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   BGH, 15.01.1957 - VI ZR 317/55   

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BGH, 15.01.1957 - VI ZR 317/55 (https://dejure.org/1957,1010)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1957 - VI ZR 317/55 (https://dejure.org/1957,1010)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1957 - VI ZR 317/55 (https://dejure.org/1957,1010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1957, 231
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 391/13

    Gesetzlicher Forderungsübergang von Arzt- und Krankenhaushaftungsansprüchen wegen

    Die bei der AOK B. verbliebenen und die auf die Klägerin übergegangenen Anspruchsteile standen sich trotz Gleichheit des Ursprungs und der Rechtsnatur als selbständige Forderungen - weil durch die Person der Gläubiger geschieden - gegenüber, die selbständig verjährten (vgl. Senatsurteile vom 15. Januar 1957 - VI ZR 317/55, VersR 1957, 231, 232; vom 18. Januar 1966 - VI ZR 147/64, BGHZ 44, 382, 388 f.; vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 312/07, VersR 2009, 230 Rn. 17, für den Forderungsübergang vom Geschädigten auf den Sozialversicherungsträger).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht

    Infolgedessen stehen der kraft Gesetzes übertragene und der beim Geschädigten verbliebene Anspruchsteil trotz Gleichheit des Ursprungs und der Rechtsnatur als selbständige Forderungen, weil durch die Person der Gläubiger geschieden, einander gegenüber (Senatsurteil vom 15. Januar 1957 - VI ZR 317/55 - VersR 1957, 231).

    Zahlungen des Schädigers an einen Dritten sind für die Frage der Verjährung regelmäßig bedeutungslos (vgl. Senatsurteil vom 15. Januar 1957 - VI ZR 317/55 - VersR 1957, 231, 232).

  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 197/07

    Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs durch Zahlung eines Pflegegeldbetrages

    Vereinbarungen über einen gesetzlichen Anspruch verändern regelmäßig das ursprüngliche Rechtsverhältnis nur, soweit sie streitige oder ungewisse Punkte betreffen, lassen es im Übrigen aber nach Inhalt und Rechtsnatur weiter bestehen; das gilt auch für die Verjährungsfrist (vgl. Senat, Urteile vom 15. Januar 1957 - VI ZR 317/55 - n.v., Umdruck S. 5 f.; vom 26. Februar 2002 - VI ZR 288/00 - VersR 2002, 996, 997).

    Als Anerkenntnisse zu wertende Zahlungen des Schädigers an den Geschädigten sind deshalb regelmäßig für die Verjährung eines übergegangenen Anspruchs bedeutungslos (Senat, Urteil vom 15. Januar 1957 - VI ZR 317/55 - n.v., Umdruck S. 4).

  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Er setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des betreffenden Umstandes die billigende Erkenntnis voraus, die Beklagte könne durch sein Vorgehen über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluß des Versicherungsvertrages beeinflußt werden (vgl. schon BGH, Urteil vom 13. Mai 1957 - II ZR 56/56 - VersR 1957, 331; Senatsurteil vom 11. November 1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 1996, 48).
  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß durch eine vom Geschädigten erhobene Klage die Verjährung der kraft Gesetzes teilweise auf den Versicherer übergegangenen Forderung nicht unterbrochen wird (RGZ 85, 429); vielmehr laufen für jeden Anspruch selbständige Verjährungsfristen (BGH Urteil vom 15. Januar 1957 - VI ZR 317/55 = VersR 57, 331).
  • BGH, 15.05.1959 - VI ZR 109/58

    Capuzol - Produzentenhaftung; § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Da der Schadensersatzanspruch der Klägerin insoweit nach § 1542 RVO sofort mit seiner Entstehung auf den Träger der Sozialversicherung übergegangen war, waren der kraft Gesetzes übergangene und der bei der Klägerin verbliebene Anspruchsteil durch die Person der Gläubiger geschieden und deshalb trotz der Gleichheit des Ursprungs und der Rechtsnatur als selbständige Forderungen zu behandeln (vgl. das Urteil des Senats vom 15. Januar 1957 VI ZR 317/55 - VersR 1957, 231).
  • BGH, 25.01.1966 - VI ZR 154/64

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Schleppzug

    Die Verjährungsfristen laufen getrennt (BGH Urteil vom 15. Januar 1957 - VI ZR 317/55 = VersR 57, 331); feststellende Entscheidungen wirken nur für und gegen den am Rechtsstreit beteiligten Gläubiger (BGH Urteil vom 25. Februar 1964 - VI ZR 6/63 = MDK 64, 588).
  • BGH, 07.05.1957 - VI ZR 16/56

    Rechtsmittel

    Hierbei verkennt das Berufungsgericht, daß sich beim Übergang von Schadensersatzansprüchen im Rahmen des § 1542 RVO die kraft Gesetzes auf den Versicherungsträger übertragenen und die beim Geschädigten verbliebenen Anspruchsteile trotz Gleichheit des Ursprungs und der Rechtsnatur als selbständige Forderungen gegenüberstehen (vgl. BGH VI ZR 317/55 vom 15. Januar 1957).
  • OLG Jena, 29.11.2000 - 4 U 1677/99

    Unterschiedlicher Verjährungsbeginn bei Teilregulierung eines Brandschadens und

    Insbesondere können für beide Ansprüche selbständige Verjährungsfristen laufen (vgl. BGH, VersR 1957, 231, 232; VersR 1966, 256, 258).
  • BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69

    Anspruch auf Entschädigung bei Unanfechtbarkeit eines Einstellungsbescheids von

    (RGZ 124, 111 [113]; 156, 347 [351]; BGH in VersR 1957, 231 [232]; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 14. Aufl. 1969, 30 RdNr. 24 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84

    Amtshaftungsanspruch eines Ausländer; Übergang auf Sozialversicherungsträger;

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