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   BGH, 11.07.2006 - VI ZR 230/05   

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https://dejure.org/2006,65069
BGH, 11.07.2006 - VI ZR 230/05 (https://dejure.org/2006,65069)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2006 - VI ZR 230/05 (https://dejure.org/2006,65069)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - VI ZR 230/05 (https://dejure.org/2006,65069)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Essen, 17.06.2004 - 18 O 100/01

    Ursächlichkeit eines Unfalls für verschiede Verletzungen an der Halswirbelsäule

    Auszug aus BGH, 11.07.2006 - VI ZR 230/05
    LG Essen - Az. 18 O 100/01 vom 17.06.2004;.
  • OLG Celle, 20.01.2010 - 14 U 126/09

    Zurechnung therapiebedingter Schäden; Anforderungen an die Feststellung eines

    Es fehlt dann der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang, weil Unfall und Gesundheitsverletzung nur in einem äußeren, gleichsam zufälligen Zusammenhang stehen (vgl. OLG Hamm, DAR 2007, 705, juris-Rdnr. 22 f. - rechtskräftig aufgrund Beschlusses des BGH vom 11. Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris).
  • OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 137/09

    Schutzzweck der Norm; haftungsrechtlicher Zusammenhang; Gefährdungshaftung

    Diese können schon aus Rechtsgründen nicht auf den Unfall zurückgeführt werden (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, NJW 1989, 2616, juris-Rdnr. 13 f., 18 f.; BGH, Urteil vom 14. März 2006 - X ZR 46/04, NJW-RR 2006, 965, Rdnr. 9; ähnlich auch OLG Hamm, DAR 2007, 705 - nachgehend BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris).

    Überdies hat der VI. Zivilsenat des BGH (mit Beschluss vom 11.Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris) die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Hamm (NJW-RR 2006, 1395) zurückgewiesen, in dem ausgeführt wurde, dass ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsverletzung abzulehnen ist, wenn insoweit nur ein äußerer, gleichsam zufälliger Zusammenhang bestehe (juris-Rdnr. 24).

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