Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1996 - VI ZR 268/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,902
BGH, 10.12.1996 - VI ZR 268/95 (https://dejure.org/1996,902)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1996 - VI ZR 268/95 (https://dejure.org/1996,902)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95 (https://dejure.org/1996,902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für Arbeitskraftersatz - Erstattungsfähiger Erwerbsschaden - Betriebsergebnis - Kausalität - Selbständiger Unternehmer - Gewinnprognose

  • rabüro.de

    Aufwendungen für Ersatzarbeitskräfte sind erstattungsfähiger Erwerbsschaden des verkehrsunfallverletzten Unternehmers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 842; BGB § 843; BGB § 252; ZPO § 287
    Prognose des Erwerbsschadens eines selbständigen Unternehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 842, § 843, § 252; ZPO § 287
    Begriff des Erwerbsschadens; Ersatz von Aufwendungen für Ersatzarbeitskräfte oder den erhöhten Einsatz vorhandenen Personals; Ermittlung des Erwerbsschadens eines selbständigen Unternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 941
  • ZIP 1997, 202
  • MDR 1997, 239
  • NZV 1997, 174
  • VersR 1997, 453
  • BB 1997, 810
  • DB 1997, 624
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.10.1989 - VI ZR 319/88

    Arzthaftung - Anästhesist

    Auszug aus BGH, 10.12.1996 - VI ZR 268/95
    Zwar weist die Anschlußrevision zutreffend darauf hin, daß sich der Tatrichter mit ernst zu nehmenden Einwänden einer Partei gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten auseinanderzusetzen hat (vgl. z.B. die Senatsurteile vom 17. Dezember 1985 - VI ZR 192/84 - VersR 1986, 467 und vom 3. Oktober 1989 - VI ZR 319/88 - VersR 1989, 1296, 1297).
  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 10.12.1996 - VI ZR 268/95
    Daß eine Übernahme der Firma H. im Zeitpunkt des Unfallereignisses nicht voraussehbar war, spielt keine Rolle; für die Grundlagen einer Prognose des erzielbaren Gewinns ist nicht auf den Zeitpunkt des Schadensereignisses, sondern auf denjenigen der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1963 - V ZR 186/61 - VersR 1964, 244, 245; s. auch BGHZ 29, 393, 398).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 192/84

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Abfindungsvergleichs bei Erstreckung des

    Auszug aus BGH, 10.12.1996 - VI ZR 268/95
    Zwar weist die Anschlußrevision zutreffend darauf hin, daß sich der Tatrichter mit ernst zu nehmenden Einwänden einer Partei gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten auseinanderzusetzen hat (vgl. z.B. die Senatsurteile vom 17. Dezember 1985 - VI ZR 192/84 - VersR 1986, 467 und vom 3. Oktober 1989 - VI ZR 319/88 - VersR 1989, 1296, 1297).
  • BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91

    Erwerbsschaden des Unternehmers bei unfallbedingtem Einsatz zusätzlicher

    Auszug aus BGH, 10.12.1996 - VI ZR 268/95
    Ist aber der Einsatz von Ersatzarbeitskräften oder das Erbringen von Mehrleistung und Überstunden unfallbedingt notwendig geworden, so kann in der Regel davon ausgegangen werden, daß der hierfür erforderliche Aufwand das Gewinnergebnis des Betriebs verringert hat (vgl. hierzu Senatsurteile vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - VersR 1992, 973 und vom 7. Dezember 1993 - VI ZR 152/92 - VersR 1994, 316, 319).
  • BGH, 07.12.1993 - VI ZR 152/92

    Gemeinsamer Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch Eheleute in Gütergemeinschaft;

    Auszug aus BGH, 10.12.1996 - VI ZR 268/95
    Ist aber der Einsatz von Ersatzarbeitskräften oder das Erbringen von Mehrleistung und Überstunden unfallbedingt notwendig geworden, so kann in der Regel davon ausgegangen werden, daß der hierfür erforderliche Aufwand das Gewinnergebnis des Betriebs verringert hat (vgl. hierzu Senatsurteile vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - VersR 1992, 973 und vom 7. Dezember 1993 - VI ZR 152/92 - VersR 1994, 316, 319).
  • BGH, 17.12.1963 - V ZR 186/61
    Auszug aus BGH, 10.12.1996 - VI ZR 268/95
    Daß eine Übernahme der Firma H. im Zeitpunkt des Unfallereignisses nicht voraussehbar war, spielt keine Rolle; für die Grundlagen einer Prognose des erzielbaren Gewinns ist nicht auf den Zeitpunkt des Schadensereignisses, sondern auf denjenigen der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1963 - V ZR 186/61 - VersR 1964, 244, 245; s. auch BGHZ 29, 393, 398).
  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3255/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Berechnung des Erwerbsschadens von

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des BGH bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte ( BGH , Urteile vom 31.03.1992 - VI ZR 143/91 = VersR 1992, 973; vom 06.07.1993 - VI ZR 228/92 = VersR 1993, 1284 [1285]; vom 10.12.1996 - VI ZR 268/95 = VersR 1997, 453 [454]; vom 03.03.1998 - VI ZR 385/96 = VersR 1998, 772 [773]; vom 06.02.2001 - VI ZR 339/99 = NJW 2001, 1640 [1641]).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte (Senatsurteile vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - VersR 1992, 973; vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92 - VersR 1993, 1284, 1285; vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95 - VersR 1997, 453, 454; vom 3. März 1998 - VI ZR 385/96 - VersR 1998, 772, 773; vom 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - NJW 2001, 1640, 1641).

    Ist der Erwerbsschaden eines selbständig Tätigen festzustellen, so wird es im Rahmen der §§ 252 BGB, 287 ZPO in der Regel erforderlich und angebracht sein, an die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsergebnisse in den letzten Jahren vor dem Unfall anzuknüpfen (vgl. die Senatsurteile vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91; vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92; vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95; vom 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - alle aaO).

    Bei der Prognose muß der Tatrichter als weitere Faktoren regelmäßig auch Erkenntnisse aufgrund von Entwicklungen einbeziehen, die sich erst nach dem Unfallereignis bis zur letzten mündlichen Verhandlung ergeben haben (Senat, Urteil vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95 - aaO m.w.N.; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1998 - VI ZR 322/97 - VersR 1999, 106, 107).

  • BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99

    Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers

    Ist der Erwerbsschaden eines selbständig Tätigen festzustellen, so wird es im Rahmen der §§ 252 BGB, 287 ZPO in der Regel erforderlich und angebracht sein, an die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsergebnisse in den letzten Jahren vor dem Unfall anzuknüpfen (Senatsurteil vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95 - VersR 1997, 453 zu 2 a; vgl. auch Senatsurteile vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - VersR 1992, 973; vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92 - VersR 1993, 1284, 1285; vom 27. Oktober 1998 - VI ZR 322/97 - VersR 1999, 106, 107).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2010 - 8 O 3107/08

    Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit einem Gabelstapler:

    Dabei sind Kosten für tatsächlich eingestellte Ersatzarbeitskräfte regelmäßig dann in voller Höhe ein erstattungsfähiger Erwerbsschaden des Selbständigen, wenn durch ihren Einsatz ein Betriebsergebnis erzielt worden ist, das jedenfalls nicht höher lag, als es ohne das Unfallereignis durch den Unternehmer selbst (und zwar dann ohne diesen Mehraufwand) hätte voraussichtlich erreicht werden können (BGH VersR 1997, 453).

    Andererseits kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der für den unfallbedingt notwendig gewordenen Einsatz von Ersatzarbeitskräften erforderliche Aufwand das Gewinnergebnis des Betriebs verringert hat (BGH NJW 1997, 941).

    Schließlich ist nichts dafür ersichtlich, dass es von vornherein unter kaufmännischen Gesichtspunkten nicht zu vertreten gewesen wäre, im Hinblick auf einen zu erwartenden nur geringen Gewinn Mehraufwendungen in erfolgter Höhe entstehen zu lassen (BGH NJW 1997, 941).

  • BGH, 27.10.1998 - VI ZR 322/97

    Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der Erwerbstätigkeit des

    Für die Grundlagen dieser Prognose des erzielbaren Gewinnes ist nicht auf den Zeitpunkt des Schadensereignisses, sondern auf denjenigen der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95 - VersR 1997, 453, 454).
  • OLG München, 12.10.2018 - 10 U 1905/17

    Verkehrsunfall - Verdienstausfall eines Selbständigen und Schmerzensgeld

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte (BGH, Urteile vom 31.03.1992 - VI ZR 143/91 = VersR 1992, 973; vom 06.07.1993 - VI ZR 228/92 = VersR 1993, 1284 [1285]; vom 10.12.1996 - VI ZR 268/95 = VersR 1997, 453 [454]; vom 03.03.1998 - VI ZR 385/96 = VersR 1998, 772 [773]; vom 06.02.2001 - VI ZR 339/99 = NJW 2001, 1640 [1641]).
  • OLG Hamm, 19.03.2010 - 9 U 71/09

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall u.a. im Hinblick auf das Vorliegen einer

    Damit ist im Ansatz nicht zu beanstanden, dass die Klägerin sich für die Basis ihrer Berechnung des Verdienstausfalles auf die letzten drei Jahre vor dem Unfall bezieht (vgl. hierzu auch BGH NJW 1997, 941).

    Sofern aber eine Ersatzkraft wegen des unfallbedingten Ausfalls konkret eingestellt wird, kann auf Grundlage der Kosten für die Ersatzkraft jedenfalls dann der Erwerbsschaden berechnet werden, wenn dadurch ein Betriebsergebnis erzielt worden ist, das jedenfalls nicht höher lag, als es ohne das Schadensereignis der Unternehmer selbst hätte voraussichtlich erreichen können (BGH NJW 1997, 941).

  • OLG München, 29.06.2007 - 10 U 4379/01

    Verkehrsunfall: Einvernahme eines behandelnden Arztes als sachverständigen Zeugen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des BGH bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte (BGH, Urteile vom 31.03.1992 - VI ZR 143/91 = VersR 1992, 973; vom 06.07.1993 - VI ZR 228/92 = VersR 1993, 1284 [1285]; vom 10.12.1996 - VI ZR 268/95 = VersR 1997, 453 [454]; vom 03.03.1998 - VI ZR 385/96 = VersR 1998, 772 [773]; vom 06.02.2001 - VI ZR 339/99 = NJW 2001, 1640 [1641]).
  • KG, 08.07.2010 - 12 U 81/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erwerbsschaden eines Inhabers und

    Daher können die Kosten für tatsächlich eingestellte Ersatzarbeitskräfte regelmäßig in voller Höhe einen erstattungsfähigen Erwerbsschaden des Selbstständigen begründen, wenn durch ihren Einsatz ein Betriebsergebnis erzielt worden ist, das jedenfalls nicht höher lag, als es ohne das Unfallereignis durch den Unternehmer selbst hätte voraussichtlich erreicht werden können (BGH, NJW 1997, 941, 942).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn es von vornherein unter kaufmännischen Gesichtspunkten nicht zu vertreten ist, im Hinblick auf einen zu erwartenden geringen Gewinn Mehraufwendungen in dazu außer Verhältnis stehender Höhe entstehen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1997, 941, 942).

  • OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 13 U 26/16

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines Skiunfalls: Bemessung

    Sei der Erwerbsschaden eines selbstständigen Unternehmers zu ermitteln, so dürfe im Rahmen der Prognose des ohne das Schadensereignis erzielbaren Gewinns in aller Regel nicht davon ausgegangen werden, dass die Unternehmensergebnisse, wäre der verletzte Unternehmer selbst weiterhin einsatzfähig gewesen, schlechter ausgefallen wären, als sie ohne diesen tatsächlich erreicht worden seien (BGH, Urteil vom 10.12.1996 -VI ZR 268/95-, juris).

    Ist der Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers zu ermitteln, so darf im Rahmen der Prognose des ohne das Schadensereignis erzielbaren Gewinns in aller Regel nicht davon ausgegangen werden, dass die Unternehmensergebnisse, wäre der verletzte Unternehmer selbst weiterhin einsatzfähig gewesen, schlechter ausgefallen wären, als sie ohne diesen tatsächlich erreicht worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95 -, juris).

  • LG Karlsruhe, 05.02.2013 - 7 O 116/11

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Feststellung des Verdienstausfallschadens eines

  • LG Münster, 18.11.2009 - 12 O 287/09

    Anspruch auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld gegen einen Betreiber

  • OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer durch Verkehrsunfall erlittenen

  • OLG München, 21.09.2022 - 24 U 2979/22

    Ersatzfähiger Verdienstausfall einer selbständigen Steuerberaterin nach

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2014 - 1 U 33/13

    Verkehrsunfall - Feststellung des Verdienstausfallschadens bei Selbstständigen

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2010 - 1 U 112/10

    Anforderungen an den Nachweis einer HWS-Verletzung

  • SG Düsseldorf, 02.02.2015 - S 9 KR 763/12

    Erstattungs- und Schadensersatzsansprüche im Zusammenhang mit der Lieferung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht