Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.01.2006

Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04   

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https://dejure.org/2005,5331
BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04 (https://dejure.org/2005,5331)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2005 - VI ZR 288/04 (https://dejure.org/2005,5331)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2005 - VI ZR 288/04 (https://dejure.org/2005,5331)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Berichterstattung in einer Zeitung; Anspruch auf Unterlassung der Wortberichterstattung und Bildberichterstattung; Mitteilung über Führerscheinverlust des Ernst August von Hannover wegen Geschwindigkeitsübertretung auf einer französischen ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Ernst August von Hannover muss Berichte über Verkehrsverstoß dulden

  • beck.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung über Verkehrsverstoß eines Prominenten zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG
    Pressebericht über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover

  • uni-jena.de PDF, S. 68 (Entscheidungsbesprechung)

    § 23 KUG
    Die Rechtsprechung des BGH zur Berichterstattung über Prominente unter Einfluss der Caroline-Entscheidung des EGMR (Carsten T. Johne; GB 1/2006, S. 68)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
    Die Problematik einer Verdachtsberichterstattung über Ermittlungsverfahren, die ungeklärte Straftaten betreffen (dazu Senatsurteil BGHZ 143, 199, 203 ff.), stellt sich daher im Streitfall nicht.

    In der von der Revision herangezogenen Entscheidung (BGHZ 143, 199 ff.) hat der Senat vielmehr ausgeführt, bei Straftaten, die die Öffentlichkeit in besonderem Maße berühren, könne wegen der Stellung der Person des Beschuldigten und der Art der Straftat eine namentliche Berichterstattung auch unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität zulässig sein (aaO, S. 207).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
    a) Zutreffend ist der Ausgangspunkt der Revision, dass die öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Täters darstelle, weil sein Fehlverhalten öffentlich bekannt gemacht und seine Person in den Augen des Publikums negativ qualifiziert werde (vgl. BVerfGE 35, 202, 226; BVerfG, NJW 1993, 1463, 1464).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 202, 230 ff.; BVerfG, aaO) sprechen erhebliche Erwägungen für eine auch die Person des Täters einbeziehende vollständige Information der Öffentlichkeit über vorgefallene Straftaten, weil Straftaten zum Zeitgeschehen gehören, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien überhaupt ist, und weil unter anderem die Verletzung der allgemeinen Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein durchaus anzuerkennendes Interesse an näherer Information über Tat und Täter begründen.

  • OLG Brandenburg, 15.02.1995 - 1 U 23/94

    Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Kriterien der Güter- und

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
    cc) In der veröffentlichten Rechtsprechung der Obergerichte ist die Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung bei schweren Straftaten mehrfach bejaht (vgl. OLG Brandenburg, AfP 1995, 520, 522; OLG Frankfurt, AfP 1990, 229; OLG Köln, AfP 1986, 347), bei unspektakulärer Kriminalität dagegen gelegentlich verneint worden (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1996, 530, 531).
  • OLG Braunschweig, 28.10.2004 - 2 U 95/04

    Nennung des Namens in nicht anonymisierter Form in einem Zeitungsartikel;

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
    Doch ist die Zulässigkeit der Berichterstattung auch bei Straftaten unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität bejaht worden, weil die Art der Tat oder die Person bzw. Stellung des Täters ein Informationsinteresse rechtfertigten (OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 195 f.; OLG München, NJW-RR 2003, 111).
  • OLG Nürnberg, 31.10.1995 - 3 U 2008/95

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Namentliche

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
    cc) In der veröffentlichten Rechtsprechung der Obergerichte ist die Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung bei schweren Straftaten mehrfach bejaht (vgl. OLG Brandenburg, AfP 1995, 520, 522; OLG Frankfurt, AfP 1990, 229; OLG Köln, AfP 1986, 347), bei unspektakulärer Kriminalität dagegen gelegentlich verneint worden (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1996, 530, 531).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
    c) Die Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 in dem Verfahren von Hannover gegen Deutschland (NJW 2004, 2647 ff.) führt hier entgegen den Ausführungen der Revision nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
    Auch früher schon hat der erkennende Senat betont, dass es für die Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung auf die Art der Tat und die Person des Täters ankommen kann (Senatsurteil BGHZ 36, 77, 82 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93 - NJW 1994, 1950, 1952).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
    Auch früher schon hat der erkennende Senat betont, dass es für die Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung auf die Art der Tat und die Person des Täters ankommen kann (Senatsurteil BGHZ 36, 77, 82 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93 - NJW 1994, 1950, 1952).
  • OLG München, 07.10.2002 - 21 W 2385/02

    Zulässigkeit der Identifizierung eines Rechtsanwalts als Angeklagter in einem

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
    Doch ist die Zulässigkeit der Berichterstattung auch bei Straftaten unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität bejaht worden, weil die Art der Tat oder die Person bzw. Stellung des Täters ein Informationsinteresse rechtfertigten (OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 195 f.; OLG München, NJW-RR 2003, 111).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
    Der Begriff der Zeitgeschichte erfasst nicht allein Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, sondern wird vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt; zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, in dem sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfGE 101, 361, 391).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1990 - 6 W 104/90

    Tatverdächtiger

  • OLG Köln, 16.09.1986 - 15 U 38/86

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die

  • LG Hamburg, 10.02.2006 - 324 O 886/05

    Die Antragsgegnerin begehrt die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, mit der

    Das Maß der vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung liegt im Übrigen noch erheblich unter demjenigen, das der Entscheidung in dem von der Beklagten angeführten Urteil des BGH (Urteil vom 15.11.2005, Az.: VI ZR 288/04) zugrunde lag (hier: 67 km/h, dort 81 km/h; hier eine absolute Geschwindigkeit von 167 km/h, dort von 211 km/h).
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   BGH, 24.01.2006 - VI ZR 288/04   

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https://dejure.org/2006,12550
BGH, 24.01.2006 - VI ZR 288/04 (https://dejure.org/2006,12550)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2006 - VI ZR 288/04 (https://dejure.org/2006,12550)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - VI ZR 288/04 (https://dejure.org/2006,12550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - VI ZR 288/04
    Es ist jedoch nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.).
  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - VI ZR 288/04
    Es ist jedoch nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.).
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