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   BGH, 11.06.1985 - VI ZR 265/83   

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https://dejure.org/1985,1374
BGH, 11.06.1985 - VI ZR 265/83 (https://dejure.org/1985,1374)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1985 - VI ZR 265/83 (https://dejure.org/1985,1374)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1985 - VI ZR 265/83 (https://dejure.org/1985,1374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfernung einer Partei von den Geschehnissen, auf die sich der Vortrag ihres Prozessgegners bezieht - Substantiierung des Bestreitens einer Partei - Einfaches Bestreiten durch eine Partei - Würdigung der Indizien durch das Gericht, ohne dass die Strafakten oder das ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 138 Abs. 2 und 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 138 Abs. 2 und 3
    Anforderungen an das Bestreiten einer Tatsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 60
  • MDR 1986, 309
  • VersR 1986, 239
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - VI ZR 265/83
    Das Berufungsurteil war damit aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, um ihm - ggf. nach einer Ergänzung der Beweisantritte des Beklagten - Gelegenheit zu geben, die Feststellungen zu treffen, aus denen nach seiner Auffassung folgt, daß aus den unstreitigen Indiztatsachen durchaus auch andere Schlüsse in Betracht kommen, als sie das Landgericht gezogen hat (vgl. BGHZ 53, 245, 260).
  • BGH, 19.12.1953 - II ZR 27/53

    Zurückweisung nachgeholten Bestreitens

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - VI ZR 265/83
    Seine Befolgung setzt vielmehr voraus, daß der erklärungsbelasteten Partei ein substantiierter Gegenvortrag möglich ist; dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sich die behaupteten Vorgänge in ihrem Wahrnehmungsbereich abgespielt haben (vgl. BGH, Urteil v. 20. Januar 1961 - I ZR 79/59 - NJW 1961, 826, 828; BGHZ 12, 49, 50).
  • BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - VI ZR 265/83
    Seine Befolgung setzt vielmehr voraus, daß der erklärungsbelasteten Partei ein substantiierter Gegenvortrag möglich ist; dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sich die behaupteten Vorgänge in ihrem Wahrnehmungsbereich abgespielt haben (vgl. BGH, Urteil v. 20. Januar 1961 - I ZR 79/59 - NJW 1961, 826, 828; BGHZ 12, 49, 50).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83

    Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - VI ZR 265/83
    Abgesehen davon, daß eine Pflicht zur erneuten Beweisaufnahme aber grundsätzlich nur dort besteht, wo für eine abweichende Bewertung der Aussage Faktoren im Vordergrund stehen, deren Beurteilung - wie die Urteilsfähigkeit des Zeugen, sein Erinnerungsvermögen, seine Wahrheitsliebe - wesentlich vom persönlichen Eindruck des Zeugen auf den Richter abhängen (vgl. Senatsurteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341 f.), geht es im Streitfall nicht um eine andere Würdigung von Zeugenaussagen.
  • BGH, 12.12.1984 - IVa ZR 216/82

    Erforderlichkeit einer erneuten Vernehmung eines in erster Instanz gehörten

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - VI ZR 265/83
    Allerdings liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Verfahrensfehler vor, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlich vernommenen Zeugen anders beurteilt oder den Inhalt seiner protokollierten Aussage anders auslegt als die Richter der Vorinstanz, ohne sich selbst einen Eindruck von dem Zeugen und dem Inhalt seiner Aussage verschafft zu haben (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1984 - IVa ZR 216/82 - MDR 1985, 390 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    Die erklärungsbelastete Partei hat - soll ihr Vortrag beachtlich sein - auf die Behauptungen ihres Prozessgegners grundsätzlich "substantiiert" (d.h. mit näheren positiven Angaben) zu erwidern (BGH, Urt. v. 11. Juni 1985 - VI ZR 265/83, NJW-RR 1986, 60).

    Sie standen infolge ihrer Vorbefassung den Geschehnissen nicht so fern, dass sie sich auf einfaches Bestreiten beschränken durften (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juni 1985, aaO).

  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden

    Eine weitergehende zeitliche Präzisierung war für die Annahme einer Verletzungshandlung ohne Bedeutung und daher nicht erforderlich, zumal die Klägerin mangels Einblicks in die Produktions- und Geschäftsabläufe der Beklagten keine sichere Kenntnis vom Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Produkte in der angegriffenen Verpackungsgestaltung hatte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1985 - VI ZR 265/83, NJW-RR 1986, 60 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, NJW 2020, 1740 Rn. 8; Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20, WM 2021, 2108 Rn. 21 f.).
  • OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89

    Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel

    Denn die Beklagte als ein auf dem Fertighausmarkt eingeführtes, großes Unternehmen hätte in Kenntnis der eigenen Kalkulationsgrundlagen mühelos und ohne jeden Aufwand zur Höhe der Neuherstellungskosten Position beziehen können (BGH NJW-RR 1986, 60 = LM § 138 ZPO Nr. 22; NJW-RR 1986, 980, 981; 1989, 41, 43; 1990, 78., 80; OLG Köln JMBl NRW 1975, 176; Thomas-Putzo, 17. Aufl., § 138 ZPO Anm. 111 1 b, aa; Stein-Jonas-Leipold, 20. Aufl., § 138 ZPO Rdnr. 28; Zöller--Stephan, 17. Aufl., § 138 ZPO Rdnr. 2, 10; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, 50. Aufl., § 138 ZPO Anm. 6 C, 7 B).
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