Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97   

Goodpasture-Syndrom

§ 823 BGB, Beweiserleichterungen bei unterlassener Befunderhebung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • caselaw.de
  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befundes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtinco.de (Leitsatz)
  • ciper.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Unzureichende Befunderhebung

Besprechungen u.ä.

  • ciper.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Unzureichende Befunderhebung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 860
  • MDR 1999, 36
  • NZS 1999, 153
  • VersR 1999, 60



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Wird zitiert von ... (48)  

  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06  

    Kaufrecht - Beweislastregel des § 476 BGB beim Verkauf von Katzen

    Denn das Revisionsgericht hat die Frage, ob der Tatrichter die Grundsätze über die Beweislast richtig angewendet hat, auch ohne Rüge jedenfalls dann nachzuprüfen, wenn es, wie hier, um die Zuweisung der Beweislast bei der Anwendung materieller Rechtssätze geht (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1998 - VI ZR 239/97, NJW 1999, 860, unter II 3 a m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98  

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Ein solcher Verstoß kann aber darüber hinaus auch für die Kausalitätsfrage beweiserleichternd Bedeutung gewinnen, nämlich dann, wenn im Einzelfall zugleich auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen ist, weil sich bei der unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, daß sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müßte (BGHZ 132, 47, 52 ff.; Urteile vom 13. Januar 1998 - VI ZR 242/96 - VersR 1998, 457, 458 f.; vom 27. Januar 1998 - VI ZR 339/96 - VersR 1998, 585, 586; vom 6. Oktober 1998 - VI ZR 239/97 - VersR 1999, 60, 61; vom 3. November 1998 - VI ZR 253/97 - VersR 1999, 231, 232).

    Das Berufungsgericht wird mithin unter Berücksichtigung der aufgezeigten Bedenken gegen das bisherige Sachverständigengutachten mit sachverständiger Hilfe erneut zu prüfen haben, ob die Unterlassung der Befunderhebung fehlerhaft war und ob die Verkennung des Befundes, der sich wahrscheinlich ergeben hätte, einen groben Fehler dargestellt hätte (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1998 - aaO).

  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00  

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Zwar richtet sich die Einstufung eines ärztlichen Fehlverhaltens als grob nach den gesamten Umständen des Einzelfalls, deren Würdigung weitgehend im tatrichterlichen Bereich liegt (vgl. z.B. Senatsurteile vom 6. Oktober 1998 - VI ZR 239/97 - VersR 1999, 60 und vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98 - VersR 2000, 1146, 1148 m.w.N.).

    Die getroffenen Feststellungen rechtfertigen es nicht, die Voraussetzungen als erfüllt anzusehen, die an das Eingreifen einer solchen Beweiserleichterung zu stellen sind: Der Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung eines medizinisch gebotenen Befundes, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis erbracht hätte, begründet dann eine Beweiserleichterung beim Nachweis der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich die Verkennung des Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde (vgl. hierzu z.B. BGHZ 132, 47, 50 ff.; Senatsurteile vom 6. Oktober 1998 - VI ZR 239/97 - VersR 1999, 60 f. m.w.N.; vom 29. Juni 1999 - VI ZR 24/98 - VersR 1999, 1241, 1243 und vom 6. Juli 1999 - VI ZR 290/98 - VersR 1999, 1282, 1283).

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