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   BGH, 22.05.1962 - VI ZR 264/61   

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https://dejure.org/1962,7578
BGH, 22.05.1962 - VI ZR 264/61 (https://dejure.org/1962,7578)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1962 - VI ZR 264/61 (https://dejure.org/1962,7578)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1962 - VI ZR 264/61 (https://dejure.org/1962,7578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beratung auf Grund vertraglich übernommener Pflichten i.R.e. Dienstvertrages als Helfer in Steuersachen - Steuerlich bevorzugte Behandlung als Berechtigter im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes mittels großzügiger Auslegung des Begriffs der früheren Erwerbsgrundalge - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 230/76

    Ausstellerhaftung für Dienstleistungszeugnis

    Eine solche Pflicht, eine anfänglich unrichtige Auskunft wenigstens nachträglich zu berichtigen und so die von ihr einem anderen drohende Gefahr abzuwenden, hat der Bundesgerichtshof mehrfach bejaht (so für den Fall einer vertraglich geschuldeten Auskunft, Senatsurteil vom 22. Mai 1962 - VI ZR 264/61 - WM 62, 932; ausdrücklich auch unter deliktsrechtlichen Gesichtspunkten Urteil vom 5. Juli 1962 - VII ZR 199/60 - WM 62, 1110, 1111).
  • BGH, 06.02.2003 - IX ZR 77/02

    Pflichten des Steuerberaters bei Vorbehalt der genaueren Prüfung

    Denn die Erklärungen des steuerlichen Beraters müssen dem Mandanten, der verläßlich über bestimmte steuerliche Folgen unterrichtet werden will, um darauf geschäftliche Maßnahmen gründen zu können, eine annähernd zutreffende Vorstellung von dem Wagnis vermitteln, über das er aufgeklärt werden wollte (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 1962 - VI ZR 264/61, WM 1962, 932, 933).
  • BGH, 05.02.1963 - VI ZR 42/62

    Ersatz für Hilfeleistungen der Schwiegertochter im Rahmen gemeinschaftlicher

    Die Klägerin hat zudem bereits einen unmittelbaren eigenen Schaden dadurch erlitten, daß sie ihren und ihres Sohnes gemeinsamen Haushalt nicht mehr führen kann (vgl. Entsch. des erkennenden Senats vom 25. September 1962 - VI ZR 264/61 - VersR 1962, 1107).
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