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   BGH, 14.10.2008 - VI ZR 36/08   

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https://dejure.org/2008,1366
BGH, 14.10.2008 - VI ZR 36/08 (https://dejure.org/2008,1366)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - VI ZR 36/08 (https://dejure.org/2008,1366)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 36/08 (https://dejure.org/2008,1366)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Zum eigenen Anspruch eines Unternehmens bei Ausfall seines durch einen Verkehrsunfall verletzten Fahrers für den Einsatz eines Ersatzfahrers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer eigenen Rechtsgutverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB eines Unternehmens aufgrund entstandener Kosten für den Einsatz eines Ersatzfahrers nach dem Unfall des vorherigen Fahrers; Erfordernis der Geltendmachung von Ansprüchen aus übergeleitetem Recht für einen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Ersatzfahrer und Verdienstausfallschaden

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1 Ai; ; BGB § 823 Abs. 1 Hc; ; ZPO § 139

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 139
    Verletzung eines Arbeitnehmers begründet grundsätzlich keinen eigenen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen der Kosten für einen Ersatzfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 139
    Ersatzfähigkeit der Kosten eines Ersatzfahrers bei Unfallverletzung eines angestellten Fahrers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Eigener Anspruch des Unternehmens bei Verletzung v. Mitarbeiter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unfallschadensregulierung - Kein Ersatz für Ersatzfahrer

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Unfall: Kosten für Ersatzfahrer werden nicht übernommen

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf die für einen Ersatzfahrer aufgewendeten Kosten

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf die für einen Ersatzfahrer aufgewendeten Kosten

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Unfall: Kosten für Ersatzfahrer werden nicht übernommen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unfallschadensregulierung - Kein Ersatz für Ersatzfahrer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unrichtige Rechtsansicht des Gerichts kein Verfahrensfehler! (IBR 2009, 245)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 355
  • MDR 2009, 26
  • NZV 2009, 28
  • VersR 2008, 1697
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 36/08
    Ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kommt wegen Fehlens eines betriebsbezogenen Eingriffs insoweit regelmäßig nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02 - VersR 2003, 466).

    Ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kommt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wegen Fehlens eines betriebsbezogenen Eingriffs nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02 - VersR 2003, 466).

  • BGH, 30.10.1990 - XI ZR 173/89

    Begriff des wesentlichen Mangels

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZR 36/08
    b) Eine unrichtige Rechtsansicht des Erstrichters (hier: über die Schlüssigkeit der Klage) lässt sich nicht auf dem Umweg über eine angebliche Hinweispflicht gegenüber den Parteien im Sinne des § 139 ZPO in einen Verfahrensmangel umdeuten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - XI ZR 173/89 - NJW 1991, 704).

    Schon im Ansatz verfehlt ist es, eine unrichtige Rechtsansicht des Erstrichters auf dem Umweg über eine angebliche Hinweispflicht gegenüber den Parteien in einen Verfahrensmangel umzudeuten (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - XI ZR 173/89 - NJW 1991, 704).

  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als

    Wird ein Arbeitnehmer bei einem Unfall im Straßenverkehr verletzt, liegt darin kein betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers (Fortführung Senatsurteil vom 14. Oktober 2008, VI ZR 36/08, VersR 2008, 1697 Rn. 5).

    Insbesondere liegt bei einem Unfall eines Arbeitnehmers im Straßenverkehr kein betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Arbeitgebers vor (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 36/08, VersR 2008, 1697 Rn. 5; Beschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02, VersR 2003, 466 f.; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 12. Aufl., Rn. 105).

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

    Die Frage, ob ein Verstoß gegen eine Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO vorliegt, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Gerichts, dessen Entscheidung angegriffen wird, aus zu beurteilen, unabhängig davon, ob dieser Standpunkt zutrifft oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1983 - IVa ZR 135/81, BGHZ 86, 218, 221; Urteil vom 30. Mai 2001 - XII ZR 273/98, NJW 2001, 3480, 3481; Urteil vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 36/08, NJW 2009, 355 Rn. 7, jeweils mwN).
  • OLG Bamberg, 11.05.2009 - 4 U 92/08

    WIrksames Swapgeschäft eines Kommunalunternehmens

    Es ist deshalb schon im Ansatz nicht zulässig, eine vom Rechtsmittelführer bekämpfte Rechtsansicht des Erstrichters auf dem Umweg über einen angeblichen Verstoß gegen die Hinweispflicht in einen Verfahrensmangel umzudeuten (vgl. zuletzt BGH NJW 2009, 355).
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 164/09

    Revision im Kindesunterhaltsprozess: Zulässigkeitsprüfung bei Vornahme einer

    § 139 Abs. 1 ZPO begründet richterliche Aufklärungs- und Hinweispflichten ausschließlich mit dem Ziel, die Parteien zur vollständigen Erklärung über alle erheblichen Tatsachen, zur Bezeichnung der Beweismittel und zur Stellung sachdienlicher Anträge zu veranlassen (BGH Urteile vom 30. Oktober 1990 - XI ZR 173/89 - NJW 1991, 704 und vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 36/08 - NJW 2009, 355, 356).
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZR 226/12

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Beschwerde zwecks Erreichens

    Für eine etwaige Verletzung der Aufklärungspflicht ist der materiellrechtliche Standpunkt des Vordergerichts ohne Rücksicht auf seine Richtigkeit maßgeblich (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - XI ZR 173/89, NJW 1991, 704; vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 36/08, NJW 2009, 355 Rn. 7).
  • LG Braunschweig, 17.10.2007 - 9 S 477/06

    Mietwagen - Mangels Kreditkarte Versicherung ansprechen?

    Mithin musste es sich dem Geschädigten nicht geradezu "aufdrängen" - was aber für die Annahme einer solchen "schadensmindernden" Verpflichtung notwendig gewesen wäre (BGH, Urteil vom 06.03.2007, Geschäftezeichen VI ZR 36/08, zit. nach juris Rn 10) -, dass ihm beklagtenseits auf Nachfrage unmittelbar eine Deckungszusage erteilt werden würde (Tatsächlich benötigte die Beklagte mind. 10 Tage, um betreffend des Fahrzeugschadens eine Deckungszusage zu erteilen.).
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