Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1984, 1102
  • MDR 1984, 391
  • GRUR 1984, 231
  • VersR 1984, 88
  • afp 1984, 28



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88  

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

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  • BGH, 25.11.1986 - VI ZR 57/86  

    Ehrverletzung (Rufschädigung durch Zeitungsartikel)

    Der erkennende Senat hat bislang nur die Befugnis zur Veröffentlichung der Verurteilung zu einem (eingeschränkten) Widerruf bejaht (Senatsbeschluß vom 15. November 1983 - VI ZR 251/82 - VersR 1984, 88, 89); in derartigen Fällen geht es jedoch vorrangig um die Festlegung der Art und Weise, in der ein geschuldeter Widerruf zu erfolgen hat.
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 77/86  

    Substantiierungspflicht bei behauptetem Insiderwissen; Widerruf teilweise

    Ist eine Behauptung, die dem Betroffenen in seiner Ehre oder in seinem geschäftlichen Ruf schadet, nur zum Teil unwahr, so steht ihm nicht schlechthin ein Anspruch auf Widerruf, sondern nur ein Anspruch auf Widerruf in Form der Richtigstellung zu (BGHZ 31, 308, 318; Senatsurteile vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 - LM GG Art. 5 Nr. 7; vom 6. April 1976 - VI ZR 246/74 - GRUR 1976, 651, 655, insoweit nicht in BGHZ 66, 182 abgedruckt, und vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 NJW 1982, 2246 = VersR 1982, 904, 905; Senatsbeschluß vom 15. November 1983 - VI ZR 251/82 - NJW 1984, 1102, 1103 = VersR 1984, 88, 89).
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  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82  

    GG Art. 5; SG §§ 6, 7, 12, 15, 17; WBO §

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  • LG Köln, 15.07.2009 - 28 O 452/09  
    Hieraus ergeben sich für den Richter im zivilrechtlichen Ehrenschutzprozess Grenzen schon bei der Feststellung des Inhalts der Aussage, insbesondere hinsichtlich ihres substantiellen Gehalts an Sachauskünften, aber auch für das, was mit einer Tatsachenbehauptung angesprochen ist (BGH GRUR 1984, 231, 232 - Wahlkampfrede).

    Bei dieser Bewertung berücksichtigt die Kammer die Vorgaben des BGH hinsichtlich der im Wahlkampf bestehenden Grenzen schon bei der Feststellung des Inhalts der Aussage, insbesondere hinsichtlich des substantiellen Gehalts an Sachauskünften (BGH GRUR 1984, 231, 232 - Wahlkampfrede).

  • OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02  

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf

    Aber auch im Wahlkampf ist es nicht gerechtfertigt, unwahre ehrverletzende Tatsachenbehauptungen über einen Kandidaten zu verbreiten (vgl. etwa BVerfG NJW 2000, S. 3485, 3486; BGH NJW 1984, S. 1102, 1103).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2012 - 1 U 8/11  

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Bezeichnung als

    An der Verbreitung unwahrer Behauptungen besteht kein schutzwürdiges Interesse (vgl. BVerfG, a. a. O., Rdnr. 20; BGH, Beschluss vom 15.11.1983, Az. VI ZR 251/82, zitiert nach juris Rdnr. 20; speziell zur Verbreitung eines unbewiesenen "Gerüchts" Senat, Urteil vom 12. Juni 2002, Az. 1 U 6/02, zitiert nach juris Rdnr. 32 mit weiteren Nachweisen).).
  • LG Kleve, 13.07.2005 - 2 O 224/05  
    Hiervon diktierte polemische Überzeichnungen und vereinfachende Verkürzungen in der Kritik am "anderen Lager" sind um der Gewährleistung willen, die Art. 5 Abs. 1 GG für die wirksame Darstellung der eigenen Meinung auch und gerade im politischen Meinungskampf zuerkennt, von dem Kritisierten grundsätzlich auch auf die Gefahr hinzunehmen, dass Zuhörer den Stellenwert solcher Polemik falsch einschätzen (vgl. BGH VersR 1984, 88 f).
  • LG Köln, 20.03.2009 - 28 O 59/09  

    Falsche Tatsachenbehauptung in politischer Fernsehsendung

    Wird eine Äußerung aufgestellt, die - wie hier - einen unwahren Tatsachenkern enthält, kann sich der Äußernde nicht darauf berufen, dass er eine überspitzte oder polemisch überzogene Äußerung getätigt habe (vgl. BGH in NJW 1984, 1102 - Wahlkampfrede).
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