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   BGH, 20.06.1961 - VI ZR 210/60   

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https://dejure.org/1961,1830
BGH, 20.06.1961 - VI ZR 210/60 (https://dejure.org/1961,1830)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1961 - VI ZR 210/60 (https://dejure.org/1961,1830)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 (https://dejure.org/1961,1830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1625
  • MDR 1961, 844
  • DVBl 1961, 672
  • DB 1961, 1024
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12

    Rechtsweg für Klage auf Widerruf amtlicher Äußerungen eines Bürgermeisters

    Soweit das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 27. November 1998 - 24 W 65/98 -, juris) und auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 -, juris) maßgeblich darauf abstellen, dass das Verhältnis der Gemeindevertreter zum Bürgermeister nicht durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet ist, sondern durch ein Verhältnis der Gleichordnung, vermag diese Auffassung nicht zu überzeugen.

    Die darin zitierte Entscheidung (BGH, Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 -, NJW 1961, 1625 = juris) bezieht sich auf eine nicht vergleichbare Fallkonstellation, nämlich auf Abwehransprüche gegen die Erörterung den damaligen Kläger betreffender Personalangelegenheiten durch ein Mitglied einer Gemeindevertretung in einer erweiterten Fraktionssitzung, die der Bundesgerichtshof als Parteiveranstaltung angesehen hat.

  • BGH, 28.02.1978 - VI ZR 246/76

    Klage auf Unterlassung bzw. Widerruf schädigender Äußerungen - Eröffnung des

    Um sie ausschließlich als diejenige eines Parteipolitikers anzusehen, wie etwa in dem der Senatsentscheidung vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 = LM GVG § 13 Nr. 74 zugrundeliegenden Fall (vgl. dazu auch noch das Senatsurteil vom 12. März 1963 - VI ZR 218/61 = NJW 1963, 1203), hätte es einer deutlicheren Trennung von der Amtsstellung des Zweitbeklagten bedurft.
  • VGH Hessen, 14.06.2012 - 8 E 1101/12

    Rechtsweg bei Streit um öffentliche Kritik eines Bürgermeisters an der Arbeit

    Soweit das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 27. November 1998 - 24 W 65/98 -, juris) und auch der BGH (Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 -, juris) maßgeblich darauf abstellen, dass das Verhältnis der Gemeindevertreter zum Bürgermeister nicht durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet sei, sondern durch ein Verhältnis der Gleichordnung und deshalb den Zivilrechtsweg für gegeben halten, überzeugt diese Auffassung nicht.
  • BGH, 06.06.1967 - VI ZR 214/65

    Beschaffung von Sachgütern für Verteidigungsaufgaben - Zuwendungen an Bedienstete

    Auf die Begründung dieses Beschlusses wird Bezug genommen (vgl. auch das Senatsurteil VI ZR 210/60 vom 20. Juni 1961 = LM GVG § 13 Nr. 74 = NJW 1961, 1625).
  • BGH, 26.05.1961 - I ZR 177/60

    Rechtsmittel

    Soll dagegen mit der Klage in eine nicht-privatrechtliche Tätigkeit der Körperschaft eingegriffen werden, so ist in der Regel nur der Verwaltungsrechtsweg gegeben, denn die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte findet da ihre Grenze, wo der Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichte beginnt (siehe u.a. BGHZ 14, 222, 225 [BGH 10.07.1954 - VI ZR 120/53] ; BGH LM Nr. 29 zu § 549 ZPO; vgl. auch die Entscheidung des großen Senats für Zivilsachen vom 19. Dezember 1960, BGHZ 34, 99, 104 f [BGH 19.12.1960 - GSZ - 1/60] und die des VI. Zivilsenats vom 20. Juni 1961, VI ZR 210/60).
  • BGH, 12.03.1963 - VI ZR 218/61

    Rechtsstreit über die Auflösung eines mit der Leitung der Abteilung Ortsnamenbuch

    Bei der von der Revision angezogenen Entscheidung des Senats LM GVG § 13 Nr. 74 = NJW 1961, 1625 [BGH 20.06.1961 - VI ZR 210/60] stand ein ganz anders liegender Fall zur Erörterung, weil es sich, dort nicht um die verwaltende Tätigkeit eines staatlichen Amtsträgers, sondern um Äußerungen eines Mitglieds der gewählten Gemeindevertretung in einem Parteigremium handelte.
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