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   BGH, 24.06.1969 - VI ZR 40/68   

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https://dejure.org/1969,1534
BGH, 24.06.1969 - VI ZR 40/68 (https://dejure.org/1969,1534)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1969 - VI ZR 40/68 (https://dejure.org/1969,1534)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - VI ZR 40/68 (https://dejure.org/1969,1534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit eines Unfalls durch die Unachtsamkeit eines nachfolgenden Kraftfahrzeugführers im Rahmen eines Auffahrunfalls - Frage der Überschreitung des richterlichen Ermessens bei Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 2; ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • soldan.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug wegen einer umspringenden Verkehrsampel

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 859
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Karlsruhe, 28.04.2017 - 9 U 189/15

    Schadensersatz bei Auffahrunfall nach möglicherweise grundlosem Abbremsen des

    Die genannten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Frankfurt berücksichtigen nicht, dass nach einem Auffahrunfall zwischen zwei verschiedenen Varianten des Anscheinsbeweises zu unterscheiden ist, nämlich zum einen zur Feststellung eines schuldhaften Verkehrsverstoßes des Hintermanns und zum anderen zur Feststellung der Alleinschuld des Hintermanns (vgl. Senat a. a. O. mit zustimmenden Anmerkungen von Wenker a. a. O. und Greger/Zwickel a. a. O.; vgl. im übrigen BGH, Versicherungsrecht 1969, 859).
  • OLG Jena, 28.10.2016 - 7 U 152/16

    Verkehrsunfall - Kollision Linksabbieger mit Linksüberholer

    Der Anscheinsbeweis kann nur durch bewiesene Tatsachen ausgeräumt werden, welche die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als den nach der allgemeinen Erfahrung typischen ergeben können (BGH VersR 1969, 859, 860; BGH NJW 1982, 2268).
  • OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

    (...) " (vgl. BGH, VersR 1969, 859).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 88/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsquote bei einem Auffahrunfall

    Danach kann nach den Regeln des Anscheinsbeweises vielfach festgestellt werden, dass den vorausfahrenden Kraftfahrzeugführer kein Verschulden trifft (vgl. beispielsweise BGH, Versicherungsrecht 1969, 859).
  • LG Saarbrücken, 04.10.2019 - 13 S 69/19

    Der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden wird nicht allein

    c) Soweit dies in Rechtsprechung und Literatur auch in Betracht gezogen wird, wenn dem Auffahrenden der Nachweis gelingt, dass der Vorausfahrende sein Fahrzeug ohne zwingenden Grund stark abgebremst hat (vgl. OLG Frankfurt/M NJW 2007, 87; Burmann in Burmann ua, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, StVO § 4 Rn. 24; Helle in: Freymann/Wellner, a.a.O., Rn. 51.1; König in Hentschel ua, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 4 StVO Rn. 37; Jaeger NJW 2017, 2628, jew. mwN; offen gelassen in BGH, Urt. v. 24.6.1969 - VI ZR 40/68, VersR 1969, 859), vermag dem die Kammer nicht zu folgen.
  • KG, 26.04.1993 - 12 U 2137/92

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf einer Sonderfahrspur für Busse und Taxen

    Der Auffahrende hat den Beweis des ersten Anscheins gegen sich, daß er entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten (§ 4 I 1 StVO) oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepaßt (§ 3 I StVO) oder es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (§ 1 II StVO; vgl. BGH, VersR 1969, 859; KG, DAR 1977, 20; VersR 1962, 991).
  • KG, 04.02.2002 - 12 U 111/01

    Haftungsverteilung bei Unfallschaden infolge Mißachtung der Vorfahrt

    Vielmehr bedarf es des Nachweises von Tatsachen, welche die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes als den nach der allgemeinen Erfahrung typischen ergeben können (vgl. BGH VersR 1969, 859, 860, KG DAR 1984, 85, 86).
  • OLG Koblenz, 16.03.2015 - 12 U 1010/14

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Schadensverteilung bei einem Auffahrunfall

    Zwar kann bei dem Vorliegen eines Auffahrunfalls grundsätzlich in Anwendung der Regelungen des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden, dass der Auffahrende entweder den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat oder aber die erforderliche Aufmerksamkeit nicht angewendet hat (BGH in VersR 1969, 859; KG 12 U 2137/92, Urteil vom 26.04.1993, juris).
  • KG, 22.11.2001 - 12 U 3682/00

    Haftungsverteilng bei einem Auffahrunfall

    Da der vormalige Beklagte zu 1. mit dem von ihm geführten Lkw auf den Pkw Mazda des Klägers aufgefahren ist, spricht gegen ihn der Beweis des ersten Anscheins, dass er entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten, seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst oder es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (§§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 StVO; vgl. BGH VersR 1969, 859; Senat, Urteil vom 9.3.1995 - 12 U 3372/93 -).
  • LG Karlsruhe, 27.07.2009 - 9 S 117/09

    Bremsen des Vorausfahrenden wegen einer Taube und Auffahren des Nachfolgenden

    Im Allgemeinen spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen, der auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auffährt, weil der Auffahrende in diesen Fällen entweder zu schnell, mit unzureichendem Sicherheitsabstand oder generell unaufmerksam ist (BGH VersR 69, 859).
  • KG, 07.06.1993 - 12 U 3861/91

    Zusammenstoß beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke

  • LG Lübeck, 14.11.2023 - 9 O 13/23

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen zwei Fahrzeugen im Zusammenhang

  • LG Düsseldorf, 02.02.2017 - 11 O 329/15

    Haftung des Auffahrenden bei einem typischen Auffahrunfall hinsichtlich

  • LG Heidelberg, 11.10.2013 - 5 O 106/13

    Verkehrsunfall: Abbremsen vor einer auf Gelb springenden Ampel

  • KG, 09.03.1995 - 12 U 3372/93

    Auffahrunfall nach Bremsung des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund -

  • AG Duisburg, 16.06.2016 - 49 C 1312/14

    Verkehrsunfall - Haftung bei verbotswidrigem Wendemanöver

  • AG Düsseldorf, 27.07.2012 - 47 C 4933/10

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Verursachung von Schäden an einem Moped durch

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