Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1994 - VI ZR 338/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4463
BGH, 20.12.1994 - VI ZR 338/93 (https://dejure.org/1994,4463)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1994 - VI ZR 338/93 (https://dejure.org/1994,4463)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - VI ZR 338/93 (https://dejure.org/1994,4463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung bei einer HNO-Operation - Festsetzung der Höhe der Jahreszinsen des Schmerzensgeldanspruchs über die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4 % - Voraussetzungen für einen weitergehenden Zinsanspruch ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 284; BGB § 286; BGB § 288; BGB § 291; ZPO § 138; ZPO § 286; ZPO § 287
    Verzinsung eines Schmerzensgeldkapitalbetrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 733
  • VersR 1995, 471
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZR 144/80

    Berechnung des Pflichtteils - Voraussetzungen für die Geltendmachung des

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - VI ZR 338/93
    Der Prozeßstoff, den das Berufungsgericht gemäß § 287 ZPO zu würdigen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 9. April 1981 - IV a ZR 144/80 - NJW 1981, 1732 und vom 6. Mai 1981 - IV a ZR 170/80 - NJW 1981, 1729, 1731 f.), bot keinen Anhaltspunkt für die Annahme, daß der Kläger, der bei seinen Eltern wohnte, das Schmerzensgeldkapital für einen anderen Zweck als zur Kapitalanlage verwendet hätte.
  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - VI ZR 338/93
    Der Prozeßstoff, den das Berufungsgericht gemäß § 287 ZPO zu würdigen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 9. April 1981 - IV a ZR 144/80 - NJW 1981, 1732 und vom 6. Mai 1981 - IV a ZR 170/80 - NJW 1981, 1729, 1731 f.), bot keinen Anhaltspunkt für die Annahme, daß der Kläger, der bei seinen Eltern wohnte, das Schmerzensgeldkapital für einen anderen Zweck als zur Kapitalanlage verwendet hätte.
  • BGH, 05.05.1998 - VI ZR 24/97

    Beweisantritt Zeugnis "NN"

    Insoweit waren an die Darlegungs- und Beweislast der Klägerin auf der Grundlage des § 252 Satz 2 BGB und des § 287 Abs. 1 ZPO ohnehin nur maßvolle Anforderungen zu stellen (vgl. BGHZ 80, 269, 279; Senatsurteil vom 20. Dezember 1994 - VI ZR 338/93 - VersR 1995, 471).
  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Im Hinblick auf diese Bescheinigung überspannt das Berufungsgericht die Anforderungen an den Klägervortrag (vgl. hierzu Senatsurteil vom 20. Dezember 1994 - VI ZR 338/93 - NJW 1995, 733), wenn es ausdrücklichen Vortrag dazu vermißt, zu welchen Bedingungen die Klägerin den vom Berufungsgericht selbst zugrundegelegten Bankkredit bei derjenigen Bank in Anspruch genommen hat, von welcher die Bescheinigung vom 13. Februar 1991 herrührt.
  • OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1067/98
    Der Schmerzensgeldanspruch ist verzinslich (BGH, NJW 1965, 531 ; vgl. auch NJW 1995, 733 ).
  • OLG Frankfurt, 14.05.1998 - 16 U 23/97

    Produkthaftungsansprüche bei Handverletzung durch Papierreißwolf

    Bei Beträgen dieser Größenordnung besteht ein Erfahrungssatz, dass der Gläubiger einen solchen Betrag verzinslich angelegt hätte (BGH NJW 1995, 733).
  • OLG Köln, 10.07.1996 - 5 U 149/94

    Verzinsung des an den Erben zu zahlenden Schmerzensgeldes; 50.000 DM

    Demzufolge hat sich auch der Bundesgerichtshof auf den Standpunkt gestellt, daß größere Schmerzensgeldbeträge im allgemeinen im Rahmen bankmäßig bestehender Anlagemöglichkeiten zinsbringend angelegt zu werden pflegen und der bei verspäteter Zahlung des Schädigers insoweit entgehende Zinsgewinn von diesem unter Verzugsgesichtspunkten zu ersetzen ist (s. zuletzt BGH NJW 1995, 733 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.07.1999 - 16 U 54/91
    Wenn auch der Zinsschaden mit dem Vortrag der Kläger zu 1) hinreichend dargelegt (allerdings noch nicht nachgewiesen) ist und Eigenkapital erfahrungsgemäß in der geltend gemachten Höhe nicht ungenutzt liegen bleibt, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt wird (vgl. BGH NJW 1992, 1223, 1224; BGH NJW 1995, 733), kann ein solches Anlageverhalten der Kläger zu 1) hier nicht ohne weiteres angenommen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht