Rechtsprechung
| BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Jurion
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- buskeismus.de (Auszüge)
Ehrverletzung (»versteckte« ehrenkränkende Behauptung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 189 (Ls.)
- NJW-RR 1994, 1242
- MDR 1994, 989
- VersR 1994, 1123
- WM 1994, 2080
- afp 1994, 295
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung
Gegenüber den wertenden Elementen dieser Äußerung tritt nämlich ihr tatsächlicher Gehalt deutlich zurück, so daß sie insgesamt den für die Meinungsäußerung geltenden Regeln zu unterstellen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 132, 13, 21 sowie vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123 und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 f.). - BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
c) Mit Recht hat sich das Berufungsgericht bei der Ermittlung des Aussagegehalts nicht auf "offene" Behauptungen beschränkt, sondern die Prüfung auf ehrenkränkende Beschuldigungen erstreckt, die im Gesamtzusammenhang der offenen Einzelaussagen "versteckt" bzw. "zwischen den Zeilen" stehen könnten (vgl. Senatsurteile BGHZ 78, 9, 14; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123, 1124; vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - VersR 2004, 343, 344).Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (vgl. Senatsurteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - aaO …und vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 aaO).
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist es, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. z.B. Senatsurteile vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91 - VersR 1993, 193, 194; vom 17. November 1992 - VI ZR 352/91 - VersR 1993, 364, 365 und vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123, jeweils m.w.N.).
- BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews
Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 132, 13, 20 f.; vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91 - VersR 1993, 193, 194; vom 17. November 1992 - VI ZR 352/91 - VersR 1993, 364, 365; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123 und vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - VersR 2008, 793, 794 jeweils m.w.N.). - BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
Pressefreiheit - Satirische Fotomontage
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats dürfen nämlich die Einzelteile einer Satire nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind im Gesamtzusammenhang zu bewerten (BVerfGE 86, 1, 12; Senatsurteile BGHZ 132, 13, 20; 139, 95, 102; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - NJW-RR 1994, 1242, 1243 und vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843 vgl. auch Gounalakis, NJW 1995, 809, 813;… Kübler, in Festschrift für Mahrenholz, 1994, S. 303, 309;… Mahrenholz in Handbuch des Verfassungsrechts, 2. Aufl. 1994, § 26 Rdn. 83, S. 1315). - BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
Dem Berufungsgericht ist auch zuzugeben, daß der mit dem Klageantrag erfaßte Teil der Äußerung für sich genommen eine Tatsachenbehauptung darstellt, weil die angesprochenen Vorgänge einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94 - VersR 1996, 597, 598, demnächst BGHZ 132, 13 ff.; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123 und vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91 - VersR 1993, 193, 194, jeweils m.w.N.).Das Berufungsgericht hat sich durch seine auf den Klageantrag beschränkte Betrachtungsweise den Blick dafür verstellt, daß dieser Vorwurf jedenfalls im Zusammenhang der gesamten Aussage nicht eigentlich verdeckt erhoben (hierzu Senatsurteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273 und 274/93 - VersR 1994, 1123 ff. sowie 1126 f.), sondern im nachfolgenden Satz 4 durch Hinweis auf den dieserhalb geführten Schadensersatzprozeß ausdrücklich angesprochen wird, während Satz 5 zum Ausdruck bringt, daß der Beklagte fehlerhaftes Verhalten des Klägers "nach Meinung der Gerichte" nicht habe beweisen können.
Durfte mithin das Berufungsgericht den Beklagten nicht einen Teil der Äußerung verbieten, ohne zu prüfen, ob die aufgezeigte Deutungsmöglichkeit die Äußerung insgesamt dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterstellt (Senatsurteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123;… vgl. auch Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - aaO und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 sowie BVerfGE 85, 1, 15); so kann das angefochtene Urteil keinen Bestand haben.
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
b) Nicht zu beanstanden ist, daß sich das Berufungsgericht bei der Ermittlung des Aussagegehalts nicht auf "offene" Behauptungen beschränkt hat, sondern die Prüfung auf ehrenkränkende Beschuldigungen erstreckt hat, die im Gesamtzusammenhang der offenen Einzelaussagen "versteckt" bzw. "zwischen den Zeilen" stehen könnten (vgl. Senatsurteile BGHZ 78, 9, 14 ff. sowie vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123, 1124).Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, daß der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - aaO).
- BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Untersagung verdeckter Tatsachenbehauptungen
Dabei legt das Oberlandesgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 78, 9 ; BGH, AfP 1994, S. 295 ; S. 299 ;… NJW 2000, S. 656 ) dar, dass bei der Annahme solcher verdeckter Aussagen eine besondere Zurückhaltung geboten ist.Insbesondere haben sie nicht erwogen, ob unter dem Aspekt einer falschen verdeckten Tatsachenbehauptung nicht diese selbst, sondern die ursprüngliche Äußerung, aus der sie durch Auslegung gewonnen wird, zu unterlassen ist (vgl. dazu BGHZ 78, 9 ;… BGH NJW 2000, S. 656 ; NJW-RR 1994, S. 1242 ; 1246 ).
- BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Bewusst unvollständige Presse-Berichterstattung
Von daher könnte es darauf ankommen, ob die beanstandeten Äußerungen eine solche Schlußfolgerung derart nahelegen, daß das beantragte Verbot unter dem Blickpunkt der verdeckten Tatsachenbehauptung gerechtfertigt sein könnte (vgl. Senatsurteile BGHZ 78, 9, 14 ff. sowie je vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - NJW-RR 1994, 1242, 1244 und - VI ZR 274/93 - NJW-RR 1994, 1246, 1247, jeweils m.w.N.). - BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97
Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hängt die Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung einzustufen ist, entscheidend davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. z. B. Senatsurteile BGHZ 132, 13, 21 und vom 28. Juni 1994 (aaO), jeweils m.w.N.).Dabei findet ihre Auffassung, die im Schreiben des Beklagten an die Stadt H. vom 31. Januar 1995 verwendeten Begriffe der Korruption, Befangenheit und Bestechung seien angesichts der äußerst dürftigen Substanz plakativ und ohne das Bewußtsein des exakten Bedeutungsinhalts gewählt, in dem von ihr herangezogenen Senatsurteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123 keine Stütze.
- OLG Köln, 27.01.1998 - 15 U 126/97
Befugnis zur Geltendmachung eines Abwehrrechts gegen eine Verletzung des …
- VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 37/04
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Annahme einer verdeckten Aussage bei …
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
- LG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 O 596/05
- OLG Frankfurt, 03.07.2003 - 16 U 40/03
Gegendarstellungsanspruch einer juristischen Person: Unterzeichnung des …
- OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09
Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung bei der Berichterstattung …
- LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 251/09
Zusammenstellung von Informationen aus verschiedenen Quellen für einen …
- OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 15 U 116/05
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Äußerung
- OLG Düsseldorf, 08.11.2006 - 15 U 100/06
Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine Aussage, die verschiedene …
- OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
- BGH, 20.12.1994 - VI ZR 108/94
- LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 152/07
- OLG München, 30.05.1996 - 21 W 1564/96
Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Verdeckte …
- OLG Düsseldorf, 29.07.2011 - 15 U 107/11
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Behauptung, der …
