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   BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89   

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https://dejure.org/1990,530
BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89 (https://dejure.org/1990,530)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1990 - VI ZR 288/89 (https://dejure.org/1990,530)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1990 - VI ZR 288/89 (https://dejure.org/1990,530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung - Unterlassen einer Aufklärung - Umstandskenntnis - Offenbarungspflicht - Schadenshergangskenntnis

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852
    Verjährungsbeginn bei Unterlassen einer Aufklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2808
  • NJW-RR 1990, 1502 (Ls.)
  • MDR 1990, 810
  • VersR 1990, 795
  • WM 1990, 971
  • BB 1990, 2145
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89
    Da die Beklagte zu 2) trotz rechtzeitiger Ladung im Revisionsverhandlungstermin nicht vertreten war, mußte gegen sie auf Antrag des Revisionsklägers durch Versäumnisurteil entschieden werden (BGHZ 37, 79, 81).

    Auch insoweit beruht das Urteil jedoch inhaltlich nicht auf einer Säumnisfolge, sondern berücksichtigt den gesamten derzeitigen Sach- und Streitstand (vgl. BGHZ 37, 79, 82).

  • BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89

    Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89
    Erforderlich ist jedoch, daß die Kenntnis des Geschädigten von dem Schadenshergang so weit reicht, daß er in der Lage ist, eine auf eine deliktische Anspruchsgrundlage gestützte Schadensersatzklage zu begründen (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - m.w.N.).

    Der Senat hat stets - zuletzt im Urteil vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß diese Rechtsprechung nicht in dem Sinne mißverstanden werden darf, daß bereits eine (sei es auch grob fahrlässig) verschuldete Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis gleichstehe; vielmehr betrifft diese Rechtsprechung nur die Fälle, in denen es der Geschädigte versäumt, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88 - VersR 1989, 914, 915 m.w.N.), und letztlich das Sichberufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte.

  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89
    Der Senat hat stets - zuletzt im Urteil vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß diese Rechtsprechung nicht in dem Sinne mißverstanden werden darf, daß bereits eine (sei es auch grob fahrlässig) verschuldete Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis gleichstehe; vielmehr betrifft diese Rechtsprechung nur die Fälle, in denen es der Geschädigte versäumt, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88 - VersR 1989, 914, 915 m.w.N.), und letztlich das Sichberufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte.
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 207/77

    Verletzung eines Beamten bei einem Verkehrsunfall - Rückgriffsmöglichkeit des

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89
    Der gesamte aus einer unerlaubten Handlung entspringende Schaden stellt eine Einheit dar mit der Folge, daß die allgemeine Kenntnis des Schadens den Beginn der Verjährung auslöst (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 1979 - VI ZR 207/77 - VersR 1979, 646, 647).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89
    Für den Verjährungsbeginn reicht im allgemeinen eine solche Kenntnis aus, die es dem Geschädigten erlaubt, eine hinreichend aussichtsreiche - wenn auch nicht risikolose - und ihm daher zumutbare Feststellungsklage zu erheben (st. Rspr., vgl. BGHZ 102, 246, 248 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 194/81

    Verjährung von auf den Sozialversicherer übergegangenen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89
    An der der Maßgeblichkeit ihres Kenntnisstandes für die Verjährung hat sich - wovon das Berufungsgericht mit Recht ausgeht - nach § 404 BGB durch den Anspruchsübergang auf die C.-GmbH nichts geändert (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1983 - VI ZR 194/81 - VersR 1984, 136, 137).
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Hinzutreten muss vielmehr auch die Kenntnis, dass der Schaden nicht auf einem Behandlungsfehler beruht, sondern eine spezifische Komplikation der medizinischen Behandlung ist, über die der Patient - was dem behandelnden Arzt bekannt sein musste - hätte aufgeklärt werden müssen (vgl. Senatsurteil vom 10. April 1990 - VI ZR 288/89 - VersR 1990, 795).
  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 217/12

    Klage eines insolventen Möbelhandelsunternehmen auf Rückgewähr überzahlter

    Den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist vor Insolvenzeröffnung muss sich der Insolvenzverwalter entgegenhalten lassen (vgl. zum Gläubigerwechsel durch Abtretung oder gesetzlichen Forderungsübergang BGH, Urteil vom 2. März 1982 - VI ZR 245/79, NJW 1982, 1761, 1762; Urteil vom 10. April 1990 - VI ZR 288/89, NJW 1990, 2808, 2809; Urteil vom 8. Mai 2001 - VI ZR 208/00, NJW-RR 2001, 1168, 1169; Staudinger/Peters/Jacoby aaO § 199 Rn. 72).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 156/13

    Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanleger: Vertrag mit

    Hierbei muss sich im Fall einer Abtretung der Zessionar die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Zedenten zurechnen lassen (vgl. nur BGH, Urteile vom 10. April 1990 - VI ZR 288/89, NJW 1990, 2808, 2809 und vom 17. Oktober 1995 - VI ZR 246/94, NJW 1996, 117, 118, jeweils zu § 852 BGB aF; Senat, Urteil vom 15. März 2012 - III ZR 148/11, VersR 2012, 722 Rn. 23).
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