Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68   

Liegengebliebener Viehtransportwagen

§ 823 BGB, zu verneinende Adäquanz bei ausreichenden Sicherungsmaßnahmen, § 23 Abs. 2 StVO;

§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Tanklastzuges mit einem bei winterlichen Straßenverhältnissen rechts am Straßenrand liegen gebliebenen Fahrzeug

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1969, 895



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09  

    Schadensrecht - Mitverschulden und gemeinsame Haftung mehrerer Schädiger

    Eine solche Wertung kann etwa dann möglich sein, wenn es zu einem Zweitunfall deshalb kommt, weil dessen Verursacher ordnungsgemäße und ausreichende Absicherungsmaßnahmen nicht beachtet, die nach einem die Fahrbahn versperrenden oder verengenden Erstunfall getroffen worden sind (Senatsurteile vom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68, VersR 1969, 895, 896 und vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, aaO).

    Die Zurechnung eines Unfalls zur Betriebsgefahr eines Fahrzeugs kann dann unterbrochen sein, wenn nach einem Erstunfall die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind, ehe es zu einem weiteren Unfall kommt (Senat, Urteil vom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68, VersR 1969, 895, 896).

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03  

    Verkehrsrecht - Unfall: Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß eine solche Wertung je nach den Umständen des Einzelfalls möglich sein kann, wenn es zu einem Zweitunfall deshalb kommt, weil dessen Verursacher ordnungsgemäße und ausreichende Absicherungsmaßnahmen nicht beachtet, die nach einem die Fahrbahn versperrenden oder verengenden Erstunfall getroffen worden sind (Senatsurteil vom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68 - VersR 1969, 895, 896).

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 20. Juni 1969 (VI ZR 32/68 - aaO, S.896 f.) im Hinblick auf die Absicherung der Erstunfallstelle die Abwägung nach § 17 StVG rechtlich geprüft, obwohl in jenem Fall ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang verneint worden war.

  • OLG Koblenz, 25.11.2003 - 12 U 714/02  

    Zweifel an der Richtigkeit der in der ersten Instanz festgestellten Tatsachen

    In den frühen Morgenstunden eines Tages im Januar bei Dunkelheit und auf nasser Fahrbahn ist bei Temperaturen um den Gefrierpunkt die Vorhersehbarkeit von Glatteis zu bejahen (vgl. BGH VersR 1969, 895; OLG Celle VRS 104 [2003], 253, 254 f.; OLG Köln OLG-Report Köln 1991, 10 f.; OLG Saarbrücken RuS 1981, 62 f.).
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  • BGH, 11.10.1983 - VI ZR 141/82  

    Anscheinsbeweis beim Abkommen von der Fahrbahn

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  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 116/69  

    Pflichten des Kraftfahrers bei Liegenbleiben auf der Autobahn unter teilweise

    So wie bei einem Verstoß gegen das Halteverbot auf Autobahnen (§ 15 Abs. 3 StVO) oder gegen die Beleuchtungspflicht (§ 23 Abs. 2 StVO) spricht bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn zunächst die Erfahrung dafür, dass die unterlassene Sicherungsmaßnahme für den Zusammenstoß ursächlich war (vgl. BGH Urt. v. 25. März 1969 - VI ZR 247/67 - VersR 1969, 715; v. 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68 - VersR 1969, 895).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2002 - 1 U 33/01  

    Unfallschadensregulierung - Unfall bei Blitzeis

    Beim Schleudern eines Fahrzeugs mit nachfolgendem Abkommen von der Fahrbahn infolge Eisglätte kann allerdings unter bestimmten Umständen der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers sprechen (vgl. BGH VersR 1969, 895; BGH VersR 1971, 842, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Nürnberg, 18.12.1997 - 8 U 1937/97  

    Haftung bei Dacheinsturz

    Die ursprüngliche Gefahrenquelle ist dann nicht mehr adäquat ursächlich für den eingetretenen Schaden BGH, VersR 1969, 895.
  • OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - U 6/98  
    Sie soll typische Gefahrenlagen verhindern (vgl. BGH VersR 1964, 43, 44 zu anderen Normen der BinSchStrO als Schutzgesetze) und ist - auch - als eine "Rechtsnorm zugunsten des einzelnen" (vgl. Deutsch, Allgemeines Haftungsrecht 2. Aufl. Rdnr 62) oder einzelner Personenkreise - nämlich der anderen Schiffsverkehrsteilnehmer - anzusehen (vgl. z. B. zur vergleichbaren Schutzgesetz-Qualität des § 17 Abs. 4 StVO - Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge - : BGH VersR 1969, 895; OLG Karlsruhe VersR 1983, 90).
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