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BGH, 08.11.1966 - VI ZR 30/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Schadensersatz gegen einen Rechtsanwalt wegen fehlender Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten - Pflicht zur Anmeldung von Schadensersatzansprüchen beim Amt für Verteidigungslasten - Beauftragung lediglich zur strafrechtlichen Verteidigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1967, 76
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.01.1978 - VI ZR 220/76
Zur Beauftragung von Rechtsanwälten, vor allem einer Sozietät, durch …
Der Senat war zwar unter der Geltung der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung in der Fassung von 1954 davon ausgegangen, daß der Rechtsschutzversicherer im eigenen Namen zugunsten des Versicherungsnehmers den Vertrag mit dem Anwalt abschloß, diesem allerdings gemäß § 328 BGB Ansprüche gegen den Anwalt zustanden (Senatsurteil vom 8. November 1966 - VI ZR 30/65 = VersR 1967, 76; vgl. auch OLG Frankfurt VersR 1957, 672; Mayer JZ 1962, 339, 341; anders damals schon OLG München VersR 1968, 637; vgl. dazu auch Prölss VersR 1960, 194). - LG Osnabrück, 26.01.1978 - 4 O 193/77 Fin rechtliches Interesse i. S. des § 66 ZPO liegt in der Regel bei jedem vor, der zu einer der am Rechtsstreit beteiligten Parteien in rechtlichen Beziehungen steht und ein wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits darzutun vermag (OLG München VersR 67, 76 = NJW 67, 636).