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   BGH, 14.06.1966 - VI ZR 279/64   

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    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1966, 877



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Er muß an nicht besonders vorgesehenen Überquerungsstellen auf den bevorrechtigten Verkehr Rücksicht nehmen und bei Annäherung eines Fahrzeuges warten (Senatsurteil vom 14. Juni 1966 - VI ZR 279/64 - VersR 1966, 877).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 50/05  

    Schadensersatzrecht - Schmerzensgeld für unachtsamen Fußgänger

    Auch wenn der Fußgänger gemäß § 25 Abs. 3 StVO beim Überschreiten einer Fahrbahn den Fahrzeugverkehr zu beachten und diesem grundsätzlich den Vorrang einzuräumen hat (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1296; vom 12. Juli 1983 - VI ZR 286/81 - VersR 1983, 1037, 1038; vom 7. Februar 1967 - VI ZR 132/65 - VersR 1967, 457, 458 und vom 14. Juni 1966 - VI ZR 279/64 - VersR 1966, 877, 878), kann der Fahrzeugverkehr beim Vorbeifahren an Haltestellen im Sinne von § 20 Abs. 1 StVO nicht darauf vertrauen, dass ihm dieser Vorrang auch tatsächlich gewährt wird.
  • BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86  

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei breiten Straßen

    Zu diesem Zeitpunkt konnte er noch damit rechnen, daß die Klägerin im Hinblick auf seine Annäherung nicht plötzlich auf die Fahrbahn treten werde (Senatsurteil vom 14. Juni 1966 - VI ZR 279/64 - VersR 1966, 877 ).
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  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81  
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  • KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Außerhalb von Fußgängerüberwegen haben nämlich die Fahrzeuge Vorrang, weil die Fahrbahn in erster Linie dem Fahrzeugverkehr dient (BGH NJW 1984, 50); die Fahrbahn darf daher nur besonders sorgfältig überquert werden, wobei auf den berechtigten Fahrverkehr Rücksicht zu nehmen, also bei Annäherung eines Fahrzeuges zu warten ist (BGH VersR 1966, 877 ; KG VRS 69, 419; VersR 1981, 263).
  • OLG Brandenburg, 21.09.2006 - 12 W 31/06  

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem PKW und einem

    Bei Annäherung eines Fahrzeugs hat der Fußgänger zu warten (BGH VersR 66, 877; KG VRS 69, 417).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 192/06  

    Haftungsverteilung bei Unfall an einer Grundstücksausfahrt: Mitverschulden des

    Auf die umstrittene Frage, ob nach der Gesetzesänderung des § 7 Abs. 2 StVG vom 01.08.2002 die alte Rechtsprechung zum vollständigen Zurücktreten der Kfz-Betriebsgefahr gegenüber einem grob verkehrswidrigen Eigenverschulden (BGH VersR 1966, 877) auch bei nicht motorisierten Geschädigten überhaupt noch volle Gültigkeit beanspruchen kann, kommt es danach nicht an.
  • OLG München, 26.02.1991 - 5 U 3907/90  

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Anhalters an einer Autobahnauffahrt

    So hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen das Verschulden der Verletzten ähnlich oder gar weniger schwer war, das gänzliche Zurücktreten der Haftung des Kfz-Halters wiederholt gebilligt (BGH aaO.; VersR 1961, 357 ; VersR 1964, 168; VersR 1964, 1069; VersR 1966, 877 ; VersR 1975, 1121 ).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2003 - 1 U 186/01  
    Er muss an nicht besonders vorgesehenen Überquerungsstellen auf den bevorrechtigten Verkehr Rücksicht nehmen und bei Annäherung eines Fahrzeuges warten (BGH NJW 2000, 3069 mit Hinweis auf BGH VersR 1966, 877 sowie BGH VersR 1983, 1037, 1038).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 255/10  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei Rotlicht die Fahrbahn

    Haftet der Halter nur aus der Gefährdungshaftung, kann dessen Haftungsquote bei grobem Verschulden des verletzten Fußgängers auf null sinken (BGH, VersR 1969, 518; VersR 1966, 877, Senat, DAR 1975, 331, Heß in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Auflage 2010, § 9 StVG, Rn. 18; weitere Beispiele in Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Auflage, Rn. 412).
  • OLG Bamberg, 17.09.1991 - 5 U 40/90  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Fußgänger

  • BGH, 16.09.1966 - VIII ZR 127/65  
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