Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1977 - VI ZR 235/75   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Zahlung von Krankengeld; DM 20000 Schmerzensgeld für eine Trümmerfraktur des Tibiakopfes

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1977, 768



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82  

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

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  • OLG Koblenz, 17.11.2003 - 12 U 1186/02  

    Rüge eines Verfahrensfehlers während der Berufungsbegründungsfrist - Rüge

    Dabei kommt es aber nicht wesentlich darauf an, ob das Krankengeld in einem konkreten Berechnungsverhältnis zu einem bestimmten Verdienstausfall steht oder nur eine abstrakte Lohnersatzfunktion in dem Sinn hat, dass es in gleicher Weise der Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts dient (BGH VersR 1977, 768, 770).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits zum früheren § 1542 RVO ausgeführt hat, beruht die unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu Ansprüchen aus der Privatversicherung auf den strukturellen Unterschieden in der sozialen Aufgabenstellung und Trägerschaft beider Versicherungssysteme (vgl. BGH VersR 1976, 757; 1977, 768; 1983, 686).

  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 154/79  
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  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83  

    Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen

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  • BGH, 25.02.1986 - VI ZR 229/84  

    Anrechnung des von einer Ersatzkasse gezahlten Sterbegeldes

    Danach greift der gesetzliche Forderungsübergang nach § 1542 RVO , wie der Senat mehrfach entschieden hat ( VersR 1976, 756 und 1977, 768), auch im Falle einer freiwilligen Weiterversicherung bei einer Ersatzkasse ein.
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 184/82  

    Ersatzfähigkeit des Beitragszuschlags wegen Risikoerhöhung in einer

    Bei dieser, der abstrakten Bedarfsdeckung dienenden Summenversicherung findet auch kein Übergang von Schadensersatzforderungen des Versicherungsnehmers auf den Versicherer gemäß § 67 VVG statt (s. Senatsurt. v. 11. Mai 1976 - VI ZR 51/74 = VersR 1976, 756, 757; vgl. auch Senatsurt. v. 3. Mai 1977 - VI ZR 235/75 = VersR 1977, 768, 769).
  • OLG Stuttgart, 01.09.1994 - 14 U 9/88  

    Arzthaftung bei fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung

    Der gesetzliche Forderungsübergang nach § 1542 RVO tritt auch im Fall der freiwilligen Weiterversicherung im Hinblick auf die Bezahlung von Krankengeld ein, ungeachtet des Umstandes, ob die Versicherungsleistung der konkreten oder der abstrakten Bedarfsdeckung dient (vgl. BGH vom 25.2.1986 - VI ZR 229/84 - BGH VersR 1986, 698; BGH vom 3.5.1977 - VI ZR 235/75 - BGH VersR 1977, 768 ; BGH vom 11.5.1976 - VI ZR 51/74 - BGH VersR 1976, 756 ).
  • OLG Hamm, 24.09.2001 - 6 U 86/01  
    Dabei kommt es aber nicht wesentlich darauf an, ob das Krankengeld in einem konkreten Berechnungsverhältnis zu einem bestimmten Verdienstausfall steht oder nur eine abstrakte Lohnersatzfunktion in dem Sinn hat, daß es in gleicher Weise der Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts dient (vgl. BGH, VersR 1977, 768, 770).
  • BGH, 21.06.1977 - VI ZR 16/76  
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