Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1982 - VI ZR 260/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2203
BGH, 08.06.1982 - VI ZR 260/80 (https://dejure.org/1982,2203)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1982 - VI ZR 260/80 (https://dejure.org/1982,2203)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1982 - VI ZR 260/80 (https://dejure.org/1982,2203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beobachtungspflichten eines Fußgängers, beim überqueren eines Fußgängerüberweges - Mitverschulden des Fußgängers bei der Entstehung des Schadens

  • RA Kotz

    Beobachtungspflichten eines Fußgängers bei Überquerung eines Fußgängerüberwegs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO 1970 § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 26
    Haftungsverteilung bei Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers an einem Fußgängerüberweg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2384
  • MDR 1982, 1010
  • VersR 1982, 876
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.1966 - III ZR 184/64

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg bei

    Auszug aus BGH, 08.06.1982 - VI ZR 260/80
    So muß er vor Betreten des Überweges sich mindestens durch einen beiläufigen Blick nach den Seiten von der Verkehrslage überzeugen und bei erkennbarer Gefährdung durch nah herangekommene Kraftfahrzeuge mit der Überquerung der Fahrbahn warten (vgl. für einen durch Ampeln gesicherten Übergang BGH, Urt. v. 20. April 1966 - III ZR 184/64 - VersR 1966, 660).
  • OLG Stuttgart, 04.04.2017 - 12 U 193/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Verhalten an

    Er hat sich daher nach links und rechts umzusehen und bei erkennbarer Gefährdung durch nahende Fahrzeuge zu warten (BGH, Urteil vom 08. Juni 1982 - VI ZR 260/80, Rn. 8, NJW 1982, 2384; OLG Celle, Urteil vom 5.6.2000 - 14 U 220/99, NZV 2001, 79; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 26 Rn. 22).
  • OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen

    Besonders wie hier im Dunkeln hat der Überwegbenutzer den Fahrverkehr mit Sorgfalt zu beachten und bei erkennbarer Gefährdung durch nahe Fahrzeuge (hier 34 - 49 m [vgl. S. 17 des Gutachtens = Bl. 220 d. A.], also deutlich näher als die 70 m in der Entscheidung des BGH in NJW 1982, 2384) abzuwarten (vgl. König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 26 StVO Rd. 22 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 30.05.2014 - 1 Ss 358/14

    Fahrlässige Körperverletzung eines Fußgängers auf einem Überweg: Allgemeine

    b) Ein Fußgänger, der einen Fußgängerüberweg im Sinne von § 26 StVO benutzt, darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass sich nähernde Kraftfahrer ihren Verpflichtungen aus § 26 Abs. 1 S. 2 StVO nachkommen; er muss sich vor Betreten des Überwegs mindestens durch einen beiläufigen Blick nach den Seiten von der Verkehrslage überzeugen und bei erkennbarer Gefährdung durch nah herangekommene Kraftfahrzeuge mit der Überquerung der Fahrbahn warten (BGH, NJW 1982, 2384).
  • LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 15/09

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen einem

    Ebenso wie etwa beim Überqueren eines geschützten Übergangs (bei Zebrastreifen: BGH NJW 1982, 2384; Greger NZV 1990, 409, 410) ist von ihm wenigstens zu verlangen, dass er sich durch einen beiläufigen Blick nach den Seiten über die Verkehrslage vergewissert und bei erkennbarer Gefährdung abwartet.
  • LG Saarbrücken, 09.07.2010 - 13 S 50/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrzeugs mit einem den

    Versucht ein Fußgänger trotz erkennbarer Gefährdung die Fahrbahn zu überqueren, trifft ihn ein Mitverschulden (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1982 - VI ZR 260/80, VersR 1982, 876; OLG Celle, Urteil vom 05.06.2000 - 14 U 220/99, NZV 2001, 79; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 27 Rn 620; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 26 StVO Rn. 14 mwN.).
  • LG Saarbrücken, 13.03.1995 - 1 O 3447/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Der Kläger wäre daher gehalten gewesen, das Fahrzeug des Beklagten zu 1) zunächst passieren zu lassen und erst dann die Straße zu überqueren (vgl. auch BGH, NJW 1982, 2384; KG, VR 1981, 263).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht