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   BGH, 02.07.1963 - VI ZR 299/62   

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https://dejure.org/1963,732
BGH, 02.07.1963 - VI ZR 299/62 (https://dejure.org/1963,732)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1963 - VI ZR 299/62 (https://dejure.org/1963,732)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1963 - VI ZR 299/62 (https://dejure.org/1963,732)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt aus dem mit ihm bestehenden Rechtsverhältnis - Verfahrensunterbrechung und Verfahrensstillstand durch Konkurseröffnung - Beendigung einer Verjährungsunterbrechung durch Konkurseröffnung - Leistungsverweigerungsrecht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 2019
  • NJW 1964, 99 (Ls.)
  • MDR 1963, 752
  • WM 1963, 863
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 20.11.1909 - I 506/09

    Hemmung und Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus BGH, 02.07.1963 - VI ZR 299/62
    Ein durch Konkurseröffnung verursachter Verfahrensstillstand ist nicht geeignet, die Verjährungsunterbrechung zu beenden und eine neue Verjährung in Lauf zu setzen (RGZ 72, 185, 187; RG Gruchot Bd. 61 S. 117, 118; RGZ 145, 239, 240).
  • RG, 27.10.1934 - V 353/34

    1. Wie wirkt die Anordnung, daß das Verfahren ruhen soll, auf die Unterbrechung

    Auszug aus BGH, 02.07.1963 - VI ZR 299/62
    Ein durch Konkurseröffnung verursachter Verfahrensstillstand ist nicht geeignet, die Verjährungsunterbrechung zu beenden und eine neue Verjährung in Lauf zu setzen (RGZ 72, 185, 187; RG Gruchot Bd. 61 S. 117, 118; RGZ 145, 239, 240).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer

    Deswegen fällt die Unterbrechung, die auf einer gesetzlichen Regelung beruht, nicht unter § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB (RGZ 72, 185, 187; 145, 239, 240; BGH, Urteil vom 2. Juli 1963 - VI ZR 299/62, NJW 1963, 2019).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 136/97

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    Damit stimmt überein, daß der Eröffnung des Konkursverfahrens eine verjährungshemmende Wirkung nicht (BGH, Urt. v. 2. Juli 1963 - VI ZR 299/62, WM 1963, 863, 864) und einem landwirtschaftlichen Entschuldungsverfahren nur insoweit beigemessen wurde, als dies im Gesetz besonders bestimmt war (OLG Breslau HRR 1939 Nr. 1025).
  • OLG Hamm, 08.10.2015 - 21 U 71/15

    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherheit

    Insbesondere war Verjährung nach dieser Ansicht auch schon zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.11.2013 eingetreten, so dass es auf die vom Landgericht aufgeworfene (und letztlich unter Hinweis auf BGH NJW 1963, 2019 verneinte) Frage, ob die Verjährung hierdurch gehemmt worden sein oder neu begonnen haben könnte, nicht ankommt.
  • BGH, 07.05.1998 - IX ZR 139/97

    Verjährung des anwaltlichen Honoraranspruchs bei zu niedriger Festsetzung des

    Mit ihr ist nur gesagt, daß dem Verpflichteten ein - wenn auch nicht eine Einrede begründender - Weigerungsgrund zur Seite stehen muß (MünchKomm-BGB/von Feldmann, 3. Aufl. § 202 Rdnr. 5), was nicht zutrifft, wenn der Gläubiger lediglich etwa infolge einer Vermögensbeschlagnahme seinen Anspruch nicht durchsetzen kann (BGHZ 10, 310, 311; BGH, Urt. v. 2. Juli 1963 - VI ZR 299/62, NJW 1963, 2019; vgl. auch Urt. v. 26. September 1969 - V ZR 122/65, WM 1969, 1348, 1349).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2009 - 10 W 39/09

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer Klage eines Insolvenzverwalters auf

    Auf die Verjährung einer zur Insolvenzmasse gehörenden Forderung wirkt sich der Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts von der Insolvenzschuldnerin auf den Insolvenzverwalter nicht aus (BGH NJW 1963, 2019, 2020).
  • LG Heidelberg, 01.08.2014 - 1 O 29/14

    Berechnung der Höhe eines Geldvermächtnisses: Abzug der den Erben treffenden

    Nach der Rechtsprechung des BGH stellt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gläubigers keine höhere Gewalt dar (BGH, Urteil vom 02.07.1963 - VI ZR 299/62, NJW 1963, 2019).
  • OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08

    Verjährung von nach den 1.1.2002 fällig gewordenen Werklohnansprüchen; Hemmung

    Der Lauf der Verjährungsfrist war schon deshalb gehemmt, weil die Klageforderung trotz Verfahrensunterbrechung weiterhin rechtshängig blieb (zur Aussetzung nach § 148 ZPO vgl. Urteil des Senats vom 16. September 2008, 16 U 36/08, vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, § 249 Rn. 2. BGHZ 106, 295 unter II 2 a. BGH, 2. Juli 1963, VI ZR 299/62 = NJW 1963, 2019).
  • LAG Nürnberg, 22.03.1995 - 4 Sa 855/93

    Einlegung der Berufung durch Konkursverwalter, wenn dem Gericht die Tatsache der

    Dann hat eine spätere Unterbrechung auf den Lauf der materiell-rechtlichen Fristen keinerlei Einfluss mehr (so schon BGH vom 02.07.1963, NJW 1963, 2019 m.w.N.; Palandt/Heinrichs, aaO., § 211 Rdn. 5).

    Die Konkurseröffnung hat dann weder eine weitere Unterbrechung noch eine Hemmung der Verjährung zur Folge (BGH vom 02.07.1963, aaO.).

  • OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04

    Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz aus Anwaltshaftung und Notarhaftung;

    Der Fristablauf ist auch nicht durch die im September 2001 erfolgte Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß §§ 240, 249 I ZPO unterbrochen worden, da diese Regelung nur prozessuale, nicht jedoch materiell-rechtliche Fristen erfasst (BGH NJW 1963, 2019; VersR 1982, 651; Zöller-Greger, 25. Aufl., § 249 Rn. 2; Musielak-Stadler, 4. Aufl., § 249 Rn. 2).
  • LSG Bayern, 26.01.2021 - L 16 AS 7/21

    Verpflichtung zur Abgabe einer Übernahmeerklärung im einstweiligen Rechtsschutz

    Bei der Frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB handelt es sich um eine materiell-rechtliche Frist, die nicht nach § 240 ZPO unterbrochen wird (vgl. Greger in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 249 Rn. 2; BGH, NJW 63, 2019).
  • LG Bielefeld, 06.03.2015 - 7 O 270/14

    Anspruch auf Bauhandwerkersicherung verjährt innerhalb von drei Jahren!

  • OLG Naumburg, 13.12.2001 - 4 U 116/01

    Verjährung

  • OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 63/02

    Verjährung von Kaufpreisforderungen bei Gegenstände der Konkursmasse; Verjährung

  • BGH, 28.03.1977 - VIII ZR 268/75

    Belehrungspflicht des Gerichts hinsichtlich des Bestehens eines

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