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   BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79   

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https://dejure.org/1981,1032
BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79 (https://dejure.org/1981,1032)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1981 - VI ZR 262/79 (https://dejure.org/1981,1032)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1981 - VI ZR 262/79 (https://dejure.org/1981,1032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Einfluss vorzeitiger Zurruhesetzung auf Schadensersatz wegen Verdienstausfall - Anrechnung der Ruhestandsbezüge - Vorteilsausgleichung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzungen aufgrund eines Verkehrsunfalls - Anrechnung des Altersruhegelds auf einen Verdienstausfall - Ersatz eines zukünftigen Schadens an Altersruhegeld und betrieblicher Altersrente

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249, § 254 Abs. 2, §§ 842, 843
    Bemessung des Dienstausfalls bei vorgezogener Altersrente des Geschädigten

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 984
  • MDR 1982, 395
  • VersR 1982, 166
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 280/67

    Voraussetzungen an das Vorliegen der Verfassungsmäßigkeit der Anerkennung des so

    Auszug aus BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79
    Daß in diesen Fällen der SVT ein sog. Quotenvorrecht in Anspruch nehmen kann, entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. die Nachweise in BGHZ 70, 67, 70 und in den Senatsurteilen vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 280/67 = VersR 1968, 1182; vom 7. November 1978 - VI ZR 86/77 = VersR 1979, 30 und vom 10. April 1979 - VI ZR 268/76 = VersR 1979, 640).
  • BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75

    Rentenversicherung - Unfallrente - Unfallschaden - Regreß

    Auszug aus BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79
    Das gilt nicht nur für die Fälle, in denen der Versicherte das Altersruhegeld erst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs, d.h. mit dem Zeitpunkt in Anspruch nimmt, in dem er ohne den Unfall aus dem Arbeitsleben ausgeschieden wäre (dazu Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 - VI ZR 216/75 = VersR 1977, 130), sondern jedenfalls auch dann, wenn es wie hier nicht unter den besonderen Voraussetzungen, unter denen es das Gesetz vor Vollendung des 63. Lebensjahrs bei Schwerbehinderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit gewährt, sondern unter der Regelvoraussetzung der Vollendung des 63. Lebensjahrs in Anspruch genommen wird.
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 222/74

    Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79
    Daß in diesen Fällen der SVT ein sog. Quotenvorrecht in Anspruch nehmen kann, entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. die Nachweise in BGHZ 70, 67, 70 und in den Senatsurteilen vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 280/67 = VersR 1968, 1182; vom 7. November 1978 - VI ZR 86/77 = VersR 1979, 30 und vom 10. April 1979 - VI ZR 268/76 = VersR 1979, 640).
  • BGH, 07.11.1978 - VI ZR 86/77

    Befriedigungsvorrecht des Verletzten gegenüber Ersatzansprüchen des

    Auszug aus BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79
    Daß in diesen Fällen der SVT ein sog. Quotenvorrecht in Anspruch nehmen kann, entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. die Nachweise in BGHZ 70, 67, 70 und in den Senatsurteilen vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 280/67 = VersR 1968, 1182; vom 7. November 1978 - VI ZR 86/77 = VersR 1979, 30 und vom 10. April 1979 - VI ZR 268/76 = VersR 1979, 640).
  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 268/76

    Voraussetzungen des Rückgriffs des Versicherers beim Schädiger

    Auszug aus BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79
    Daß in diesen Fällen der SVT ein sog. Quotenvorrecht in Anspruch nehmen kann, entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. die Nachweise in BGHZ 70, 67, 70 und in den Senatsurteilen vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 280/67 = VersR 1968, 1182; vom 7. November 1978 - VI ZR 86/77 = VersR 1979, 30 und vom 10. April 1979 - VI ZR 268/76 = VersR 1979, 640).
  • BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80

    Annahme eines Quotenvorrechts des Sozialversicherungsträgers vor gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79
    Hiermit hat sich der erkennende Senat zuletzt in seinem Urteil vom 7. April 1981 - VI ZR 32/80 = VersR 1981, 675 auseinandergesetzt, das von dem Berufungsgericht nicht berücksichtigt werden konnte, weil das Berufungsurteil vorher ergangen ist.
  • Drs-Bund, 13.09.1972 - BT-Drs VI/3767
    Auszug aus BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79
    Ein solcher Verzicht auf die Vorteile der Alterssicherung, die dem Arbeitnehmer mit der sog. flexiblen Altersgrenze unter bestimmten Voraussetzungen die Selbstbestimmung über den Beginn eines wirtschaftlich gesicherten Ruhestandes ermöglichen soll (vgl. Bericht zu BT-Drucks. VI/3767 S. 5 ff; Ahrendt, BArbBl. 1972, 1 ff), wäre ein unverhältnismäßiges wirtschaftliches Opfer, das der Schädiger von ihm umso weniger verlangen kann, als er die Gesundheitsbeeinträchtigung, die den Geschädigten zu seiner Entscheidung für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben veranlaßt, zu verantworten hat.
  • BGH, 20.12.2016 - VI ZR 664/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kürzung der Altersrente wegen des Bezugs der

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Berufungsgericht für seine gegenteilige Auffassung herangezogenen Senatsrechtsprechung (Urteile vom 10. November 1981 - VI ZR 262/79, VersR 1982, 166 und vom 11. März 1986 - VI ZR 64/85, VersR 1986, 212).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall - Ersatz des sog. Rentenkürzungsschadens

    Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 10.11.1981 (BGH VersR 1982, 166 - in Juris Rz. 17f -) ausgeführt.

    Dieses zusätzliche Erfordernis lasse erkennen, dass für den Gesetzgeber in solchen Fällen die gesundheitliche Schädigung des betreffenden Personenkreises im Vordergrund gestanden habe (BGH VersR 1986, 812 - in Juris Rz. 6ff, insbes. 9, 14-18 - im gleichen Sinne BGH VersR 1982, 166 - in Juris Rz.14, 20 -).

  • OLG Jena, 25.03.2009 - 7 U 701/08

    Vorgezogene Altersrente für unfallbedingt schwerbehinderte Menschen

    Der Bundesgerichtshof habe am 10.11.1981 entschieden, dass die allgemeine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr und die vorgezogene ab dem 63. Lebensjahr jeweils keine kongruenten Leistungen seien (BGH Urt. v. 10.11.1981, VI ZR 262/79, VersR 1982, 166 ff.).

    Für diesen Fall - der hier nicht vorliegt - bejaht der Bundesgerichtshof eine Anrechnung dieser allgemeinen vorgezogenen Altersrente auf den Schadensersatzanspruch für den Verdienstausfall (BGH VersR 1982, 166; Koppenfels-Spies, VersR 2005, 1511 ff.).

    Seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB verpflichtet ihn dazu auch nicht (BGH Urt. v. 10.11.1981, VI ZR 262/79, VersR 1982, 166 ff.; OLG Bamberg, NZV 1996, 316 ff.).

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 142/09

    Aufwendungsersatzanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Leistungen an

    Hierfür war die Erwägung maßgebend, dass das Altersruhegeld für Schwerbehinderte - anders als das unter der Regelvoraussetzung der Vollendung des 63. Lebensjahrs in Anspruch genommene (vgl. Senatsurteil vom 10. November 1981 - VI ZR 262/79 - VersR 1982, 166, 167) - nicht allein aufgrund des Erreichens der Altersgrenze, sondern nur unter der weiteren Voraussetzung geleistet wird, dass der Versicherte als Schwerbehinderter im Sinne des § 1 SchwbG anerkannt war (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 64/85 - aaO, S. 813).
  • BGH, 07.11.2000 - VI ZR 400/99

    Ersatz des Verdienstausfalls bei Vorruhestand

    Das Vorruhestandsgeld ähnelt vielmehr der vorgezogenen Altersrente ab Vollendung des 63. Lebensjahres (vgl. § 36 SGB VI; früher: § 1248 Abs. 1 erster Fall RVO, § 25 AVG), für die der erkennende Senat bereits entschieden hat, daß sie auf den Schaden anzurechnen ist (vgl. Senatsurteil vom 10. November 1981 -VI ZR 262/79 - VersR 1982, 166, 167).
  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85

    Übergang des Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld auf den

    Vielmehr müssen die Interessen des Schädigers hinter dem sozialen Anliegen, das der Regelung des § 1248 Abs. 1 RVO zugrunde liegt, zurücktreten; die Wahrnehmung dieser Rechte ist schon begrifflich nicht Verschulden gegen sich selbst (vgl. Senatsurteil vom 10. November 1981 - VI ZR 262/79 - VersR 1982, 166).

    Im Urteil vom 10. November 1981 - VI ZR 262/79 - a.a.O. - hat der Senat entschieden, daß die Zahlung von Altersruhegeld nach Vollendung des 63. Lebensjahres gemäß § 1248 Abs. 1 RVO mangels Kongruenz nicht zum Anspruchsübergang auf den sozialen Leistungsträger führt.

  • OLG Bamberg, 15.06.2004 - 5 U 186/03

    Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    bb) Im Hinblick auf die wegen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses auf die Quote von 75 % beschränkten Haftung der Beklagten für den Personenschaden, zu dem auch der Haushaltsführungsschaden gehört, gilt für die Anrechnung folgendes: Anders als beim Rechtsübergang nach den Vorschriften des hier unanwendbaren § 116 SGB X (vgl. oben) steht im Anwendungsbereich des § 1542 RVO dem Sozialversicherungsträger das Quotenvorrecht zu, wenn - wie hier - der Schädiger aus Rechtsgründen nur beschränkt haftet (vgl. BGH NJW 69, 98; 72, 1860; 79, 271; VersR 82, 166; ständige Rechtsprechung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07

    Schadenersatzanspruch wegen Nichtzuweisung eines behindertengerechten

    Durch die Inanspruchnahme seiner Rechte auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01.08.2004 hat er seinen Verdienstausfallschaden von diesem Zeitpunkt ab tatsächlich auf die vorgenannte Differenz gemindert (ebenso: BGH Urteil vom 10.11.1981 - VI ZR 262/79 - VersR 1982, 166).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.1984 - 10 U 309/83

    Zur Erhöhung der straßenverkehrsrechtlichen Betriebsgefahr durch das Aufziehen

    Für die Schadensfeststellung kommt es auf die Differenzbilanz an, die sich aus einem Vergleich der wirtschaftlichen Verhältnisse nach dem Unfall mit denen ergibt, die sich ohne den Unfall entwickelt hätten (BGH VersR 1982, 166, 167).
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