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BGH, 26.01.1965 - VI ZR 213/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Verletzung der Sicherungspflicht eines Treppenhauses - Ersatz von Vermögensschaden und Schmerzensgeld wegen Pflichtverletzung - Anschein der Ursächlichkeit von Mängeln für die Verletzung - Verkehrswidrige Gefährdung durch ungeriffelte Treppenschienen
Papierfundstellen
- VersR 1965, 520
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.10.1964 - VI ZR 164/63
Auszug aus BGH, 26.01.1965 - VI ZR 213/63
Ein typischer Geschehensablauf liegt nach alldem nicht vor (vgl. auch Urt. des erkennenden Senats vom 6. Oktober 1964 - VI ZR 164/63 - VersR 64, 1245).
- BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe
Von dem vom Berufungsgericht als vergleichbar angesehenen Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1965 (VI ZR 213/63 = VersR 1965, 520) zugrunde gelegen hatte, unterscheidet sich der hier zu beurteilende in dem wesentlichen Punkt, daß hier die besondere Gefahrenlage durch das vom Kläger vorgelegte Privatgutachten experimentell bestätigt worden ist. - OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98
Verkehrssicherheit einer Treppenanlage
Der Bundesgerichtshof (VersR 1965, 520) hat in diesem Zusammenhang folgendes ausgeführt: "Hierbei hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei nicht als verkehrswidrig angesehen, dass die Metallschienen nicht geriffelt waren.