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   BGH, 22.01.1974 - VI ZR 26/73   

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https://dejure.org/1974,2024
BGH, 22.01.1974 - VI ZR 26/73 (https://dejure.org/1974,2024)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1974 - VI ZR 26/73 (https://dejure.org/1974,2024)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1974 - VI ZR 26/73 (https://dejure.org/1974,2024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 208
    Anforderungen an die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 571
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Frankfurt, 09.06.2017 - 8 U 233/16

    Neubeginn der Verjährung im Falle eines Anerkenntnisses, das den Anspruch in

    Für den Neubeginn der Verjährung reicht dabei ein Anerkenntnis oder ein diesem gleichstehendes Verhalten aus, das den Anspruch dem Grunde nach zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1974 - VI ZR 26/73, VersR 1974, 571; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 212 BGB, Rdnr. 5 m. w. N.).
  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 253/91

    Keine Änderung der Verjährungsfrist durch deklaratorisches Anerkenntnis; eine

    Die dazu in tatrichterlicher Würdigung vorgenommene Auslegung der Vereinbarung vom 13. Oktober 1975, die vom Revisionsgericht nur beschränkt nachgeprüft werden kann (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1965 = a.a.O. und vom 22. Januar 1974 - VI ZR 26/73 - VersR 1974, 571, 572; BGH, Urteil vom 16. Februar 1984 - III ZR 208/82 - VersR 1984, 441, 442), verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze und läßt auch keinen erheblichen Parteivortrag außer Betracht.
  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R

    Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenkasse -

    Es genügt auch ein Anerkenntnis bloß dem Grunde nach (BGH VersR 84, 441, 442; 74, 571, 572 stRspr).
  • BGH, 23.06.1981 - VI ZR 42/80

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Vereinbarung der Gewährleistung nach

    Zwar gibt es auch ein Anerkenntnis dem Grunde nach (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 26/73 = VersR 1974, 571, 572).
  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 66/81

    Vorliegen eines besonderen sozialrechtlichen Anspruchs des Arbeitnehmers gegen

    Danach wird die Verjährung durch ein in einem tatsächlichen Verhalten des Schuldners liegendes Anerkenntnis unterbrochen, sofern es ergibt, daß der Schuldner den Anspruch dem Grunde nach als bestehend erachtet und dies auch dem anderen Teil gegenüber zum Ausdruck bringt (Staudinger, BGB, 12. Aufl., Rdnr. 6 zu § 208; BGH VersR 1974, 571).
  • BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82

    Hemmung der Verjährung durch Forderungsanmeldung

    Es beschränkt sich - von der Mithaftungsquote abgesehen - auf den Grund des Anspruchs und umfaßt diesen daher in vollem Umfang (BGH Urteil vom 22. Januar 1974 - VI ZR 26/73 = VersR 1974, 571).
  • OLG Köln, 08.05.1998 - 19 U 210/97

    Verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis

    Unterbrochen wurde die Verjährung für den gesamten Anspruch, auch wenn die Anerkennung der Höhe nach vorbehalten war (BGH VersR 1974, 571; VersR 1984, 441).
  • OLG Naumburg, 06.11.2001 - 9 U 166/01

    Voraussetzungen für Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Ein Anerkenntnis kann (u. a.) angenommen werden, wenn der Schuldner um Stundung der Forderung bittet (BGH NJW 1978, 1914), wenn er den Gläubiger auf spätere Zeiten vertröstet (MK - Grothe BGB, 4. Aufl., § 208, Rn. 13) oder wenn er die Forderung dem Grunde nach anerkennt (BGH VersR 1974, 571, 572).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1989 - 1 U 29/88
    Dabei genügt für die Annahme eines Anerkenntnisses jede Handlung oder Äußerung des Verpflichteten den Berechtigten gegenüber, aus der sich das Bewußtsein des Bestehens des Anspruchs unzweideutig ergibt (BGH VersR 74, 571).
  • LG Heidelberg, 02.10.1996 - O 37/96
    Zur Unterbrechnung der Verjährung nach § 208 BGB reicht aber ein Anerkenntnis oder ein diesem gleichstehendes Verhalten aus, das den Anspruch in seinem Grund zum Gegenstand hat (vgl. etwa BGH Urt. v. 22. Januar 1974 - VI ZR 26/73 - VersR 1974, 571: ... die Forderungen Ihres Mandanten übersteigen weitaus unsere Vorstellungen in dieser Sache. Wir haben Ihnen bereits telefonisch gesagt, zu welcher äußersten Leistung wir bereit sind. ..."; Urt. v. 12. Juli 1960 - VI ZR 163/69 - VersR 1961, 31; Urt. v. 16. Februar 1984 - III ZR 208/82 - VersR 1984, 441).
  • OLG München, 04.11.1976 - 1 U 2238/76
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