Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.07.2013

Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2015 - VI ZR 327/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15246
BGH, 09.06.2015 - VI ZR 327/12 (https://dejure.org/2015,15246)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12 (https://dejure.org/2015,15246)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - VI ZR 327/12 (https://dejure.org/2015,15246)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 EWGRL 374/85, Art 6 Abs 1 EWGRL 374/85, Art 9 S 1 Buchst a EWGRL 374/85, § 1 Abs 1 ProdHaftG, § 3 Abs 1 ProdHaftG
    Produkthaftung im Bereich der Medizintechnik: Fehlerhaftigkeit eines implantierbaren Cardioverter Defibrillators; Herstellerhaftung für die Kosten einer Austauschoperation

  • IWW

    § 1 Abs. 1 ProdHaftG, § ... 116 Abs. 1 SGB X, § 4 Abs. 1 Satz 2 ProdHaftG, § 3 ProdHaftG, § 1 Abs. 2 ProdHaftG, § 1 Abs. 4 Satz 2 ProdHaftG, § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 ProdHaftG, § 3 Abs. 1 ProdHaftG, Art. 6 der Richtlinie 85/374/EWG, Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG, Art. 267 AEUV, Richtlinie 85/374/EWG, Art. 1, Art. 9 Satz 1 lit. a der Richtlinie 85/374/EWG, 9 Satz 1 Buchst. a der Richtlinie 85/374/EWG, Art. 9 Satz 1 Buchst. a der Richtlinie 85/374/EWG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 12 Abs. 1 ProdHaftG, § 1 ProdHaftG, § 116 SGB X, § 294a SGB V, § 12 Abs. 3 ProdHaftG, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einstufung von implantierbaren Cardioverter Defibrillatoren (ICD) als fehlerhaft

  • rabüro.de

    Zur Herstellerhaftung für Kosten einer Austauschoperation wegen implantierten mangelhaftem Cardioverter-Defibrillators

  • rewis.io

    Produkthaftung im Bereich der Medizintechnik: Fehlerhaftigkeit eines implantierbaren Cardioverter Defibrillators; Herstellerhaftung für die Kosten einer Austauschoperation

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 85/374/EWG Art. 1; Richtlinie 85/374/EWG Art. 6 Abs. 1; Richtlinie 85/374/EWG Art. 9 S. 1 a; ProdHaftG § 1 Abs. 1; ProdHaftG § 3 Abs. 1
    Fehlerhaftigkeit einer gesamten Produktgruppe oder Produktionsserie infolge Fehlers einzelner Geräte (hier: Kardioverter-Defibrillator)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Einstufung von implantierbaren Cardioverter Defibrillatoren (ICD) als fehlerhaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Die Zugehörigkeit eines ICD zu einer fehlerbehafteten Produktfamilie kann zur Feststellung der Fehlerhaftigkeit des Produkts selbst ausreichen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Herstellers für den Austausch eines fehlerhaften implantierbaren Cardioverter Defibrillators (ICD)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Herstellers für den Austausch eines fehlerhaften implantierbaren Cardioverter Defibrillators (ICD)

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 10.07.2015)

    Medizintechnik: Strenges Haftungsrecht bestätigt

  • hwhlaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Produkthaftung für fehlerhafte Medizinprodukte

  • hwhlaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Produkthaftung für fehlerhafte Medizinprodukte

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 88 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Kostenersatz für Behandlung wegen operativen Austauschs eines Defibrillators

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Produkthaftung für fehlerhafte Medizinprodukte

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Produkthaftung für fehlerhafte Medizinprodukte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Produkthaftung bei Elektroschockgebern fürs Herz

Besprechungen u.ä. (3)

  • hwhlaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Produkthaftung für fehlerhafte Medizinprodukte

  • hwhlaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Produkthaftung für fehlerhafte Medizinprodukte

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Produkthaftung bei erhöhtem Ausfallrisiko von Medizinprodukten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2507
  • MDR 2015, 887
  • VersR 2015, 1040
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - VI ZR 327/12
    Insoweit wird zur Begründung auf den Beschluss des Senats vom 30. Juli 2013 (VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451 Rn. 17) verwiesen.

    Auch insoweit wird zur Begründung auf den Beschluss des Senats vom 30. Juli 2013 (aaO Rn. 18 ff.) Bezug genommen.

    a) Der Senat hat mit seinem Beschluss vom 30. Juli 2013 (VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451) dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV für den Fall, dass die Frage nach der Fehlerhaftigkeit des implantierten Medizinprodukts mit ja beantwortet wird, folgende weitere Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

  • EuGH, 05.03.2015 - C-503/13

    Hat ein medizinisches Gerät einen potenziellen Fehler, können alle Produkte

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - VI ZR 327/12
    b) Der Gerichtshof hat - nach der Verhandlung der Sache mit einem weiteren Vorlageverfahren - mit Urteil vom 5. März 2015 (Rechtssachen C-503/13 und C-504/13, NJW 2015, 1163 ff. - Boston Scientific Medizintechnik GmbH ./. AOK Sachsen Anhalt - Die Gesundheitskasse, Betriebskrankenkasse RWE) die Frage wie folgt beantwortet:.
  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 108/11

    Regress des Sozialversicherungsträgers: Beginn der Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - VI ZR 327/12
    Da es sich bei der Klägerin, auf die ein möglicher Anspruch nach § 116 SGB X übergegangen ist, um einen Sozialversicherungsträger handelt, ist die Kenntnis der Mitarbeiter ihrer Regressabteilung maßgebend (vgl. Senatsurteil vom 17. April 2012 - VI ZR 108/11, BGHZ 193, 67 Rn. 10 mwN).
  • LG Essen, 14.01.2021 - 6 O 209/20

    Produktfehler Kardioverter Defibrillator

    Die Sicherheit, die zu erwarten man nach dieser Bestimmung berechtigt ist, ist unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks und der objektiven Merkmale und Eigenschaften des in Rede stehenden Produkts sowie der Besonderheiten der Benutzergruppe, für die es bestimmt sei, zu beurteilen (m.w.N. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 22).

    Diese Auslegung steht darüber hinaus im Einklang mit den vom Unionsgesetzgeber verfolgten Zielen, die insbesondere, wie sich aus den Erwägungsgründen 2 und 7 der Richtlinie 85/374/EWG ergibt, darin bestehen, eine gerechte Verteilung der mit der modernen technischen Produktion verbundenen Risiken zwischen dem Geschädigten und dem Hersteller zu gewährleisten (vgl. m.w.N. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 23 f.).

    Demnach sind ICDs bzw. CRT-Ds bereits i.S.d. ProdHaftG fehlerhaft, wenn sie zu einer Produktfamilie gehören, bei der eine unter Umständen lebensbedrohliche Fehlfunktion festgestellt wurde, die die Therapie-Verfügbarkeit einschränken und dazu führen kann, dass auch im Falle lebensgefährlicher Herzrhythmusstörungen diese nicht erkannt werden bzw. die dann adäquate Abgabe lebensrettender Schocks unterbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 25).

    Einen solchen relativen Vergleich des Ausfallrisikos zwischen Produkten der gleichen Gattung verschiedener Hersteller hat der BGH in der Parallelentscheidung zum ICD gerade nicht verlangt, sondern ließ die mögliche lebensbedrohliche Fehlfunktion des Geräts genügen (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 25), wenn nach den Feststellungen des Herstellers bei einer signifikanten Anzahl von Geräten derselben Serie eine Fehlfunktion aufgetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 19).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten dürfte sich der BGH mit den Entscheidungen VI ZR 327/12 und VI ZR 284/12 vom 09.06.2015 nach dem Verständnis der Kammer zu Recht für eine "Null-Ausfallerwartung" bei Geräten wie einem ICD bzw. CRT-D ausgesprochen haben, da solche Geräte bei dem Auftreten eines Fehlers ein außergewöhnliches Schadenspotenzial, z.B. das Ausbleiben einer lebensrettenden Funktion aufweisen, und die sie nutzenden Patienten als besonders verletzlich zu qualifizieren sind.

    CRT-D die Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch des fehlerhaften Produkts ein (vgl. m.w.N. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 28 f.; BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 284/12, Rn. 23 f.).

    Soweit der Hersteller im Vergleich zum Austausch ein "milderes Mittel" empfohlen hat, ist es Sache des Gerichts zu beurteilen, ob dies unter Berücksichtigung der konkreten Situation mit Blick auf die besondere Verletzlichkeit des Patienten, der einen ICD bzw. CRT-D nutzt, geeignet ist, den Fehler dieses Produkts zu beseitigen, der in dem außergewöhnlichen Schadensrisiko für den betroffenen Patienten liegt, oder ob ein Austausch des Produkts erforderlich ist, um diesen Fehler zu beseitigen (vgl. m.w.N. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 28 f.).

    Deshalb schließt der Schadensersatz bei im Sinne der Richtlinie fehlerhaften medizinischen Geräten wie ICD bzw. CRT-D die Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch des fehlerhaften Produkts ein (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12 -, juris Rn. 29).

  • OLG Köln, 15.03.2024 - 19 U 85/23
    Ist aber im Bereich medizinischer Produkte, bei denen die Anforderungen an ihre Sicherheit im Hinblick auf ihre Funktion und die bestehenden Risiken besonders hoch sind, ein Fehler der Produkte derselben Produktgruppe oder Produktionsserie festgestellt worden, so können alle Produkte einer Gruppe oder Serie als fehlerhaft eingestuft werden, ohne dass ein Fehler des konkreten betreffenden Produkts nachgewiesen zu werden braucht (EuGH, Urteil vom 05.03.2015, C-503/13 und C-504/13, juris, Nr. 39, 43; BGH, Urteil vom 09.06.2015, VI ZR 327/12, juris, Rn. 23-25; Urteil vom 09.06.2015, VI ZR 284/12, juris, Rn. 10-16).
  • BGH, 01.08.2023 - VI ZR 82/22

    Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer

    Daher könnten im Fall der Feststellung eines potenziellen Fehlers solcher Produkte derselben Produktgruppe oder Produktionsserie alle Produkte dieser Gruppe oder Serie als fehlerhaft eingestuft werden, ohne dass ein tatsächlicher Fehler des konkreten Produkts nachgewiesen zu werden brauche (vgl. EuGH, NJW 2015, 1163 Rn. 39 ff.; Senatsurteile vom 9. Juni 2015 - VI ZR 327/12, NJW 2015, 2507 Rn. 23 f.; VI ZR 284/12, NJW 2015, 3096 Rn. 14 f.).
  • OLG Köln, 02.02.2024 - 19 U 85/23
    Ist aber im Bereich medizinischer Produkte, bei denen die Anforderungen an ihre Sicherheit im Hinblick auf ihre Funktion und die bestehenden Risiken besonders hoch sind, ein Fehler der Produkte derselben Produktgruppe oder Produktionsserie festgestellt worden, so können alle Produkte einer Gruppe oder Serie als fehlerhaft eingestuft werden, ohne dass ein Fehler des konkreten betreffenden Produkts nachgewiesen zu werden braucht (EuGH, Urteil vom 05.03.2015 - C-503/13 und C-504/13, Nr. 39, 43, juris; BGH, Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12, Rn. 23-25, juris; Urteil vom 09.06.2015 - VI ZR 284/12, Rn. 10-16, juris).
  • KG, 28.08.2015 - 4 U 189/11

    Produkthaftung: Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese

    Die sich im hiesigen Verfahren stellenden Rechtsfragen sind durch die Entscheidung des Gerichtshofs vom 5. März 2015 und des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2015 (VI ZR 284/12 und VI ZR 327/12) obergerichtlich geklärt.
  • LG Freiburg, 02.08.2019 - 1 O 223/12

    Produkthaftung: Konstruktions- und Instruktionsfehler bei einer

    Dies wurde zuletzt etwa bei implantierbaren Herzschrittmachern und Defibrillatoren höchstrichterlich bejaht (EuGH, Urteil vom 05. März 2015 - C-503/13 und C-504/13; BGH, Urteil vom 09. Juni 2015 - VI ZR 327/12; BGH 9.6.2015 - VI ZR 284/12).
  • LG Freiburg, 02.08.2019 - 1 O 460/11

    Produkthaftung: Konstruktions- und Instruktionsfehler bei einer

    Dies wurde zuletzt etwa bei implantierbaren Herzschrittmachern und Defibrillatoren höchstrichterlich bejaht (EuGH, Urteil vom 05. März 2015 - C-503/13 und C-504/13; BGH, Urteil vom 09. Juni 2015 - VI ZR 327/12; BGH 9.6.2015 - VI ZR 284/12).
  • KG, 27.05.2019 - 20 U 115/17

    Deliktshaftung: Schuldhafte Körperverletzung durch Metallabrieb einer

    Ein Medizinprodukt kann nach der Rspr. des EuGH zur ProdukthaftungsRL und des BGH zum ProdHG fehlerhaft sein, wenn es einer Serie angehört, die grds mit einem erhöhten Ausfallrisiko belastet ist, auch wenn unklar ist, ob das konkrete Produkt überhaupt fehlerhaft ist (EuGH Urteile vom 05.03.2015 C-503/13, C-504/13; BGH, Urteil vom 09. Juni 2015 - VI ZR 327/12 -, juris; BGH, Urteil vom 09. Juni 2015 - VI ZR 284/12 -, juris).
  • LG Freiburg, 02.08.2019 - 1 O 266/12

    Produkthaftung: Konstruktions- und Instruktionsfehler bei einer

    Dies wurde zuletzt etwa bei implantierbaren Herzschrittmachern und Defibrillatoren höchstrichterlich bejaht (EuGH, Urteil vom 05. März 2015 - C-503/13 und C-504/13; BGH, Urteil vom 09. Juni 2015 - VI ZR 327/12; BGH 9.6.2015 - VI ZR 284/12).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2022 - 4 U 193/16

    Schadensersatzanspruch wegen des Bruchs eines Keramikinlays einer implantierten

    Zwar trifft es zu, dass ein Fehler im Sinne des § 3 Abs. 1 ProdHaftG auf der Grundlage der Auslegung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG durch den EuGH (Urteil vom 05.03.2015 - C-503/13 und C-504/13 - juris Rn. 37 ff.) bei bestimmten medizinischen Produkten bereits dann bejaht werden kann, wenn bei einer signifikanten Anzahl von Produkten derselben Produktgruppe oder Produktionsserie eine Fehlfunktion aufgetreten ist mit der Folge, dass aufgrund eines demgemäß potenziellen Fehlers alle Produkte dieser Gruppe oder Serie als fehlerhaft einzustufen sind, ohne dass ein Fehler des konkreten Produkts nachgewiesen werden muss (BGH, Urteile vom 09.06.2015 - VI ZR 327/12 und VI ZR 284/12).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 12 U 123/17

    Produkthaftung: Ansprüche aufgrund eines Produktfehlers einer Hüftprothese

  • OLG Brandenburg, 22.03.2022 - 3 U 32/18

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen des Bruches einer implantierten

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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20972
BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12 (https://dejure.org/2013,20972)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2013 - VI ZR 327/12 (https://dejure.org/2013,20972)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - VI ZR 327/12 (https://dejure.org/2013,20972)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt

    Art 1 EWGRL 374/85, Art 6 Abs 1 EWGRL 374/85, Art 9 S 1 Buchst a EWGRL 374/85, Art 267 AEUV, § 1 Abs 1 ProdHaftG
    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Auslegung des Begriffs Produktfehler bei einem in den menschlichen Körper implantierten Medizinprodukt; Kosten der Operation zur Explantation des Produkts als ein durch Körperverletzung verursachter ...

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhaftigkeit eines Medizinproduktes (hier: implantierbarer Cardioverter Defibrillator-ICD) durch Auftreten einer Fehlfunktion bei einer signifikanten Anzahl von Geräten derselben Serie; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Operation zur Explantation des Produkts und ...

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Auslegung des Begriffs Produktfehler bei einem in den menschlichen Körper implantierten Medizinprodukt; Kosten der Operation zur Explantation des Produkts als ein durch Körperverletzung verursachter ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    Richtlinie 85/374/EWG Art. 1; Richtlinie 85/374/EWG Art. 6 Abs. 1; Richtlinie 85/374/EWG Art. 9 S. 1 a
    Vorlageersuchen an EuGH über Fehlerhaftigkeit eines Medizinprodukts aufgrund festgestellten Fehlerrisikos der Produktserie (implantierbarer Kardioverter-Defibrillator)

  • rechtsportal.de

    Fehlerhaftigkeit eines Medizinproduktes (hier: implantierbarer Cardioverter Defibrillator-ICD) durch Auftreten einer Fehlfunktion bei einer signifikanten Anzahl von Geräten derselben Serie; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Operation zur Explantation des Produkts und ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Auslegung des Begriffs Produktfehler bei einem in den menschlichen Körper implantierten Medizinprodukt; Kosten der Operation zur Explantation des Produkts als ein durch Körperverletzung verursachter ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Produkthaftung bei bloßem Verdacht eines Produktfehlers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 840
  • VersR 2013, 1451
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 21 U 163/08

    Begriff des Herstellers i.S. von § 4 Abs. 1 ProdHaftG

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
    Der Auffassung der Revision, dass es insoweit allein auf die berechtigten Sicherheitserwartungen der Fachärzte ankomme (vgl. Oeben/Schiwek, [Anm. zum Urteil des OLG Hamm, VersR 2011, 637], MPR 2011, 145, 149), kann nicht gefolgt werden.

    Angesichts der Lebensgefahr, die von einem fehlerhaften ICD ausgeht, spricht viel dafür, dass der Patient hinsichtlich eines möglichen Ausfalls des implantierten Geräts berechtigterweise grundsätzlich eine Fehlerquote gegen Null erwarten darf (vgl. OLG Hamm, VersR 2011, 637, 638; Juretzek, PHi 2011, 68, 69).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11

    Ansprüche wegen Funktionsstörungen eines Herzschrittmachers

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf - Berufungsgericht - hat auf die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten mit Urteil vom 20. Juni 2012 (Aktenzeichen I-15 U 25/11) das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert und die Verurteilung der Beklagten in Höhe von (nur) 5.952,80 EUR nebst Zinsen aufrechterhalten.
  • LG Düsseldorf, 03.02.2011 - 3 O 182/10

    Produkthaftung im Zusammenhang mit einem Defibrillator

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
    Das Landgericht Düsseldorf hat der Klage durch Urteil vom 3. Februar 2011 (Aktenzeichen 3 O 182/10) stattgegeben.
  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07

    Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
    Der sich daraus ergebende Nachteil beträfe nicht das Integritätsinteresse des Versicherten F., sondern das deliktisch (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2008 - VI ZR 170/07, BGHZ 179, 157 Rn. 24) wie auch im Produkthaftungsgesetz nicht geschützte Äquivalenzinteresse des Betroffenen (vgl. Erman/Schiemann, BGB, 13. Aufl., § 1 ProdHaftG Rn. 2 f.; NK-BGB/Katzenmeier, 2. Aufl., § 1 ProdHaftG Rn. 3).
  • BGH, 09.06.2015 - VI ZR 327/12

    Produkthaftung im Bereich der Medizintechnik: Fehlerhaftigkeit eines

    Insoweit wird zur Begründung auf den Beschluss des Senats vom 30. Juli 2013 (VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451 Rn. 17) verwiesen.

    Auch insoweit wird zur Begründung auf den Beschluss des Senats vom 30. Juli 2013 (aaO Rn. 18 ff.) Bezug genommen.

    a) Der Senat hat mit seinem Beschluss vom 30. Juli 2013 (VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451) dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV für den Fall, dass die Frage nach der Fehlerhaftigkeit des implantierten Medizinprodukts mit ja beantwortet wird, folgende weitere Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

  • BGH, 01.08.2023 - VI ZR 82/22

    Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer

    aa) Der Entscheidung des Unionsgerichtshofs lagen Fälle zugrunde, in denen der Austausch von Herzschrittmachern und implantierbaren Cardioverten Defibrillatoren vorsorglich zur Beseitigung einer Lebensgefahr im Fall des - noch nicht eingetretenen - Ausfalls dieser Geräte erfolgte (vgl. Senatsurteile vom 30. Juli 2013 - VI ZR 284/12, VersR 2013, 1450; vom 30. Juli 2013 - VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451).

    Daher könnten im Fall der Feststellung eines potenziellen Fehlers solcher Produkte derselben Produktgruppe oder Produktionsserie alle Produkte dieser Gruppe oder Serie als fehlerhaft eingestuft werden, ohne dass ein tatsächlicher Fehler des konkreten Produkts nachgewiesen zu werden brauche (vgl. EuGH, NJW 2015, 1163 Rn. 39 ff.; Senatsurteile vom 9. Juni 2015 - VI ZR 327/12, NJW 2015, 2507 Rn. 23 f.; VI ZR 284/12, NJW 2015, 3096 Rn. 14 f.).

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