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   BGH, 25.09.2007 - VI ZR 223/06   

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https://dejure.org/2007,19911
BGH, 25.09.2007 - VI ZR 223/06 (https://dejure.org/2007,19911)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2007 - VI ZR 223/06 (https://dejure.org/2007,19911)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2007 - VI ZR 223/06 (https://dejure.org/2007,19911)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 263/02

    Verjährung vorbehaltener Schadensersatzansprüche nach einem Abfindungsvergleich

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - VI ZR 223/06
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnbergvom 31.Oktober 2006 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO; vgl. Senatsurteile vom 26. Februar 2002 - VI ZR 288/00 - VersR 2002, 996 und vom 28. Januar 2003 - VI ZR 263/02 - VersR 2003, 452).
  • BGH, 26.02.2002 - VI ZR 288/00

    Anforderungen an ein abstraktes Schuldanerkenntnis; Rechtsfolgen eines

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - VI ZR 223/06
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnbergvom 31.Oktober 2006 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO; vgl. Senatsurteile vom 26. Februar 2002 - VI ZR 288/00 - VersR 2002, 996 und vom 28. Januar 2003 - VI ZR 263/02 - VersR 2003, 452).
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 26/12

    Haftung bei Kraftfahrzeugschaden: Verkehrssicherungs- bzw. Sorgfaltspflichten des

    Diese Kriterien stehen miteinander in Wechselwirkung: Je größer die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung und je schwerer der drohende Schaden, desto weitgehendere Sicherungsmaßnahmen sind zu ergreifen (BGH, Urt. v. 31.10.2006 - VI ZR 223/06, VersR 2007, 72, 73; MünchKomm(BGB)/Wagner, § 823 Rdnr. 259; Gerecke, VersR 2008, 1595).
  • AG Brandenburg, 22.06.2015 - 31 C 232/13

    Hinweispflichten des Betreibers einer Auto-Waschanlage gegenüber seinen Kunden

    Diese Kriterien stehen miteinander in Wechselwirkung: Je größer die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung und je schwerer der drohende Schaden, desto weitgehendere Sicherungsmaßnahmen sind zu ergreifen ( BGH , Urteil vom 31.10.2006, Az.: VI ZR 223/06, u.a. in: VersR 2007, Seiten 72 f.; OLG Saarbrücken , Urteil vom 28.03.2013, Az.: 4 U 26/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 660 ff. ).
  • AG Marl, 02.07.2018 - 24 C 63/17

    Schadenersatzbegehren wegen Pflichtverletzung des Waschanlagenbetreibers aus

    Diese Kriterien stehen miteinander in Wechselwirkung: Je größer die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung und je schwerer der drohende Schaden, desto weitgehendere Sicherungsmaßnahmen sind zu ergreifen (BGH, Urteil vom 31.10.2006, VI ZR 223/06, juris; OLG Saarbrücken, a.a.O. m.w.N.).
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