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   BGH, 02.11.1982 - VI ZR 32/81   

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https://dejure.org/1982,795
BGH, 02.11.1982 - VI ZR 32/81 (https://dejure.org/1982,795)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1982 - VI ZR 32/81 (https://dejure.org/1982,795)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1982 - VI ZR 32/81 (https://dejure.org/1982,795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallverletzung - Mitverantwortungsanteil - Ersatzanspruch gegen den Ehegatten - Ersatzansprüche gegen mehrer Schädiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 426, 840, 1353
    Kürzung von Ersatzansprüchen gegen einen mit dem Ehegatten gesamtschuldnerisch haftenden Unfallverursacher

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 624
  • MDR 1983, 219
  • VersR 1983, 134
  • BauR 1983, 387
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 15.06.2004 - VI ZR 60/03

    Zu Auswirkungen von Pflegeleistungen der Mutter auf einen

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann es wegen der familienrechtlichen Verbundenheit treuwidrig sein, gegen den familienangehörigen Schädiger den deliktischen Anspruch durchzusetzen (Senatsurteile BGHZ 103, 338, 349 und vom 2. November 1982 - VI ZR 32/81 - VersR 1983, 134, 136; BGHZ 53, 352, 357; BGH, Urteil vom 13. Januar 1988 - IVb ZR 110/86 - VersR 1988, 628, 629).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.1988 - 1 U 31/86

    Eigenschaft als Tierhalter; Schmerzensgeld wegen Zeugungsunfähigkeit nach

    Selbst wenn sich die Ehefrau des Klägers in diesem Falle nicht von der gemäß § 834 Satz 1 BGB zu ihren Lasten vermuteten - leichten - Fahrlässigkeit entlasten könnte, würde sich eine ihr im Verhältnis zum Kläger zugute kommende Haftungserleichterung, wenn überhaupt, nicht erst aus § 1359 BGB , sondern vielmehr bereits daraus herleiten, daß es dem Kläger wegen der zwischen ihnen bestehenden Ehe im Hinblick auf § 1353 BGB versagt wäre, aus dem Vorfall vom 18.7.1984 einen Schadensersatzanspruch gegen seine Ehefrau geltend zu machen, und dies würde die Haftung der Beklagten gegenüber dem Kläger aus diesem Vorfall nicht berühren (vgl. BGH in NJW 1983, 624 (625, 626) zu II. 3.).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 110/86

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs unter Ehegatten

    Der Bundesgerichtshof hat eine solche Verpflichtung zum Stillhalten erwogen, solange sich der schuldige Ehegatte im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten in einer der ehelichen Gemeinschaft angepaßten Weise um einen - anderweitigen - Ausgleich des Schadens bemüht (BGHZ 53, 352, 356 [BGH 11.03.1970 - IV ZR 772/68]; 61, 101, 105; 63, 51, 58 [BGH 10.07.1974 - IV ZR 212/72]; 75, 134, 135 [BGH 12.07.1979 - III ZR 102/78]und BGH Urteil vom 2. November 1982 - VI ZR 32/81 - FamRZ 1983, 25, 26).
  • LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15

    Hohe Innentemperatur als Mietmangel: Rechtliches Gehör; Auslegung eines Antrags;

    Wegen der zu wahrenden richterlichen Äquidistanz ist dem Gericht ein Hinweis auf Einwendungen verwehrt, es sei denn, sie wären im Kern bereits im bisherigen Parteivortrag angedeutet (vgl. BGH, Urt. v. 2. November 1982 - VI ZR 32/81, NJW 1983, 624, 625; Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 139 Rz. 9 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09

    RENNIE

    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, einer Partei durch Zurückverweisung der Sache in die Berufungsinstanz zu ermöglichen, neue Verteidigungsmittel vorzubringen, die sie im Hinblick auf den Sach- und Streitstand ohne weiteres in den Tatsacheninstanzen hätte geltend machen können (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1982 - VI ZR 32/81, NJW 1983, 624, 625; Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 216/98, GRUR 2001, 352, 354 = WRP 2001, 394 - Kompressionsstrümpfe; Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270).
  • OLG Saarbrücken, 13.05.2008 - 4 U 500/07

    Zur Vertragsanpassung eines nach vorangegangenem Vergabeverfahren abgeschlossenen

    Andererseits ist das Gericht nicht gehalten, neue, im bisherigen Vorbringen nicht zumindest in Umrissen angelegte Anspruchsgrundlagen in den Prozess einzuführen (Zöller/Greger, aaO., § 139 Rdnr. 2 f.; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 139 Rdnr. 37, 52; Musielak/Stadler, aaO., § 139 Rdnr. 9; vgl. BGH, Urt. v. 2.11.1982 - VI ZR 32/81, NJW 1983, 624, 625).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 152/87

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf den Schadensersatzanspruch im Rahmen eines

    Daß es Fälle gibt, in denen der Geschädigte infolge der Schädigung Steuern erspart hat und in denen daher die Grundsätze der Vorteilsausgleichung anzuwenden sind, ist nicht zu bezweifeln (vgl. die von Knobbe-Keuk in 25 Jahre Karlsruher Forum, Beilage zu VersR 1983, 134, 138 - dort zu V - aufgeführten Beispiele; ferner BGH NJW 1984, 2524).
  • OLG Stuttgart, 11.11.1992 - 3 U 147/91

    Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers bei unentgeltlicher

    Soweit die Unaufmerksamkeit alkoholbedingt war, entlastet dies den Kläger auf jeden Fall nicht (vgl. BGH, NJW 1983, 624, 626 am Ende).
  • OLG Frankfurt, 05.08.1997 - 8 U 31/96

    Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht des bauüberwachenden Architekten?

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  • OLG München, 08.07.1988 - 10 U 1717/88

    Autoversicherer; Schädiger ; Schmerzensgeld; Familienangehöriger; Schädiger;

    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes kann es nicht von entscheidender Bedeutung sein, daß die Ehefrau des Klägers den Unfall verschuldet hat (vgl. zur Frage eines Schmerzensgeldanspruchs zwischen Ehegatten insbes. BGHZ 61, 101 ff., BGH MDR 83, 219 und letztlich BGH VersR 88, 628).
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