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   BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55   

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https://dejure.org/1956,33
BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55 (https://dejure.org/1956,33)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1956 - VI ZR 205/55 (https://dejure.org/1956,33)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1956 - VI ZR 205/55 (https://dejure.org/1956,33)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 20, 397
  • NJW 1956, 1235
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 19.04.1928 - VI 365/27

    Entscheidung über Prozesskosten

    Auszug aus BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55
    Ist ein Rechtsmittel gegen ein den Grund des Anspruchs für gerechtfertigt erklärendes Urteil ohne Erfolg geblieben, so ist es nicht zulässig, die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens dem Schlußurteil über das Betragsverfahren zu überlassen (abweichend von RGZ 121, 77).

    Dagegen ist die Frage, wie in dem künftigen Urteil über die Höhe des Anspruchs entschieden wird, also die Frage des endgültigen Erfolges der Klage für die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens ohne Bedeutung (RGZ 121, 77 [78]).

    Das Reichsgericht ist später, insbesondere in seiner Entscheidung RGZ 121, 77, von dieser Rechtsprechung abgewichen; es hat es zuletzt für zulässig gehalten, die Kosten des Rechtsmittelverfahrens dem künftigen Schlußurteil zu überlassen, hat jedoch betont, es sei regelmässig angemessen, von der Hinausschiebung der Kostenentscheidung abzusehen.

  • BGH, 24.04.1956 - VI ZR 144/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55
    Diese Vorschrift ist zwingend und daher auch von dem Gericht des ersten Rechtszuges zu beachten, wenn das Rechtsmittelgericht ihm die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens überläßt (RG HRR 1933 Nr. 956; 1937 Nr. 656; JW 1937, 1435 Nr. 44 und Urteil des Senats vom 24. April 1956 - VI ZR 144/55 -).
  • BGH, 30.09.1953 - VI ZR 134/52
    Auszug aus BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55
    Auf seine Revision hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 30. September 1953 (VI ZR 134/52) das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Legt jedoch eine Partei in der Hauptsache ein zulässiges Rechtsmittel ein, ist dem Gegner ein (unselbständiges) Anschlussrechtsmittel allein wegen der ihn beschwerenden Kostenentscheidung möglich (vgl. BGHZ 17, 392, 397 f; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1957 - VI ZR 25/56 - ZZP 71 [1958], 368; siehe auch BGHZ 20, 397).
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem parallel

    Wird die Berufung des Beklagten gegen ein Grundurteil in vollem Umfang zurückgewiesen, so sind ihm die Kosten des Berufungsverfahrens selbst dann aufzuerlegen, wenn die Möglichkeit besteht, dass er im Betragsverfahren letztendlich obsiegt (RGZ 121, 77 f.; BGHZ 20, 397; Senat, Urt. v. 13.07.2010 - 4 U 496/09 - 142, juris Rn. 79).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 2 U 165/21

    Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und

    Hierfür spricht, dass der BGH sich mittlerweile in gefestigter Rechtsprechung von der früher geäußerte Tendenz, es müsse dem Kommerzialisierungsgedanken entgegentreten werden, weniger Gewicht beimisst, wenn er ausgeführt, dass bei Beeinträchtigung eines Gutes oder Entziehung desselben der entstandene, in Geld messbare Nachteil auch dann einen Vermögensschaden darstelle, wenn sich bei einer auf das Gesamtvermögen bezogenen Differenzrechnung keine bleibende Einbuße feststellen lasse (so schon BGH, Urt. v. 07.05.1956, Az. III ZR 243/54, NJW 1956, S. 1235).
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