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   BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69   

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https://dejure.org/1971,615
BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69 (https://dejure.org/1971,615)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1971 - VI ZR 260/69 (https://dejure.org/1971,615)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69 (https://dejure.org/1971,615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Schadensersatz infolge des Unfalltodes der Mutter - Haftung des Halters und Fahrers des am Unfall beteiligten Lastkraftwagens - Ersatzansprüche Dritter bei Tötung - Streit über die Höhe des kindlichen Unterhaltsanspruchs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 844 Abs. 2; BGB § 1607 Abs. 2; ZPO § 287

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berechnung des ersatzfähigen Unterhaltsschadens eines Kindes bei Tötung seiner unterhaltspflichtigen Mutter

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 2069
  • MDR 1971, 921
  • VersR 1971, 1045
  • DB 1971, 1813
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.04.1963 - VI ZR 154/62

    Anrechnung von Erträgnissen aus einer Lebensversicherung; Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69
    Die Erträgnisse der zu einer Lebensversicherung abgeschlossenen Unfallzusatzversicherung sind auf den Schadensersatzanspruch nach § 844 Abs. 2 BGB nicht anzurechnen (Ergänzung zu BGHZ 39, 249).

    Der Senat sieht keinen Anlaß, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 39, 249, 252) [BGH 19.04.1963 - VI ZR 154/62] abzuweichen.

    Es wird insoweit auf BGHZ 39, 249, 252 [BGH 19.04.1963 - VI ZR 154/62] Bezug genommen.

  • BGH, 21.10.1969 - VI ZR 86/68

    Erstattungspflicht von Anwaltskosten

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt dem § 843 Abs. 4 BGB, wonach der Unterhaltsanspruch nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat, ein über den Wortlaut des Gesetzes hinausgehender allgemeiner Rechtsgedanke zugrunde: Der Schädiger soll nicht deshalb freigestellt sein, weil ein anderer den Unterhalt des Geschädigten sichert (BGHZ 9, 179, 191; BGH Urteil vom 21. Oktober 1969 - VI ZR 86/68 - VersR 1970, 41 m.w.N.).

    Soweit in dem Urteil vom 21. Oktober 1969 (- VI ZR 86/68 - VersR 1970, 41) in einer für das Ergebnis dieses Urteils nicht tragenden Bemerkung Abweichendes ausgeführt ist, wird daran nicht festgehalten.

  • BGH, 18.02.1964 - VI ZR 32/63
    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69
    Wenn - wie hier - das ersatzberechtigte Kind innerhalb der Familie oder Verwandtschaft unentgeltlich versorgt wird, muß die Schätzung des Wertes der entzogenen Unterhaltsleistungen von dem Grundsatz ausgehen, daß sich das Maß des zu ersetzenden Unterhaltes nicht nach einem fiktiven, sondern nach dem tatsächlichen Lebensbedarf des Kindes bestimmt, auf dessen Erfüllung es gesetzlichen Anspruch gegen die getötete Mutter hatte (Urteil vom 18. Februar 1964 - VI ZR 32/63 - VersR 1964, 597 [BGH 18.02.1964 - VI ZR 32/63] ).
  • BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67

    Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69
    Abgesehen davon, daß die für eine Ersatzbeschaffung aufzuwendenden Mittel ohnehin nur Anhaltspunkt für die Bewertung der persönlichen Unterhaltsleistungen sein können (BVerfGE 17, 1, 16; BGHZ 50, 304, 306 [BGH 09.07.1968 - GSZ - 2/67] ; BVerwG 13, 343, 355), bieten sich bei den vergleichsweise heranzuziehenden Mitteln für eine Ersatzbeschaffung zumeist mehrere Möglichkeiten mit sehr unterschiedlichen Kosten an: Die Einstellung einer Ersatzkraft oder die Unterbringung des Kindes in einem Heim oder in einer Familie.
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69
    Werden nach dem Tode des Unterhaltsverpflichteten neben den erforderlichen Sachaufwendungen auch für die Beschaffung von Ersatz für die persönlichen Leistungen tatsächlich Mittel aufgewandt, so wird der nach § 249 S. 2 BGB zur Schadensbeseitigung objektiv erforderliche Geldbetrag aufgrund dieser Aufwendungen zu bestimmen sein (BGHZ 54, 82, 84) [BGH 26.05.1970 - VI ZR 168/68] , sofern dem Unterhaltsberechtigten nicht eine Verletzung der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht nachgewiesen ist.
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 245/69

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden LKW mit einem

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69
    Insoweit wird auf das gleichzeitig verkündete, zur Veröffentlichung bestimmte Urteil - VI ZR 245/69 - verwiesen.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69
    Abgesehen davon, daß die für eine Ersatzbeschaffung aufzuwendenden Mittel ohnehin nur Anhaltspunkt für die Bewertung der persönlichen Unterhaltsleistungen sein können (BVerfGE 17, 1, 16; BGHZ 50, 304, 306 [BGH 09.07.1968 - GSZ - 2/67] ; BVerwG 13, 343, 355), bieten sich bei den vergleichsweise heranzuziehenden Mitteln für eine Ersatzbeschaffung zumeist mehrere Möglichkeiten mit sehr unterschiedlichen Kosten an: Die Einstellung einer Ersatzkraft oder die Unterbringung des Kindes in einem Heim oder in einer Familie.
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt dem § 843 Abs. 4 BGB, wonach der Unterhaltsanspruch nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat, ein über den Wortlaut des Gesetzes hinausgehender allgemeiner Rechtsgedanke zugrunde: Der Schädiger soll nicht deshalb freigestellt sein, weil ein anderer den Unterhalt des Geschädigten sichert (BGHZ 9, 179, 191; BGH Urteil vom 21. Oktober 1969 - VI ZR 86/68 - VersR 1970, 41 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.1962 - VI C 269.57
    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69
    Abgesehen davon, daß die für eine Ersatzbeschaffung aufzuwendenden Mittel ohnehin nur Anhaltspunkt für die Bewertung der persönlichen Unterhaltsleistungen sein können (BVerfGE 17, 1, 16; BGHZ 50, 304, 306 [BGH 09.07.1968 - GSZ - 2/67] ; BVerwG 13, 343, 355), bieten sich bei den vergleichsweise heranzuziehenden Mitteln für eine Ersatzbeschaffung zumeist mehrere Möglichkeiten mit sehr unterschiedlichen Kosten an: Die Einstellung einer Ersatzkraft oder die Unterbringung des Kindes in einem Heim oder in einer Familie.
  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 518/16

    Zugehörigkeit der Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson und der

    Maßgebend ist grundsätzlich, was ein verständiger Geschädigter an Mitteln aufwenden würde, wenn er diese selbst zu tragen hätte und tragen könnte (vgl. Senatsurteile vom 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69, VersR 1971, 1045, juris Rn. 15; vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75, VersR 1978, 149, 150, juris Rn. 19).
  • BGH, 10.03.2020 - VI ZR 316/19

    Arzthaftung: Schadensersatzpflicht für Kosten der Begleitpersonen des

    Dabei bestimmt sich der Mehrbedarf nach den Dispositionen, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage treffen würde; maßgebend ist grundsätzlich, was ein verständiger Geschädigter an Mitteln aufwenden würde, wenn er diese selbst zu tragen hätte und tragen könnte (vgl. Senatsurteile vom 28. August 2018 - VI ZR 518/16, VersR 2019, 51 Rn. 20 f.; vom 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69, VersR 1971, 1045, juris Rn. 15; vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75, VersR 1978, 149, 150, juris Rn. 19; Zoll, NJW 2014, 967, 968; Geigel/Pardey, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kapitel 4 Rn. 61; Luckey, VersR 2013, 726).
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 218/76

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf dem rechten Rand des rechten

    Im Urteil vom 13. Juli 1971 (VI ZR 260/69 = VersR 1971, 1045, 1047) hat er die Erträgnisse aus einer zur Lebensversicherung zusätzlich abgeschlossenen Unfallversicherung in Ergänzung zu BGHZ 39, 249 als Risikoversicherung behandelt.
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 42/88

    Ausgleichsanspruch eines Ehegatten wegen der alleinigen Gewährung von Unterhalt

    Zwar ist die Vorschrift des § 1607 Abs. 2 BGB auf die (Teil-)Unterhaltsschulden der Eltern gegenüber einem minderjährigen Kinde anwendbar (BGH Urteil vom 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69 - NJW 1971, 2069, 2070; s. auch bereits BGHZ 50, 266, 270 mit Anmerkung Johannsen bei LM § 1360b BGB Nr. 1 - a.E. - Soergel/Häberle BGB 12. Aufl. § 1607 Rdn. 2).
  • OLG München, 15.09.2017 - 10 U 739/16

    Ersatz von Erwerbsnachteilen nach einem Verkehrsunfall

    Weitere Fälle, etwa der Zweckverfehlung (BGH ZfBR 2015, 142) oder der zufälligen Gefahrverlagerung (BGH NJW 2013, 3297; NJW 1971, 2069) oder nicht voll werthaltiger Gesellschaftsforderungen (BGH CCZ 2011, 37), sind im Streitfall ersichtlich nicht betroffen.
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 71/83

    Berechnung des Unterhaltsschadens eines Kleinkindes nach dem Unfalltod beider

    Hinweise des Senats auf die für eine Familienunterbringung zu zahlenden Pflegesätze als eine mögliche Orientierungshilfe der Unterhaltsbemessung (Urteile v. 13. Juli 1971 - VI ZR 260/79 - VersR 1971, 1045 = FamRZ 1971, 571; v. 12. Februar 1974 - VI ZR 187/72 - VersR 1974, 601, 604 = FamRZ 1974, 246, 249 - insoweit in BGHZ 62, 126 [BGH 12.02.1974 - VI ZR 187/72] nicht abgedr.

    Vielmehr war - seinerzeit in Ermangelung besserer Anhaltspunkte - auf das gesamte Pflegegeld als Orientierungshilfe für einen Schätzungsbetrag verwiesen; der Senat hat im Urteil vom 13. Juli 1971 (VI ZR 260/69 aaO) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Sachleistungen gesondert zu berechnen seien.

  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75

    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer

    Dieser Gesichtspunkt wurde schon für die Bemessung der Ersatzansprüche der Hinterbliebenen aus § 844 Abs. 2 BGB wegen Verlust des Rechts auf Unterhalt anerkannt (s. Senatsurt.v. 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69 = VersR 1971, 1045 = FamRZ 1971, 571).
  • BGH, 15.10.1985 - VI ZR 55/84

    Berechnung des Unterhaltsschadens bei Tötung der Eltern zweier Kinder

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom 13. Juli 1971 (VI ZR 260/69 - VersR 1971, 1045), vom 12. Februar 1974 (VI ZR 187/72 - VersR 1974, 601, 604) und vom 4. November 1975 (VI ZR 217/73 - VersR 1976, 291, 292) zwar auf die für eine Familienunterbringung zu zahlenden Pflegesätze als eine mögliche Orientierungshilfe für die Bemessung des Betreuungsaufwandes hingewiesen.

    Der Bundesgerichtshof hat stets betont, daß die konkrete Gestaltung bei der Versorgung der Kinder, wie sie sich in ihrem wohlverstandenen Interesse anbietet und ermöglichen läßt, den Maßstab für den erforderlichen Betreuungsaufwand setzt (Senatsurteile vom 8. Juni 1982 - VI ZR 288/79 - VersR 1982, 874; vom 12. Juni 1973 - VI ZR 26/72 - VersR 1973, 939, 940; vom 2. Mai 1972 - VI ZR 80/70 - VersR 1972, 948, 951 und vom 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69 aaO).

  • OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80

    Unterhaltsrente; Nichteheliches Kind; Verkehrsunfall; Tod derMutter;

    Auch dann ist dieser Aufwand aber nur ein Anhaltspunkt für die Bewertung der persönlichen Unterhaltsleistungen (BGHZ 50, 304, 306; BGH DAR 1971, 327, 328).

    Demnach sind, wenn - wie es hier geschehen ist, und im Interesse des Kindes naheliegt - eine Versorgung durch die Großmutter in der gewohnten Umgebung gewährleistet ist, die Kosten einer Familienunterbringung (ohne Sachaufwand) zu schätzen, und zwar anhand der üblichen Kosten einer gleichwertigen Unterbringung in einer fremden Familie als Anhaltspunkt (BGH DAR 1971, 327, 328).

    Außerdem bleibt die tatsächliche Verwendung des Kapitalbetrags bei der Anrechnung des "verrenteten« väterlichen Unterhalts grundsätzlich außer Betracht (vgl. BGH DAR 1971, 327, 328).

  • OLG Karlsruhe, 23.05.1980 - 10 U 241/79
    Der Unterhaltsschaden, den ein Kind aufgrund des Unfalltodes seiner Mutter erlitten hat, besteht bei einer Unterbringung in einer anderen Familie, die das Kind unentgeltlich versorgt, in denjenigen Kosten, die ohne den Verzicht der Pflegeeltern diesen zu zahlen wären, und zwar speziell für die Betreuung und Erziehung des Kindes (im Anschluß an BGH NJW 1971, 2069).

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Schadensersatzanspruch, der einem Kind wegen der entgangenen persönlichen Dienstleistungen seiner Mutter gemäß § 844 Abs. 2 BGB gegen den Schädiger zusteht, in denjenigen Fällen, in denen das Kind nunmehr von Dritten (zum Beispiel Verwandten) unentgeltlich versorgt wird, anhand der üblichen Kosten einer gleichwertigen Unterbringung in einer fremden Familie zu schätzen ist (vgl. auch BGH NJW 1971, 2069).

    In einem solchen Falle hat sich der für die Versorgung des Kindes erforderliche Aufwand - auch wenn im Einzelfall von den Verwandten keine Entlohnung gefordert wird - konkretisiert; es können deshalb nicht die höheren Kosten einer bezahlten Ersatzkraft oder einer Heimunterbringung beansprucht werden, sondern lediglich diejenigen Kosten, die ohne den Verzicht der Pflegeeltern diesen zu zahlen wären, und zwar speziell für die Betreuung und Erziehung des Kindes (vgl. BGH NJW 1971, 2069; Hofmann, VersR 1977, 296, 304; Schlund, DAR , 281, 287).

  • KG, 11.12.2017 - 20 U 19/14

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen;

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19

    Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?

  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 217/73

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresses

  • OLG Hamm, 06.02.1987 - 9 U 143/85

    Anspruch auf Naturalunterhalt; Volljähriges Kind

  • OLG Koblenz, 07.02.1983 - 12 U 474/82
  • OLG Düsseldorf, 01.02.1985 - 14 U 189/84
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79

    Bemessung des Unterhaltsschadens

  • BGH, 12.02.1974 - VI ZR 187/72

    Umfang des Anspruchs wegen entgangenen Unterhalts bei Tötung beider Eltern eines

  • BGH, 08.04.1986 - VI ZR 59/85

    Ersatzanspruch der Hinterbliebenen - Gesetzlicher Unterhaltsanspruch - Tötung des

  • OLG Naumburg, 30.09.2004 - 4 U 74/04

    Zur Berechnung des Betreuungsunterhaltes nach dem Tod der unterhaltspflichtigen

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 245/69

    Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf

  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 223/72

    Anspruch des nichtehelichen Kindes auf Ersatz des Unterhaltsschadens gegen

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