Rechtsprechung
| BGH, 03.05.1977 - VI ZR 235/75 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Gesetzlicher Forderungsübergang bei Zahlung von Krankengeld; DM 20000 Schmerzensgeld für eine Trümmerfraktur des Tibiakopfes
Zeitschriftenfundstellen
- VersR 1977, 768
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82
Ersatzansprüche eines Erwerbslosen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 17.11.2003 - 12 U 1186/02
Rüge eines Verfahrensfehlers während der Berufungsbegründungsfrist - Rüge …
Dabei kommt es aber nicht wesentlich darauf an, ob das Krankengeld in einem konkreten Berechnungsverhältnis zu einem bestimmten Verdienstausfall steht oder nur eine abstrakte Lohnersatzfunktion in dem Sinn hat, dass es in gleicher Weise der Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts dient (BGH VersR 1977, 768, 770).Wie der Bundesgerichtshof bereits zum früheren § 1542 RVO ausgeführt hat, beruht die unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu Ansprüchen aus der Privatversicherung auf den strukturellen Unterschieden in der sozialen Aufgabenstellung und Trägerschaft beider Versicherungssysteme (vgl. BGH VersR 1976, 757; 1977, 768; 1983, 686).
- BGH, 24.02.1981 - VI ZR 154/79 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83
Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.02.1986 - VI ZR 229/84
Anrechnung des von einer Ersatzkasse gezahlten Sterbegeldes
Danach greift der gesetzliche Forderungsübergang nach § 1542 RVO , wie der Senat mehrfach entschieden hat ( VersR 1976, 756 und 1977, 768), auch im Falle einer freiwilligen Weiterversicherung bei einer Ersatzkasse ein. - BGH, 15.05.1984 - VI ZR 184/82
Ersatzfähigkeit des Beitragszuschlags wegen Risikoerhöhung in einer …
Bei dieser, der abstrakten Bedarfsdeckung dienenden Summenversicherung findet auch kein Übergang von Schadensersatzforderungen des Versicherungsnehmers auf den Versicherer gemäß § 67 VVG statt (s. Senatsurt. v. 11. Mai 1976 - VI ZR 51/74 = VersR 1976, 756, 757; vgl. auch Senatsurt. v. 3. Mai 1977 - VI ZR 235/75 = VersR 1977, 768, 769). - OLG Stuttgart, 01.09.1994 - 14 U 9/88
Arzthaftung bei fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung
Der gesetzliche Forderungsübergang nach § 1542 RVO tritt auch im Fall der freiwilligen Weiterversicherung im Hinblick auf die Bezahlung von Krankengeld ein, ungeachtet des Umstandes, ob die Versicherungsleistung der konkreten oder der abstrakten Bedarfsdeckung dient (vgl. BGH vom 25.2.1986 - VI ZR 229/84 - BGH VersR 1986, 698; BGH vom 3.5.1977 - VI ZR 235/75 - BGH VersR 1977, 768 ; BGH vom 11.5.1976 - VI ZR 51/74 - BGH VersR 1976, 756 ). - OLG Hamm, 24.09.2001 - 6 U 86/01 Dabei kommt es aber nicht wesentlich darauf an, ob das Krankengeld in einem konkreten Berechnungsverhältnis zu einem bestimmten Verdienstausfall steht oder nur eine abstrakte Lohnersatzfunktion in dem Sinn hat, daß es in gleicher Weise der Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts dient (vgl. BGH, VersR 1977, 768, 770).
- BGH, 21.06.1977 - VI ZR 16/76 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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