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   BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65   

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https://dejure.org/1966,1123
BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65 (https://dejure.org/1966,1123)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1966 - VI ZR 23/65 (https://dejure.org/1966,1123)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1966 - VI ZR 23/65 (https://dejure.org/1966,1123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrswidrigkeiten der Verkehrsteilnehmer - Vorfahrtberechtigter Kraftfahrer - Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an die Gewährung eines Schmerzensgeldes - Umfang der Pflicht eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) §§ 1, 13
    Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des vorfahrtberechtigten Fahrers

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 1157
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59

    Fahrweise eines Kraftfahrers - Haltender Bus in Gegenrichtung - Fußgänger auf

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65
    Der Vorfahrtsberechtigte hat sich aber auf solche Verkehrswidrigkeiten anderer einzustellen, die er rechtzeitig wahrnimmt oder bei gebotener Aufmerksamkeit wahrnehmen konnte, ebenso auf ihm noch nicht erkennbare Verkehrswidrigkeiten, mit denen zu rechnen er bei verständiger Würdigung aller gegebenen Umstände triftige Veranlassung hat (BGH Urteil vom 26. März 1956 - VI ZR 242/54 - VRS 11, 1; BGHSt 13, 169).

    Zu solchen Ausnahmen des Vertrauensgrundsatzes zählen Verkehrswidrigkeiten, mit denen ein gewissenhafter Fahrer pflichtgemäß rechnen muß, hingegen nicht solche, die erfahrungsgemäß nur ausnahmsweise vorkommen (vgl. BGHSt 13, 169).

  • BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54

    Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65
    Grundsätzlich durfte vielmehr der vorfahrtsberechtigte Beklagte darauf vertrauen, daß sein Vorfahrtsrecht beachtet werde (BGHZ 14, 232).
  • BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65
    Der Vorfahrtsberechtigte hat sich aber auf solche Verkehrswidrigkeiten anderer einzustellen, die er rechtzeitig wahrnimmt oder bei gebotener Aufmerksamkeit wahrnehmen konnte, ebenso auf ihm noch nicht erkennbare Verkehrswidrigkeiten, mit denen zu rechnen er bei verständiger Würdigung aller gegebenen Umstände triftige Veranlassung hat (BGH Urteil vom 26. März 1956 - VI ZR 242/54 - VRS 11, 1; BGHSt 13, 169).
  • BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65
    Der derEntscheidung des erkennenden Senats vom 26. April 1957 (VI ZR 88/56 - NJW 1957, 1190) zugrundeliegende Sachverhalt ist entgegen der Meinung der Revision mit dem hier zu beurteilenden nicht vergleichbar.
  • BGH, 25.02.1964 - VI ZR 266/62

    Haftungsverteilung bei Kollision infolge Vorfahrtverletzung bei winterlichen

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65
    Er durfte nur dann die Vorfahrtsstraße überqueren, wenn jede Möglichkeit eines Zusammenstosses und jede Beeinträchtigung der bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war, wenn diese also noch so weit entfernt waren, daß ihre glatte Durchfahrt nicht gehindert, sie auch nicht wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstosses zu plötzlichen Maßnahmen gezwungen waren (vgl. BGHZ 9, 6; BGH Urteil vom 25. Februar 1964 - VI ZR 266/62 - VersR 1964, 619).
  • BGH, 04.02.1953 - VI ZR 70/52

    Vorfahrtrecht und Wartepflicht

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65
    Er durfte nur dann die Vorfahrtsstraße überqueren, wenn jede Möglichkeit eines Zusammenstosses und jede Beeinträchtigung der bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war, wenn diese also noch so weit entfernt waren, daß ihre glatte Durchfahrt nicht gehindert, sie auch nicht wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstosses zu plötzlichen Maßnahmen gezwungen waren (vgl. BGHZ 9, 6; BGH Urteil vom 25. Februar 1964 - VI ZR 266/62 - VersR 1964, 619).
  • RG, 15.07.1938 - III 211/37

    1. Haftet die Gemeinde oder der Preußische Staat, wenn ein von einer Gemeinde auf

    Auszug aus BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65
    Die Entscheidung über die Kosten der Revisionsinstanz beruht auf §§ 97, 101 ZPO (vgl. RGZ 158, 95, 100 mit weiteren Nachweisen; Rosenberg ZPR 8. Aufl. § 46 IV 1 b).
  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    b) Nach diesem im Straßenverkehr allgemein geltenden Vertrauensgrundsatz konnte die Klägerin sich grundsätzlich darauf verlassen, dass der Fahrer des VW-Busses ihr Vorfahrtsrecht beachten und sie vorbeilassen würde, ehe er in die F.-Straße einbiegen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1954 - VGS 1/54, BGHZ 14, 232, 235 f.; Senatsurteil vom 4. Oktober 1966 - VI ZR 23/65, VersR 1966, 1157; vom 20. Dezember 1966 - VI ZR 3/65, VersR 1967, 283, 284).
  • BGH, 12.12.2023 - VI ZR 77/23

    Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bei Vorbeifahrt an einem

    Zu den Ausnahmen vom Vertrauensgrundsatz zählen nicht nur solche Verkehrswidrigkeiten, die der Verkehrsteilnehmer rechtzeitig wahrnimmt oder hätte wahrnehmen können, sondern auch solche, die möglicherweise noch nicht erkennbar sind, mit denen ein gewissenhafter Fahrer aber pflichtgemäß rechnen muss (vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 1973 - VI ZR 62/72, VersR 1973, 765, 766, juris Rn. 13; vom 4. Oktober 1966 - VI ZR 23/65, VersR 1966, 1157, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 27. Mai 1959 - 4 StR 49/59, BGHSt 13, 169, 173, juris Rn. 12).
  • BGH, 07.06.1968 - VI ZR 1/67

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Kollision von Zweiradfahrern;

    Der Wartepflichtige darf die Vorfahrtstraße nur dann überqueren, wenn jede Möglichkeit eines Zusammenstosses und jede Beeinträchtigung der vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, diese also noch so weit entfernt sind, daß ihre Durchfahrt nicht gehindert ist und sie auch nicht wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstosses zu plötzlichen Maßnahmen gezwungen werden (Urteil des BGH vom 4. Oktober 1966 - VI ZK 23/65 - VersR 1966, 1157).
  • LG Saarbrücken, 13.06.2014 - 13 S 56/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines zum Rechtsüberholen

    Das gilt allerdings nicht gegenüber fremden Verkehrsverstößen, die in der konkreten Verkehrslage erfahrungsgemäß häufig vorkommen, so dass mit ihnen immer zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1966 - VI ZR 23/65, VersR 1966, 1157; BGHSt 12, 81).
  • AG Frankfurt/Main, 05.12.2016 - 32 C 3057/15

    Radfahrerkollision mit Inklineskater - Sorgfaltspflichten eines Inlineskaters

    Mit Verstößen, die nur ausnahmsweise vorkommen oder außerhalb der Erfahrung liegen, braucht er nicht zu rechnen (BGH VersR 66, 1157; BGHSt 13, 169; OLG Frankfurt VM 75, 93; KG VRS 68, 284).
  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132

    Zum Verhältnis des Straßenbahnverkehrs zum Fußgängerverkehr in Fußgängerbereichen

    Er hat sich jedoch auf solche Verkehrswidrigkeiten anderer einzustellen, die er rechtzeitig wahrgenommen hat oder bei gebotener Aufmerksamkeit rechtzeitig hätte wahrnehmen können, und auf noch nicht erkennbare Verkehrswidrigkeiten, mit denen zu rechnen er bei verständiger Würdigung aller gegebenen Umstände triftige Veranlassung hat (vgl. BGH, U.v. 4.10.1966 - VI ZR 23/65 - juris Rn. 11; BGH, U.v. 27.5.1969 - 4 StR 49/59 - juris Rn. 12).
  • BGH, 15.06.1971 - VI ZR 195/69

    Verantwortlichkeit eines Verkehrsteilnehmers für falsches Reagieren in einer

    Die Beklagte durfte als Wartepflichtige mit ihrem Fahrrad nur dann in den Radweg der bevorrechtigten S. H.straße einbiegen, wenn jede Möglichkeit eines Zusammenstoßes ausgeschlossen war, wenn also der vorfahrtberechtigte Kläger noch so weit von der Straßenkreuzung entfernt war, daß eine glatte Durchfahrt nicht beeinträchtigt, der Kläger auch nicht etwa wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstoßes zu irgendwelchen plötzlichen Gegenmaßnahmen genötigt war (u.a. BGHZ 9, 6 [9] sowie die Urteile des BGH vom 25. Februar 1964 - VI ZR 266/62 - VersR 1964, 619 und vom 4. Oktober 1966 - VI ZR 23/65 - VersR 1966, 1157).
  • BGH, 15.05.1973 - VI ZR 62/72

    Anforderungen an die Sorgfalt eines "Idealfahrers"

    Zu den Ausnahmen vom Vertrauensgrundsatz zählen andererseits aber auch nicht nur solche Verkehrswidrigkeiten, die der Vorfahrtberechtigte rechtzeitig wahrnimmt, oder hätte wahrnehmen können, sondern auch solche, die möglicherweise nicht einmal erkennbar sind, mit denen ein gewissenhafter Fahrer aber pflichtgemäß rechnen muß (BGH, Urt. v. 4. Oktober 1966 - VI ZR 23/65 = VersR 1966, 1157).
  • OLG München, 17.02.1977 - 24 U 824/76
    306 und 205 der StVO, die Vorfahrt eingeräumt ist, darf darauf vertrauen, daß andere Verkehrsteilnehmer dieses Vorrecht beachten werden (vgl. BGHZ 9, 6 (10) = VersR 53, 161 ((162) - VRS 5, 172 (1 (74), VRS 7, 113 (115), VersR 66, 1157).
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