393
    Rechtsfolgen des Einverständnisses mit der Verwertung von Ermittlungsakten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - VI ZR 205/07
    Zwar bestehen hinsichtlich der Annahme eines stillschweigenden Verzichts auf Zeugen oder auf die persönliche Anhörung von Zeugen durch Einverständnis mit der Verwertung von Ermittlungsakten erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Rechtsprechung (vgl. Senat, Urteile vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98 - VersR 2000, 610 unter II. 2. a) und vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91 - VersR 1992, 1028 unter II. 1. c)).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - VI ZR 205/07
    Zwar bestehen hinsichtlich der Annahme eines stillschweigenden Verzichts auf Zeugen oder auf die persönliche Anhörung von Zeugen durch Einverständnis mit der Verwertung von Ermittlungsakten erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Rechtsprechung (vgl. Senat, Urteile vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98 - VersR 2000, 610 unter II. 2. a) und vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91 - VersR 1992, 1028 unter II. 1. c)).
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