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   BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69   

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BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69 (https://dejure.org/1970,141)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1970 - VI ZR 28/69 (https://dejure.org/1970,141)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1970 - VI ZR 28/69 (https://dejure.org/1970,141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 54, 269
  • NJW 1970, 2061
  • NJW 1971, 1137 (Ls.)
  • MDR 1970, 1000
  • VersR 1970, 1051
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 183/68

    Unfall - Familienunterhalt - Schadensausgleich - Unterhaltsbeitrag -

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69
    Nach Ansicht der Revision muß diese Entscheidung im Falle der Adoption von Unfallwaisen ebenso ausfallen wie im Falle der Wiederverheiratung des Witwers, nämlich im Sinne des Wegfalls des Unterhaltsschadens (so BGH, Urt. v. 16. Februar 1970 - III ZR 183/68 - VersR 1970, 522, 524).

    Auch wenn man annimmt, daß diese Vorschrift sich nur auf die in einem »unmittelbaren« ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehenden Unterhaltsleistungen bezieht (vgl. BGH VersR 1970, 522, 524), kann ihr jedenfalls nicht entnommen werden, daß eine Vorteilsanrechnung in allen Fällen stattzufinden habe, in denen das Schadensereignis die Unterhaltsleistung eines Dritten »mittelbar« auslöst.

  • BGH, 31.05.1954 - GSZ 2/54

    Abtretung unpfändbarer Unfallrentenansprüche

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß in § 843 Abs. 4 BGB ein allgemeiner Rechtsgedanke zum Ausdruck kommt (BGHZ 13, 360, 346; 21, 112, 116; 22, 72, 74).

    So dürfen freiwillige Unterstützungen, die aus Anlaß eines Unfallereignisses von Dritten geleistet werden, grundsätzlich nicht auf den Unterhaltsschaden angerechnet werden (BGHZ 13, 360, 363; BGB RGRK § 843 Anm. 9).

  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß in § 843 Abs. 4 BGB ein allgemeiner Rechtsgedanke zum Ausdruck kommt (BGHZ 13, 360, 346; 21, 112, 116; 22, 72, 74).
  • BGH, 24.10.1956 - IV ZR 103/56

    Schadensersatzpflicht des Vormunds

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß in § 843 Abs. 4 BGB ein allgemeiner Rechtsgedanke zum Ausdruck kommt (BGHZ 13, 360, 346; 21, 112, 116; 22, 72, 74).
  • BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55

    Kaufpreis und Hypothek bei Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69
    Die Beklagten können vielmehr nach §§ 412, 404 BGB auch gegenüber der Klägerin als Zessionarin solche Umstände geltend machen, die, ohne in ausschließlicher Beziehung zum Wechsel des Gläubigers zu stehen, nach Wesen und Inhalt des Schuldverhältnisses den Schuldner zum Einwand berechtigen (RGZ 124, 111, 113; BGHZ 25, 27, 29).
  • RG, 08.04.1929 - VI 635/28

    Wann beginnt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die sich auf das

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69
    Die Beklagten können vielmehr nach §§ 412, 404 BGB auch gegenüber der Klägerin als Zessionarin solche Umstände geltend machen, die, ohne in ausschließlicher Beziehung zum Wechsel des Gläubigers zu stehen, nach Wesen und Inhalt des Schuldverhältnisses den Schuldner zum Einwand berechtigen (RGZ 124, 111, 113; BGHZ 25, 27, 29).
  • BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 150/65

    Schönheitsreparaturen an Mieträumen

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69
    Dies allein genügt aber nicht, um diesen Vorteil auf den Unterhaltsschaden anzurechnen; die Vorteilsanrechnung müßte auch dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und sie darf nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen; die Entscheidung darüber, was hiernach im Einzelfall anzurechnen ist, hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen (BGHZ 8, 325, 328, 329; 10, 107, 108; 30, 29, 31; 49, 56, 62).
  • RG, 17.01.1918 - VI 388/17

    Anspruch eines Kindes auf Gewährung einer Rente für entgangenen elterlichen

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69
    Das gilt vor allem auch für freiwillige Unterhaltsleistungen, etwa wenn das nach § 844 Abs. 2 BGB anspruchsberechtigte Kind von einem Dritten als Pflegekind angenommen und unterhalten wird (RGZ 92, 57, 59; Erman/Drees, BGB 4. Aufl. § 843 Anm. 8; Soergel/Zeuner BGB 10. Aufl. § 343 Rdz 22).
  • BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52

    Anrechnung des Stammwerts der Erbschaft bei entgangenem Unterhalt aufgrund Tötung

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69
    Dies allein genügt aber nicht, um diesen Vorteil auf den Unterhaltsschaden anzurechnen; die Vorteilsanrechnung müßte auch dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und sie darf nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen; die Entscheidung darüber, was hiernach im Einzelfall anzurechnen ist, hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen (BGHZ 8, 325, 328, 329; 10, 107, 108; 30, 29, 31; 49, 56, 62).
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69
    Dies allein genügt aber nicht, um diesen Vorteil auf den Unterhaltsschaden anzurechnen; die Vorteilsanrechnung müßte auch dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und sie darf nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen; die Entscheidung darüber, was hiernach im Einzelfall anzurechnen ist, hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen (BGHZ 8, 325, 328, 329; 10, 107, 108; 30, 29, 31; 49, 56, 62).
  • BGH, 17.06.1953 - VI ZR 113/52

    Vorteilsausgleichung

  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, d.h. dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (BGHZ 8, 325, 328/329; 10, 107, 108; 30, 29, 32 f; 49, 56, 61/62; 54, 269, 272; 74, 104, 113/114; 77, 151, 153; 81, 271, 275; BGH NJW 1977, 1819; 1978, 536 f).
  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

    Dies folgt aus dem allgemeinen Rechtsgedanken, wonach ein Schadensersatzanspruch nicht dadurch geschmälert oder ausgeschlossen wird, daß der Vermögensnachteil durch freiwillige Leistung eines Dritten ausgeglichen wird (BGHZ 21, 112, 117; 54, 269, 274; 91, 357, 364; Palandt/Heinrichs, Vorbem. vor § 249 BGB Rn. 131).
  • BGH, 15.06.2004 - VI ZR 60/03

    Zu Auswirkungen von Pflegeleistungen der Mutter auf einen

    Gegenüber dem Anspruch auf Ausgleich vermehrter Bedürfnisse nach § 843 Abs. 1 BGB ist der Unterhaltsanspruch aus den §§ 1601 ff. BGB subsidiär (vgl. Senatsurteil BGHZ 54, 269, 273 f.; BGHZ 22, 72, 77 ff. jeweils m.w.N.).

    Die Regelung in § 843 Abs. 4 BGB, wonach der Ersatzanspruch des Geschädigten erhalten bleibt, auch soweit durch Leistungen des Unterhaltspflichtigen oder einer anderen Person bereits Abhilfe geschaffen worden ist, soll verhindern, daß Unterhaltsleistungen dem Schädiger zugute kommen (vgl. Senatsurteile BGHZ 54, 269, 274 und 146, 108, 113 f.; s.a. BGHZ 22, 72, 77 f.; Staudinger/Vieweg, BGB, 13. Bearb. 2002, § 843 Rdn. 43 f. m.w.N.).

    Es entspricht Sinn und Zweck des § 843 Abs. 4 BGB, derartige Zweifelsfragen von vorneherein abzuschneiden (Senatsurteile BGHZ 22, 72, 77 f.; 54, 269, 274; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 97/04

    Gezahlte Mehrwertsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland

    Der Geschädigte darf nicht bessergestellt werden, als er ohne das schädigende Ereignis stünde; andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, d.h. dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (vgl. Senatsurteile BGHZ 8, 325, 328 f.; 54, 269, 272; BGH, BGHZ 77, 151, 153 f.; 91, 206, 209 f.).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 29 U 203/18

    Behindertenrabatt bei Ersatzbeschaffung für Unfallfahrzeug

    Die Vorteilsanrechnung darf nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen (BGH VI ZR 28/69).
  • BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84

    Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von

    Darauf, ob die den Einwand begründenden Tatsachen vor oder nach der Abtretung eingetreten sind, kommt es nicht an, falls nur die Einwirkung der erst nachträglich eingetretenen Umstände auf das Schuldverhältnis in dessen Inhalt ihren Grund findet (RGZ 72, 213, 215; 124, 111, 113 ff; BGHZ 25, 27, 29 [BGH 26.06.1957 - V ZR 148/55]; BGHZ 54, 269, 271 [BGH 22.09.1970 - VI ZR 28/69]; Palandt/Heinrichs BGB 43. Aufl. § 404 Anm. 2 b; Staudinger/Kaduk 10./11. Aufl. § 404 BGB Anm. 42, 43; Roth in MünchKomm § 404 BGB Anm. 12; Weber in RGRK-BGB 12. Aufl. § 404 Anm. 11; Erman/Westermann 7. Aufl. § 404 BGB Rdnr. 4).
  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Der Schadensersatzanspruch von Unfallwaisen wegen Entziehung des Rechts auf Unterhalt wird nicht dadurch gemindert, daß diese an Kindes Statt angenommen werden (BGHZ 54, 269 [BGH 22.09.1970 - VI ZR 28/69]; vgl. ferner auch BGHZ 62, 126, 129 [BGH 12.02.1974 - VI ZR 187/72] hinsichtlich der Verneinung des inneren Zusammenhangs zwischen zwei durch dasselbe Schadensereignis ausgelöster Todesfälle).

    Der Vorteil, den Frau Ha. aus der tatsächlichen Versorgung durch ihren neuen Lebenspartner zieht, stellt - sofern es sich dabei nicht um eine angemessene Vergütung für eine von Frau Ha. in Erfüllung ihrer Erwerbsobliegenheit (§ 254 Abs. 2 BGB) zu erbringende Arbeitsleistung handelt, auf die noch einzugehen ist - eine freiwillige Leistung des neuen Lebenspartners He. dar, der nach dem aus § 843 Abs. 4 BGB abgeleiteten allgemeinen Rechtsgedanken auf den Schaden nicht anzurechnen ist, weil er seiner Natur nach dem Schädiger nicht zugute kommen soll (zu diesem allgemeinen Rechtsgedanken vgl. st. Rspr.; u.a. BGHZ 54, 269 [BGH 22.09.1970 - VI ZR 28/69] m.w.N.).

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 273/03

    Überleitung eines Schadensersatzanspruchs der Mutter gegen den Arzt wegen des

    Im übrigen wird der Schädiger nach dem in § 843 Abs. 4 BGB zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Rechtsgedanken (vgl. Senatsurteil BGHZ 54, 269, 274; BGHZ 21, 112, 116; 22, 72, 74) nicht schon deshalb von seiner Schadensersatzpflicht frei, weil dritte Personen oder die Gemeinschaft dafür Sorge tragen, daß sich die Beeinträchtigung für den Betroffenen nicht nachteilig auswirkt.
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 14/03

    Kündigung einer abgetretenen Forderung

    Daher erfaßt die Vorschrift alle Einwendungen des Schuldners, die, ohne in ausschließlicher Beziehung zum Wechsel des Gläubigers zu stehen, in dem Schuldverhältnis, so wie es zur Zeit der Forderungsabtretung bestand, ihre Grundlage finden, selbst wenn die Tatsachen, auf die die Einwendungen sich gründen, erst nach der Abtretung entstanden sind (BGHZ 25, 27, 29; 54, 269, 271; 93, 71, 79; BGH, Urteil vom 16. März 1994 - VIII ZR 246/92, NJW-RR 1994, 880, 881; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs beim Anspruchsübergang nach § 1836e BGB

    Die Betroffene kann sich daher gemäß §§ 412, 404 BGB auf den Verwirkungseinwand gegenüber der Beteiligten zu 3) auch berufen, soweit die darauf beruhenden Untreuehandlungen erst nach dem Zeitpunkt des Anspruchsübergangs begangen worden sind, da die Untreuehandlungen, ohne in ausschließlicher Beziehung zum Wechsel des Gläubigers zu stehen, nach Wesen und Inhalt des Schuldverhältnisses allein die geschädigte Betroffene zum Einwand berechtigen (vgl. BGHZ 54, 269, 271).
  • BGH, 12.02.1974 - VI ZR 187/72

    Umfang des Anspruchs wegen entgangenen Unterhalts bei Tötung beider Eltern eines

  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 291/00

    Berücksichtigung eines Mitverursachungsbeitrages im Rahmen des nachbarrechtlichen

  • BVerwG, 22.10.1976 - VI C 55.72

    Beihilfeansprüche - Träger der Sozialhilfe - Überleitung - Erlöschen mit Tode

  • LG Hamburg, 21.04.2020 - 310 O 394/18

    Diesel-Abgasskandal: Begrenzung der Anrechnung der gezogenen Nutzungen im Rahmen

  • BGH, 21.09.1989 - III ZR 22/88

    Schuldhaften Amtspflichtverletzung durch Versagung einer Baugenehmigung -

  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 223/72

    Anspruch des nichtehelichen Kindes auf Ersatz des Unterhaltsschadens gegen

  • BSG, 30.07.1975 - 2 RU 163/74
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