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   BGH, 18.10.1966 - VI ZR 29/65   

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https://dejure.org/1966,1244
BGH, 18.10.1966 - VI ZR 29/65 (https://dejure.org/1966,1244)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1966 - VI ZR 29/65 (https://dejure.org/1966,1244)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1966 - VI ZR 29/65 (https://dejure.org/1966,1244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1967, 113
  • BB 1966, 1320
  • DB 1966, 1885
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Die Veröffentlichung eines vergleichenden Warentests ist, sofern sie wie hier nicht zu Wettbewerbszwecken vorgenommen wird, nicht schon als solche unzulässig (BGH Urteil vom 18. Oktober 1966 -- VI ZR 29/65 = GRUR 1967, 113).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

    Vor diesem Hintergrund kann die Äußerung des Antragsgegners zu 2) mit Testveröffentlichungen der Stiftung Warentest verglichen werden, die in erster Linie der Information der Verbraucher dienen, nicht aber den vorrangiger Zweck haben, bestimmte Wettbewerber zum Nachteil anderer zu unterstützen (vgl. BGH GRUR 1967, 113 - "Leberwurst"), oder aber mit sonstigen redaktionellen Beiträgen, die nur der Information und Meinungsbildung der Leser, Zuschauer oder Zuhörer dienen (vgl. Köhler, a.a.O., § 2 Rn. 63 ff. mwNw) oder aber - wie auch das Landgericht meint - mit Verbraucherinformationen eines Verbraucherverbandes, bei denen die Annahme einer geschäftlichen Handlung ebenfalls grundsätzlich ausscheidet und nur dann anzunehmen ist, wenn der Verbraucherverband gezielt zu Gunsten einzelner Unternehmen oder mit unsachlichen Mitteln oder Methoden in den Wettbewerb eingreift (vgl. BGH WPR 2014, 552 Rn. 28 - Werbung für Fremdprodukte; Köhler, a.a.O., § 2 Rn. 60).
  • LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13

    Unzulässige identifizierende Berichterstattung über eine Firma

    Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist (BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst).
  • LG Berlin, 10.08.2010 - 16 O 479/08

    Anspruch auf Unterlassung der Zertifizierung eines Kreuzfahrtschiffes nach den

    Zwar hat der BGH bereits in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 1966 - VI ZR 29/65 - = GRUR 1967, 113 -"Leberwurst" - wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen der Veröffentlichung eines negativen Testergebnisses verneint, wenn die Verbraucheraufklärung im Vordergrund steht und jeder Anhaltspunkt für die Annahme fehlt, dass es dem Presseorgan, das die Ergebnisse abdruckte, vorwiegend darum gegangen sein könnte, bestimmte Wettbewerber zum Nachteil anderer zu unterstützen.
  • LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist (BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst).
  • LG Berlin, 04.11.2008 - 27 O 643/08

    Kritik an Finanzierungspraktiken eines Bauunternehmens

    Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist (BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst).
  • LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07
    Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist ( BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst).
  • BGH, 27.01.1967 - Ib ZR 21/65

    Verteilung von Werbekarten für ein Waschgerät durch Briefkasteneinwurf -

    Der erkennende Senat hat an dieser Auffassung festgehalten (BGH BB 1966, 1320), Nach derselben Rechtsprechung kann die Ankündigung oder Gewährung von Vorteilen, die für den Besuch einer Werbeveranstaltung geboten werden, jedoch dann unzulässig sein, wenn besondere erschwerende Umstände hinzutreten, wie beispielsweise ein übertriebenes Anlocken der Besucher.
  • LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 94/08
    Zwar kann der Kläger es der Beklagten nicht von vornherein verwehren, sich unter namentlicher Nennung kritisch mit den von ihm bezogenen Fleischwaren auseinander zu setzen Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - m der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen ( BGH NJW 1962, 32, 33 [BGH 24.10.1961 - VI ZR 204/60] - Waffenhändler; NJW 1966, 2010, 2011 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 266/64] - Teppichkehrmaschine 1) Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist ( BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst) Betrifft ein Beitrag zur Meinungsbildung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, dürfen bei der Auslegung der die Äußerungsfreiheit beschrankenden Gesetze an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden ( BVerfG NJW 1982, 2655 [BVerfG 20.04.1982 - 1 BvR 426/80] ).
  • BGH, 31.05.1967 - Ib ZR 1/66

    Unterlassungsanspruch im gewerblichen Rechtsschutz - Unterbrechung des Verfahrens

    Das von dem Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. vom 18. Oktober 1966, VI ZR 29/65) betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt, auf den keine wettbewerbsrechtlichen Grundsätze anzuwenden waren.
  • LG Berlin, 01.10.2009 - 27 O 610/09
  • LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
  • LG Berlin, 06.01.2009 - 27 O 1122/08
  • LG Berlin, 26.03.2009 - 27 O 1059/08
  • LG Berlin, 06.01.2009 - 27 O 1152/08
  • LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08
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