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   BGH, 27.11.1956 - VI ZR 234/55   

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https://dejure.org/1956,885
BGH, 27.11.1956 - VI ZR 234/55 (https://dejure.org/1956,885)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1956 - VI ZR 234/55 (https://dejure.org/1956,885)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1956 - VI ZR 234/55 (https://dejure.org/1956,885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1957, 181
  • VersR 1957, 63
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

    Auszug aus BGH, 27.11.1956 - VI ZR 234/55
    Ist auch die für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 14 KrfzG wie nach § 852 BGB erforderliche Kenntnis von dem Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen erst vorhanden, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (BGHZ 6, 195 [201/202]; BGH VersR 1956, 507), so bedeutet es aber doch eine nicht zu billigende Ausweitung dieses Rechtsgrundsatzes, wenn die Revision die Ansicht vertritt, die Verjährungsfrist könne im vorliegenden Falle noch nicht einmal zu laufen begonnen haben, weil das Berufungsgericht die Klägerin für beweisfällig gehalten und mit der Klage abgewiesen habe.
  • BGH, 13.06.1956 - VI ZR 44/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1956 - VI ZR 234/55
    Ist auch die für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 14 KrfzG wie nach § 852 BGB erforderliche Kenntnis von dem Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen erst vorhanden, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (BGHZ 6, 195 [201/202]; BGH VersR 1956, 507), so bedeutet es aber doch eine nicht zu billigende Ausweitung dieses Rechtsgrundsatzes, wenn die Revision die Ansicht vertritt, die Verjährungsfrist könne im vorliegenden Falle noch nicht einmal zu laufen begonnen haben, weil das Berufungsgericht die Klägerin für beweisfällig gehalten und mit der Klage abgewiesen habe.
  • OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 112/17

    Unterlassungsansprüche einer prominenten Persönlichkeit hinsichtlich der

    Dass § 23 Abs. 2 KUG nicht nur im Bildnis selbst liegende Interessenbeinträchtigungen - wie etwa bei Fotos aus der Intimsphäre (vgl. BGH v. 22.01.1985 - VI ZR 28/83, NJW 1985, 1617) - sondern auch Beeinträchtigungen allein aufgrund der Begleitberichterstattung erfasst, entspricht daher zu Recht der allgemeinen Ansicht (st. Rspr, vgl. etwa nur BGH v. 10.05.1957 - VI ZR 234/55; BGHZ 24, 200, 208 f.; v. 21.04.2015 - VI ZR245/15, GRUR 2015, 816 Tz. 27 und aus dem Schrifttum etwa Helle , Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 176 ff. m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 35/72

    Unterbrechung der Verjährung durch unbezifferten Klageantrag

    Dabei können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH in VersR 1955, 310/1 = VRS 9, 112; VersR 1956, 732 = NJW 1957, 99 = VRS 12, 67; VersR 1957, 63; VersR 1961, 234, 236) in die Abwägung der zum Unfall führenden Umstände nur festgestellte Tatsachen einbezogen werden.
  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen

    Dass § 23 Abs. 2 KUG nicht nur im Bildnis selbst liegende Interessenbeeinträchtigungen - wie etwa bei Fotos aus der Intimsphäre (vgl. BGH v. 22.01.1985 - VI ZR 28/83, NJW 1985, 1617) - sondern auch Beeinträchtigungen allein aufgrund der Begleitberichterstattung erfasst, entspricht daher zu Recht der allgemeinen Ansicht (st. Rspr, vgl. etwa nur BGH v. 10.05.1957 - VI ZR 234/55; BGHZ 24, 200, 208 f.; v. 21.04.2015 - VI ZR245/15, GRUR 2015, 816 Tz. 27 und aus dem Schrifttum etwa Helle , Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 176 ff. m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62
    So steht es der Verjährung denn auch nicht entgegen, wenn im Strafverfahren ein schuldhaftes Verhalten des Unfallbeteiligten für nicht nachweisbar erachtet -worden ist und im Schadensersatzprozeß, den der Verletzte gegen ihn angestrengt hat, ein vorinstanzliches Gericht den Kläger für beweisfällig gehalten hat (Urteil vom 27. November 1956 - VI ZR 234/55 - VersR 1957, 181, 162; vom 17. Januar 1961 aaO).
  • BGH, 08.01.1963 - VI ZR 35/62

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall mit einem Fußgänger nachts auf der

    Nach feststehender Rechtsprechung können bei der Schadensabwägung nach § 17 StVG wie auch nach § 9 StVG, § 254 BGB nur solche Umstände verwertet werden, von denen feststeht, daß sie für die Entstehung des Unfallschadens ursächlich geworden sind (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 16. April 1955 - VI ZR 196/54 - VersR 1955, 310 - VRS 9, 112; vom 16. Oktober 1956 - VI ZR 162/55 - NJW 1957, 99 = VersR 1956, 732 = VRS 12, 17; vom 9. November 1956 - VI ZR 243/55 - VersR 1957, 63; vom 13. November 1956 - VI ZR 239/55 - VersR 1957, 178; vom 15. November 1960 - VI ZR 30/60 - VersR 1961, 249; vom 17. Januar 1961 - VI ZR 74/60 - VersR 1961, 234; Urteil des III. Zivilsenats des BGH vom 2. März 1961 - III ZR 12/60 - VersR 1961, 536, 539).
  • BGH, 15.11.1960 - VI ZR 30/60

    Kriterien für die Schadensabwägung nach §§ 17, 18 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz

    Bei einer Schadensabwägung nach §§ 17, 18 Abs. 3 StVG können aber nur solche Umstände verwertet werden, von denen feststeht, daß sie eingetreten und für die Entstehung des Schadens ursächlich geworden sind (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16. Oktober 1956 - VI ZR 162/55 - VersR 1956, 732); ein Verschulden, das nach dem Gesetz nur vermutet wird, darf also nicht in die Waagschale geworfen werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1956 - VI ZR 239/55 - VersR 1957, 178 und vom 27. November 1956 - VI ZR 234/55 - VersR 1957, 181).
  • BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 49/62
    Da je der Rechtsstreit mit dem Risiko belastet ist, ob der Nachweis der Tatsachen gelingt, auf die das Klagebegehren gestützt ist, kann aus dem Umstand allein, daß ein Gericht den Kläger als beweisfällig abweist, noch nicht gefolgert 7/erden, die Verjährungsfrist habe noch nicht zu laufen begonnen (BGH VersR 1957, 181, 182).
  • BGH, 29.06.1965 - VI ZR 31/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Da ein Verschulden des Lastzugfahrers nicht bewiesen ist, konnte es bei der Schadensabwägung auch nicht als ein die Betriebsgefahr erhöhender Umstand in die Waagschale geworfen werden (Urt. d. erkennenden Senats vom 9. November 1956 - VI ZR 234/55 - VersR 1957, 63).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 272/57
    Der Satz, daß eine einigermaßen sichere Erfolgsaussicht gegeben sein müsse, darf nicht unzulässig ausgedehnt werden (erkennender Senat, Urteil vom 27. November 1956 - VI ZR 234/55 = VersR 1957, 181 I b).
  • BGH, 26.04.1960 - VI ZR 70/59

    Rechtsmittel

    Selbst wenn im vorliegenden Verfahren das Gericht erster Instanz den Kläger als beweisfällig abgewiesen hätte, wäre daraus noch nicht herzuleiten, daß dem Kläger die in § 852 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Kenntnis gefehlt hätte (BGH VersR 1957, 181 [182]).
  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 9/58

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Eisenbahn mit einer auf einem

  • BGH, 17.01.1961 - VI ZR 86/60

    Rechtsmittel

  • LG Bückeburg, 06.10.1970 - 2 O 56/70

    Schadensersatz für einen erschossenen Hund; Amtspflichtverletzung durch einen

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