Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2011 - VI ZR 337/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1068
BGH, 20.09.2011 - VI ZR 337/10 (https://dejure.org/2011,1068)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2011 - VI ZR 337/10 (https://dejure.org/2011,1068)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2011 - VI ZR 337/10 (https://dejure.org/2011,1068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 SGB 10
    Teilungsabkommen zwischen einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: Reichweite eines Verzichts auf die "Prüfung des Rechtsübergangs"

  • verkehrslexikon.de

    Zur Reichweite eines Verzichts auf die "Prüfung des Rechtsübergangs" in einem Teilungsabkommen zwischen Haftpflichtversicherer und gesetzlicher Unfallversicherung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang einer Verzichtsvereinbarung bei der Prüfung des Rechtsübergangs in einem Teilungsabkommen zwischen Haftpflichtversicherer und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rewis.io

    Teilungsabkommen zwischen einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: Reichweite eines Verzichts auf die "Prüfung des Rechtsübergangs"

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilungsabkommen zwischen einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: Reichweite eines Verzichts auf die "Prüfung des Rechtsübergangs"

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB X § 116
    Auslegung eines Verzichts auf die Prüfung des Rechtsübergangs bzw. den Einwand der mangelnden Übergangsfähigkeit in Teilungsabkommen mit Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 116
    Umfang einer Verzichtsvereinbarung bei der Prüfung des Rechtsübergangs in einem Teilungsabkommen zwischen Haftpflichtversicherer und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Teilungsabkommen zwischen einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: Reichweite eines Verzichts auf die "Prüfung des Rechtsübergangs"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilungsabkommen zwischen Haftpflicht- & Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilungsabkommen zwischen Haftpflichtversicherung und gesetzlicher Unfallversicherung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Umfang eines Verzichts auf die "Prüfung des Rechtsübergangs"

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Auslegung eines Teilungsabkommens - Trennungsprinzip

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 605
  • MDR 2011, 1354
  • NZS 2012, 115 (Ls.)
  • NZV 2012, 273
  • VersR 2011, 1526
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 21.08.2017 - 12 U 1102/16

    Teilungsabkommen zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und

    Zu prüfen sei deshalb nur, ob der Anspruch, wenn er bestünde, gemäß § 116 SGB X auf den Sozialversicherungsträger übergegangen wäre (NJW-RR 2012, 605).
  • OLG Bamberg, 21.03.2023 - 5 U 54/22

    Auslegung eines Prüfungsverzichts in einem Teilungsabkommen

    Zu prüfen ist deshalb nur, ob der Anspruch, wenn er bestünde, gemäß § 116 SGB X auf den Sozialversicherungsträger übergegangen wäre (BGH, Beschluss vom 20.09.2011 - VI ZR 337/10).
  • OLG Hamm, 16.09.2022 - 9 U 64/21
    Da die Parteien in den Teilungsabkommen über den in § 1 Abs. 1 jeweils vorgenommenen Verzicht auf die Haftungsfrage hinaus nicht auch auf die Prüfung des Rechtsübergangs bzw. den Einwand der mangelnden Übergangsfähigkeit verzichtet haben ( vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2011, VI ZR 337/10; Geigel-Plagemann/Haidn, Der Haftpflichtprozess, 28. Auflage, Kapitel 30, Rn. 96, 101; Jahnke/Burmann-Stahl,Handbuch des Personenschadensrechts, 5. Kapitel, Rn. 4293), bestehen damit von den Klägerinnen geltend zu machende Ansprüche nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht