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   BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93   

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https://dejure.org/1994,1562
BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93 (https://dejure.org/1994,1562)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1994 - VI ZR 238/93 (https://dejure.org/1994,1562)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - VI ZR 238/93 (https://dejure.org/1994,1562)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Sturz im Eingangsbereich eines Kaufhauses bei Regenwetter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte hinsichtlich der Auswahl und Unterhaltung des Fußbodens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Verkehrssicherungspflicht / Kaufhausinhaber bzw. Verbrauchermärkte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaufhausinhaber haben besondere Sorgfaltspflichten bezüglich der Unterhaltung und Auswahl des Fußbodenbelages - Jedoch Schaffung nur der allgemein zu erwartenden Sicherheit

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2617
  • MDR 1994, 988
  • VersR 1994, 1128
  • WM 1994, 2029
  • BB 1994, 1666
  • DB 1994, 2338
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    An die Sorgfaltspflichten der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte sind sogar hinsichtlich der Auswahl und der Unterhaltung des Fußbodens strenge Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - VersR 1986, 765 zu einem Verbrauchermarkt).

    Daraus allein ergibt sich jedoch noch nicht, daß infolge der Feuchtigkeit bereits ein objektiv verkehrswidriger Zustand bestand, was der Klägerin zu Beweiserleichterungen bezüglich des von ihr zu erbringenden Verschuldensnachweises hätte verhelfen können (vgl. zu den Beweiserleichterungen Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

    Die Sicherungspflicht eines Kaufhausinhabers wird entscheidend auch dadurch bestimmt, daß es in der Nähe von Ein- und Ausgängen zu Gedränge kommen kann, und daß Kunden, die ihr Augenmerk auf die Auslagen und Verkaufsstände richten, nicht ständig auch auf die Bodenbeschaffenheit achten (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

    An die Sorgfaltspflichten des Betreibers eines großen Kaufhauses oder Großmarktes sind daher auch hinsichtlich der Auswahl des Fußbodens strenge Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 84/92

    Produzentenhaftung für Korrosionschäden durch säurehaltige Reinigungsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Dies war nur mit Zuhilfenahme eines Sachverständigen möglich (vgl. Senatsurteil vom 16. März 1993 - VI ZR 84/92 - VersR 1993, 764, 765).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Dem Berufungsgericht ist auch darin zu folgen, daß dieser Verpflichtung in der Regel genügt ist, wenn die Gewähr besteht, daß sich der Kaufhausbesucher bei normalem vernünftigem Verhalten sicher in den freigegebenen Räumen bewegen kann, und daß der Kaufhausinhaber nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten hat, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs, allgemein erwarten darf und muß (vgl. z.B. OLG Bamberg mit NA-Beschluß des Senats vom 2. Oktober 1990 - VI ZR 95/90 - VersR 1991, 935 zu den Sicherungspflichten in einem Amtsgebäude; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Dezember 1984 - VI ZR 218/83 - VersR 1985, 336, 337).
  • OLG Bamberg, 15.12.1989 - 6 U 68/89

    Zur Verkehrssicherungspflicht in Amtsgebäuden

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Dem Berufungsgericht ist auch darin zu folgen, daß dieser Verpflichtung in der Regel genügt ist, wenn die Gewähr besteht, daß sich der Kaufhausbesucher bei normalem vernünftigem Verhalten sicher in den freigegebenen Räumen bewegen kann, und daß der Kaufhausinhaber nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten hat, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs, allgemein erwarten darf und muß (vgl. z.B. OLG Bamberg mit NA-Beschluß des Senats vom 2. Oktober 1990 - VI ZR 95/90 - VersR 1991, 935 zu den Sicherungspflichten in einem Amtsgebäude; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Dezember 1984 - VI ZR 218/83 - VersR 1985, 336, 337).
  • OLG Hamm, 25.06.1979 - 13 U 61/79
    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Die Anforderungen an eine solche Organisation dürfen nämlich nicht überspannt werden (BGB-RGRK, aaO; OLG Nürnberg VersR 1967, 1083; OLG Hamm, MDR 1979, 1022).
  • OLG Nürnberg, 04.04.1967 - 3 U 113/66
    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Die Anforderungen an eine solche Organisation dürfen nämlich nicht überspannt werden (BGB-RGRK, aaO; OLG Nürnberg VersR 1967, 1083; OLG Hamm, MDR 1979, 1022).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 7 U 18/03

    Schadenersatzprozess wegen des Sturzunfalls eines Supermarktkunden: Umfang der

    (1.) Die Verkehrssicherungspflicht des Beklagten erstreckt sich darauf, die Fußböden der dem Publikumsverkehr gewidmeten Räume - im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen - während der Geschäftszeiten frei von Gefahren zu halten (BGH, Urteil vom 05.07.1994 - VI ZR 238/93 -, NJW 1994, 2617).
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 26/12

    Haftung bei Kraftfahrzeugschaden: Verkehrssicherungs- bzw. Sorgfaltspflichten des

    ddd) Entgegen der Rechtsauffassung der Berufung ist die rechtliche Wertung, die es dem Betreiber von Kaufhäusern und Supermärkten vorschreibt, die Fußböden in recht kurzen Intervallen auf eventuelle Gefahren in Gestalt von Nässe oder Obst- und Gemüseresten zu untersuchen (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.1994 -VI ZR 238/93, NJW 1994, 2232; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171; OLG Schleswig, NJW-RR 1992, 796; zur Kasuistik vgl. Palandt/Sprau, aaO, § 823 Rdnr. 200), auf die vorliegende Frage nach der Kontrolldichte einer Selbstwaschanlage nicht zu übertragen.
  • OLG Koblenz, 10.04.2013 - 3 U 1493/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturzunfall eines Kunden auf feuchtem

    Für Geschäftsräume, insbesondere für Kaufhäuser und Supermärkte, die dem Publikumsverkehr offenstehen, gelten strenge Sicherheitsstandards (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 11.03.1986, VI ZR 22/85, VersR 1986.765 = NJW 1986, 2757; VersR 1988, 631 = VersR 1988, 1588; Urteil vom 05.07.1994, VI ZR 238/93, NJW 1994, 2617; OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2000, 22 W 22/00, VersR 2001, 595 = juris Tz. 6).

    Für Fußböden in derartigen Räumlichkeiten gilt, dass der Belag so auszusuchen und zu unterhalten ist, dass die Tritt- und Standsicherheit des Kunden auch bei ausschließlicher Konzentration auf die in den Regalen ausgestellte Ware gewährleistet ist (Anschluss BGH, 11. März 1986, VI ZR 22/85, VersR 1986, 765 und BGH, 5. Juli 1994, VI ZR 238/93, MDR 1994, 988).(Rn.35).

    35 Für Geschäftsräume, insbesondere für Kaufhäuser und Supermärkte, die dem Publikumsverkehr offenstehen, gelten strenge Sicherheitsstandards (BGH, Urteil vom 11.03.1986 - VI ZR 22/85 - VersR 1986.765 = NJW 1986, 2757; VersR 1988, 631 = VersR 1988, 1588; Urteil vom 05.07.1994 - VI ZR 238/93 - NJW 1994, 2617; OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2000 - 22 W 22/00 - VersR 2001, 595 = juris Tz. 6; MünchKommBGB/Wagner, 5. Auflage, § 823 Rn. 464, 482; Grote, Verkehrssicherungspflichten beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden, NJW 200, 3113 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2021 - 9 U 62/19

    Verkehrssicherungspflichten des Supermarktbetreibers: Verhinderung von Nässe im

    An die Pflichten eines Geschäftsinhabers zur Verhinderung von Nässe auf dem Fußboden sind daher grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, NJW 1994, 2617).

    (Vgl. zum Anscheinsbeweis für die Ursache eines Sturzes auf einem feuchten Fußboden BGH, NJW 1994, 2617, 2618.).

    (Vgl. zur Beweislast bei dieser Frage OLG Hamm, VersR 1983, 43; OLG Köln, VersR 1999, 861; OLG Karlsruhe - 7. Zivilsenat -, VersR 2005, 420; BGH, NJW 1994, 2617.) Die zitierten Entscheidungen nehmen teilweise eine Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Geschädigten an.

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07

    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers: Verunreinigung des Fußbodens

    Er erfüllt seine Sorgfaltspflichten nur, wenn er einen Bodenbelag auswählt, der bei Feuchtigkeit und Nässe die bestmögliche Rutschfestigkeit besitzt (BGH, NJW 1994, 2617).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2017 - 21 U 201/15

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in dem Publikumsverkehr offenstehenden

    Für Geschäftsräume, insbesondere für Kaufhäuser und Supermärkte, die dem Publikumsverkehr offen stehen, gelten strenge Sicherheitsstandards (vgl. BGH, Urteil vom 5.7.1994 - VI ZR 238/93 - NJW 1994, 2617; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.4.2013, 3 U 1493/12, MDR 2013, 783, zitiert nach juris TZ 34f).

    Hieraus folgt, dass auch hinsichtlich der Auswahl des Fußbodens z.B. an den Betreiber eines großen Kaufhauses oder Großmarktes strenge Anforderungen zu stellen sind, diese also den besonderen Anforderungen und Sicherheitsstandards hinsichtlich der Rutschsicherheit wie sie nach der Verkehrssitte oder nach einschlägigen technischen (DIN-) Vorschriften für stark frequentierte Laufflächen gelten, zu entsprechen haben und nicht "besonders" glatt sein dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1994, VI ZR 238/93, NJW 1994, 2617, 2618 a.E.; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2013, 3 U 1493/12, MDR 2013, 783 zitiert nach juris Rz. 43).

  • OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10

    Verkehrssicherungspflichten bei der Reinigung der Büroräume eines Supermarktes

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es in diesem Bereich, wo sich eine Vielzahl von Kunden aufhalten können, zu Gedränge kommen kann und Kunden, die nicht ohne weiteres damit rechnen müssen, dass der Boden feucht ist und die ihr Augenmerk in der Regel auch nicht ständig auf die Bodenbeschaffenheit richten, erhöhten Gefahren ausgesetzt sind (vgl. BGH, NJW 1994, 2617, 2618).

    Feuchtigkeit als solche ist noch kein objektiv verkehrswidriger Zustand (BGH, NJW 1994, 2617, 2618; OLG Köln VersR 1977, 727).

  • OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 3 U 87/99

    Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhabers für Präsentationspodest

    Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kaufhauses oder Ladengeschäfts erstreckt sich darauf, dass die dem Publikumsverkehrs gewidmeten Räume während der Geschäftszeiten frei von Gefahren sind; er hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Kunde bei normalem vernünftigen Verhalten sicher in den Räumen bewegen kann und sich insbesondere keinen versteckten, unerwarteten Gefahren ausgesetzt sieht, d.h. solchen Gefahren, denen er auch bei Anwendung zumutbarer eigener Vorsicht nicht zuverlässig begegnen könnte (vgl. BGH VersR 74, 888 und NJW 94, 2617; OLG Nürnberg VersR 67, 1083).

    Dabei hat der Geschäftsinhaber in Rechnung zu stellen, dass im Fall eines großen Kundenandrangs die freie Sicht auf in Bodennähe befindliche Gegenstände eingeschränkt sein kann; außerdem muss er berücksichtigen, dass der Kunde üblicherweise vornehmlich nach den in Augenhöhe aufgestellten Waren Ausschau hält (vgl. BGH NJW 94, 2617; OLG Köln VersR 91, 1419).

  • OLG Nürnberg, 28.11.1995 - 3 U 1876/95

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Supermarkts

    An die Sorgfaltspflichten der Betreiber von Verbrauchermärkten sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 1986, 2757 ; BGH NJW 1994, 2617 , je m.w.N.) hinsichtlich der Auswahl und Unterhaltung des Fußbodens in den Geschäftsräumen strenge Anforderungen zu stellen, und zwar insbesondere dann, wenn - wie hier - die Aufmerksamkeit des Kunden bereits durch feilgebotene oder ausgestellte Waren in Anspruch genommen wird; denn dann ist nicht mehr damit zu rechnen, daß der Kunde auf Schritt und Tritt den Fußboden im Auge behält.
  • LG München II, 02.09.2016 - 14 O 3548/15

    Feststellung einer Schadensersatzpflicht

    Dieser Verpflichtung ist in der Regel genügt, wenn die Gewähr besteht, dass sich der Kaufhausbesucher bei normalem vernünftigem Verhalten sicher in den freigegebenen Räumen bewegen kann; der Kaufhausinhaber hat nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehr allgemein erwarten darf und muss (vgl. BGH NJW 1994, 2617 m.w.N.).

    Jedenfalls wäre - nachdem eine solche zusätzliche Matte am Aus-/Eingang zur Seite Richtung Kassenbereich hin nicht vorhanden war - ein Reinigungs- und Wischdienst erforderlich gewesen, der von Zeit zu Zeit die hereingetragene Nässe beseitigte, vgl. BGH NJW 1994, 2617.

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2020 - 1 U 81/18

    1. § 108 SGB VII räumt den Stellen, die für die Beurteilung sozialrechtlicher

  • LG Bonn, 16.09.2011 - 10 O 40/11

    Erfüllen der Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Kontrolle und bei Bedarf

  • OLG Köln, 29.03.2022 - 12 U 152/22

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten in einem Selbstbedienungs-Discounter

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - 15 U 26/04

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Einkaufscenters - hier:

  • OLG Celle, 03.12.2003 - 9 U 109/03

    Allgemeine Verkehrssicherungspflicht gegen Absturzrisiko von offenem Podium;

  • OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22

    Verkehrssicherungspflicht bei Nassreinigung eines Fliesenfußbodens in einem

  • LG Bonn, 26.08.2011 - 10 O 40/11

    Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei regelmäßiger Kontrolle und Reinigung

  • OLG Zweibrücken, 08.11.1995 - 1 U 64/94

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Parkettbodens in einer

  • OLG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 U 29/97

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für einen Gehweg

  • OLG München, 11.02.2009 - 20 U 3687/08
  • LG Coburg, 17.01.2001 - 13 O 541/00

    Sturz über Podest im Möbelhaus! Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

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