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   BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60   

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https://dejure.org/1961,50
BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60 (https://dejure.org/1961,50)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1961 - VI ZR 259/60 (https://dejure.org/1961,50)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1961 - VI ZR 259/60 (https://dejure.org/1961,50)
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Ginseng

§§ 823 Abs. 1, 847 BGB (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB), Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 10.01.1962)

    Geld ohne Schmerz

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 363
  • NJW 1961, 2059
  • NJW 1962, 736 (Ls.)
  • MDR 1961, 1008
  • GRUR 1962, 105
  • BB 1961, 1102
  • DB 1961, 1388
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60
    Der Fall liegt in seinen grundsätzlichen Zügen sehr ähnlich wie die vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fälle BGHZ 26, 349 (Herrenreiter) und 30, 7. In beiden Fällen wurde durch die Art der Werbung für ein Produkt in die geschützte Persönlichkeitssphäre von Personen eingegriffen, die mit einer Schadensersatzklage einen Ausgleich für die rechtswidrige Beeinträchtigung verlangten.

    Der I. Zivilsenat hat dem Kläger in dem von ihm entschiedenen Fall BGHZ 26, 349 ein Schmerzensgeld zugebilligt und eben in dem sogenannten "immateriellen Schadensersatz" mit seiner Genugtuungsfunktion den adäquaten Ausgleich erblickt, den die Rechtsordnung dem in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigten Kläger zu gewähren hat.

  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60
    Aus der Entscheidung des IV. Zivilsenats BGHZ 30, 7 muß entnommen werden, daß der IV. Zivilsenat dem Standpunkt des I. Zivilsenats wenigstens nicht entgegentreten will.
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Sie ist mit der Revision nur angreifbar, wenn sie auf einer unrichtigen Würdigung der materiellen Rechtslage beruht oder wenn der Tatrichter für die Bemessung wesentliche Gesichtspunkte übersehen hat (BGH 19. September 1961 - VI ZR 259/60 - BGHZ 35, 363).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Solchem unlauteren Gewinnstreben könne wirksam nur entgegengetreten werden, wenn es mit dem Risiko eines fühlbaren materiellen Verlustes belastet werde (BGHZ 35, 363).

    Unter Anknüpfung an seine früheren Entscheidungen BGHZ 35, 363 und 39, 124 führt der Bundesgerichtshof sodann aus, daß bei schweren Persönlichkeitsverletzungen eine Genugtuung in Geld gefordert werden könne, wenn nur so eine dem Eingriff angemessene Wiedergutmachung des ideellen Schadens zu erreichen sei.

    Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen aber, daß die Zivilgerichte die von ihnen entwickelten Regeln zum Schutze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch außerhalb des Bereichs der Presse anwenden (vgl. etwa BGHZ 26, 349; 30, 7; 35, 363).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund (Senat BGHZ 35, 363, 369 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60]; 39, 124, 133); hieran hält der Senat trotz der im Schrifttum geäußerten Vorbehalte fest (vgl. etwa Honsell, VersR 1974, 205 Fußn. 16; Mincke, JZ 1980, 86 ff.; MK/Schwerdtner, aaO. Rdn. 289).
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