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   BGH, 03.06.2003 - VI ZR 206/02   

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https://dejure.org/2003,12395
BGH, 03.06.2003 - VI ZR 206/02 (https://dejure.org/2003,12395)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2003 - VI ZR 206/02 (https://dejure.org/2003,12395)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - VI ZR 206/02 (https://dejure.org/2003,12395)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erforderlichkeit einer Entscheidung des Revisionsgerichts

  • Judicialis

    ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3 a.F.; ; ZPO § 544 Abs. 4 S. 2, 2. Halbs.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (bis 31.12.2001) § 538 Abs. 1 Nr. 3
    Gleichzeitige Zurückverweisung bei Grundurteil und Feststellungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Auszug aus BGH, 03.06.2003 - VI ZR 206/02
    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß eine auf § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a.F. gestützte Zurückverweisung hinsichtlich des vom Berufungsgericht durch Grundurteil beschiedenen Zahlungsantrags und zugleich hinsichtlich des Feststellungsantrags nicht in Betracht kommt (Senatsurteil vom 24. November 1987 - VI ZR 42/87 - NJW 1988, 1984 f.; BGH, Urteil vom 20. Juli 2001 - V ZR 170/00 - NJW 2002, 302 ff.).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 03.06.2003 - VI ZR 206/02
    Daß die abweichende Verfahrensweise des Berufungsgerichts im vorliegenden Fall auf einer ständigen Fehlerpraxis beruht, die eine Wiederholung des Rechtsfehlers besorgen läßt, oder daß die ernsthafte Gefahr einer Nachahmung durch andere Gerichte besteht (dazu zuletzt BGH, Urteil vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), zeigt die Beschwerde nicht auf.
  • BGH, 20.07.2001 - V ZR 170/00

    Aufhebung und Zurückverweisung bei Verbindung von Zahlungs- und

    Auszug aus BGH, 03.06.2003 - VI ZR 206/02
    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß eine auf § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a.F. gestützte Zurückverweisung hinsichtlich des vom Berufungsgericht durch Grundurteil beschiedenen Zahlungsantrags und zugleich hinsichtlich des Feststellungsantrags nicht in Betracht kommt (Senatsurteil vom 24. November 1987 - VI ZR 42/87 - NJW 1988, 1984 f.; BGH, Urteil vom 20. Juli 2001 - V ZR 170/00 - NJW 2002, 302 ff.).
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