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   BGH, 22.03.2016 - VI ZR 467/14   

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https://dejure.org/2016,7930
BGH, 22.03.2016 - VI ZR 467/14 (https://dejure.org/2016,7930)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2016 - VI ZR 467/14 (https://dejure.org/2016,7930)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2016 - VI ZR 467/14 (https://dejure.org/2016,7930)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Arzthaftung: Beweislast bei einer Gesundheitsbeschädigung durch eine mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig ausgeführte Operation

  • IWW

    § 564 Satz 1 ZPO, § 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesundheitsbeschädigung eines Patienten aufgrund einer mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig ausgeführten Operation; Beweispflichtigkeit des Arztes (Schädigers) bzgl. des gleichen Auswirkens des hypothetischen Kausalverlaufs bzw. einer Reserveursache wie der ...

  • rabüro.de

    Zur Beweislast bei einer Gesundheitsbeschädigung durch eine mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig ausgeführte Operation

  • rewis.io

    Arzthaftung: Beweislast bei einer Gesundheitsbeschädigung durch eine mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig ausgeführte Operation

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Aa; BGB § 249 Bb
    Gesundheitsbeschädigung eines Patienten aufgrund einer mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig ausgeführten Operation; Beweispflichtigkeit des Arztes (Schädigers) bzgl. des gleichen Auswirkens des hypothetischen Kausalverlaufs bzw. einer Reserveursache wie der ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 ; BGB § 253 Abs. 2 ; BGB § 823
    Gesundheitsbeschädigung eines Patienten aufgrund einer mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig ausgeführten Operation; Beweispflichtigkeit des Arztes (Schädigers) bzgl. des gleichen Auswirkens des hypothetischen Kausalverlaufs bzw. einer Reserveursache wie der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Beweislast bei einer Gesundheitsbeschädigung durch eine mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig ausgeführte Operation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Operation ohne wirksame Einwilligung - und der hypothetische Schaden ohne Operation

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld nach Gesundheitsbeschädigung durch rechtswidrig ausgeführte Operation

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für die Entfernung eines Tumors ohne Einwilligung des Patienten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beweislast bei Gesundheitsschädigungen in Folge einer wegen unwirksamer Einwilligung rechtswidrig ausgeführten Operation

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweisfragen bei missglückter rechtswidriger Operation

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für die Entfernung eines Tumors ohne Einwilligung des Patienten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Operation eines Patienten mit Grundleiden unter Überschreitung der erteilten Einwilligung

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Schmerzensgeld nach OP ohne Einwilligung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 20.06.2016)

    Ärzte in Beweispflicht bei OP ohne Einwilligung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 85 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Beweislast des Arztes für Gesundheitsbeschädigung bei Operation ohne Einwilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3522
  • MDR 2016, 822
  • JR 2017, 478
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03

    Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem

    Auszug aus BGH, 22.03.2016 - VI ZR 467/14
    Hat eine - mangels wirksamer Einwilligung - rechtswidrig ausgeführte Operation zu einer Gesundheitsbeschädigung des Patienten geführt, so ist es Sache der Behandlungsseite zu beweisen, dass der Patient ohne den rechtswidrig ausgeführten Eingriff dieselben Beschwerden haben würde, weil sich das Grundleiden in mindestens ähnlicher Weise ausgewirkt haben würde (im Anschluss an Senatsurteil vom 5. April 2005, VI ZR 216/03, VersR 2005, 942).

    aa) Hat eine rechtswidrig ausgeführte Operation zu einer Gesundheitsbeschädigung des Patienten geführt, so ist es Sache des beklagten Arztes zu beweisen, dass der Patient ohne den rechtswidrig ausgeführten Eingriff dieselben Beschwerden haben würde, weil sich das Grundleiden in mindestens ähnlicher Weise ausgewirkt haben würde (Senat, Urteile vom 13. Januar 1987 - VI ZR 82/86, VersR 1987, 667, 668; vom 5. April 2005 - VI ZR 216/03, VersR 2005, 942; vgl. auch Senat, Urteile vom 7. Oktober 1980 - VI ZR 176/79, BGHZ 78, 209, 214; vom 6. Dezember 1988 - VI ZR 132/88, BGHZ 106, 153, 156).

    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach der Schädiger zu beweisen hat, dass sich ein hypothetischer Kausalverlauf bzw. eine Reserveursache ebenso ausgewirkt haben würde, wie der tatsächliche Geschehensablauf (Senat, Urteil vom 5. April 2005, aaO).

  • BGH, 07.10.1980 - VI ZR 176/79

    Schuldhaft fortgesetzte Fehlinjektion

    Auszug aus BGH, 22.03.2016 - VI ZR 467/14
    aa) Hat eine rechtswidrig ausgeführte Operation zu einer Gesundheitsbeschädigung des Patienten geführt, so ist es Sache des beklagten Arztes zu beweisen, dass der Patient ohne den rechtswidrig ausgeführten Eingriff dieselben Beschwerden haben würde, weil sich das Grundleiden in mindestens ähnlicher Weise ausgewirkt haben würde (Senat, Urteile vom 13. Januar 1987 - VI ZR 82/86, VersR 1987, 667, 668; vom 5. April 2005 - VI ZR 216/03, VersR 2005, 942; vgl. auch Senat, Urteile vom 7. Oktober 1980 - VI ZR 176/79, BGHZ 78, 209, 214; vom 6. Dezember 1988 - VI ZR 132/88, BGHZ 106, 153, 156).
  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer varisierenden Osteotomie; Umfang des

    Auszug aus BGH, 22.03.2016 - VI ZR 467/14
    aa) Hat eine rechtswidrig ausgeführte Operation zu einer Gesundheitsbeschädigung des Patienten geführt, so ist es Sache des beklagten Arztes zu beweisen, dass der Patient ohne den rechtswidrig ausgeführten Eingriff dieselben Beschwerden haben würde, weil sich das Grundleiden in mindestens ähnlicher Weise ausgewirkt haben würde (Senat, Urteile vom 13. Januar 1987 - VI ZR 82/86, VersR 1987, 667, 668; vom 5. April 2005 - VI ZR 216/03, VersR 2005, 942; vgl. auch Senat, Urteile vom 7. Oktober 1980 - VI ZR 176/79, BGHZ 78, 209, 214; vom 6. Dezember 1988 - VI ZR 132/88, BGHZ 106, 153, 156).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus BGH, 22.03.2016 - VI ZR 467/14
    aa) Hat eine rechtswidrig ausgeführte Operation zu einer Gesundheitsbeschädigung des Patienten geführt, so ist es Sache des beklagten Arztes zu beweisen, dass der Patient ohne den rechtswidrig ausgeführten Eingriff dieselben Beschwerden haben würde, weil sich das Grundleiden in mindestens ähnlicher Weise ausgewirkt haben würde (Senat, Urteile vom 13. Januar 1987 - VI ZR 82/86, VersR 1987, 667, 668; vom 5. April 2005 - VI ZR 216/03, VersR 2005, 942; vgl. auch Senat, Urteile vom 7. Oktober 1980 - VI ZR 176/79, BGHZ 78, 209, 214; vom 6. Dezember 1988 - VI ZR 132/88, BGHZ 106, 153, 156).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 U 142/18

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs einer nach einem ärztlichen

    Für den entsprechenden Kausalverlauf wäre daher der Beklagte beweispflichtig (st. Rspr., vgl. nur BGH Urteile vom 23.3.2016 - VI ZR 467/14, vom 22.5.2012 - VI ZR 157/11 und vom 5.4.2005 - VI ZR 216/03).
  • BGH, 31.05.2016 - VI ZR 305/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei unzureichender

    Allerdings kann ein solcher Umstand zu Ungunsten des Geschädigten nur dann Beachtung finden, wenn der Schädiger zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen hat, dass er tatsächlich eingetreten wäre (Senatsurteil vom 5. Februar 1965 - VI ZR 239/63, VersR 1965, 49; vgl. zur Reserveursache auch Senatsurteil vom 22. März 2016 - VI ZR 467/14, Rn. 14 z.V.b.).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17

    Schadensersatzklage wegen Zerstörung eines Gartens: Behandlung der Kosten des

    Nachdem die Kläger bestritten haben, ihr entsprechendes Bauvorhaben vor dem Schadenereignis beschlossen zu haben, und umgekehrt vorgetragen haben, dass sie ohne die Asbestverunreinigung ihr Anwesen nur renoviert hätten, oblag es dem als Schädiger insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. BGH, Urteile vom 20.07.2006 - IX ZR 94/03, BGHZ 168, 352 [juris Rn. 25]; vom 22.03.2016 - VI ZR 467/14, NJW 2016, 3522 Rn. 14; jew. m.w.N.), seine Behauptung zu belegen.
  • OLG Hamm, 15.02.2022 - 26 U 21/21

    Schmerzensgeldanspruch wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Fehlende

    Steht fest, dass der Arzt den Patienten nicht vollständig aufgeklärt hat, so kommen dem Patienten bei der Frage der Schadensursächlichkeit die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugute, denn der mangels ordnungsgemäßer Aufklärung rechtswidrig durchgeführte Eingriff stellt bereits den Primärschaden dar (vgl. BGH, MDR 2016, 822; Martis/Winkhart, 6. Aufl., A 2113).
  • OLG Schleswig, 10.01.2019 - 7 U 74/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fahrradfahrers:

    Ein solcher Umstand kann zuungunsten des Geschädigten allerdings nur dann Beachtung finden, wenn der Schädiger zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen hat, dass dieser Umstand tatsächlich eingetreten wäre (OLG Hamm vom 30.4.1996, VersR 1996, 990 ff, juris Rn. 24; BGH Urteil vom 22.3.2016, VI ZR 467/14; BGH Beschluss vom 31.5.2016, a. a. O.).
  • KG, 24.08.2020 - 8 U 139/19

    Anwaltsregress wegen Vergleichsschluss zur Arbeitsverhältnisbeendigung

    Die Darlegungs- und Beweislast für einen solchen hypothetischen Kausalverlauf liegt beim Schädiger (BGH, Urteil vom 22.3.2016 - VI ZR 467/14 - NJW 2016, 3522 Rn. 14 mit weiteren Nachweisen) bzw. im vorliegenden Regressprozess bei der Beklagten (s. o. zu 2.3.1).
  • OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19

    Arzthaftung: Anforderungen an die ordnungsgemäße Aufklärung über einen

    Hat eine rechtswidrig ausgeführte Operation zu einer Gesundheitsbeschädigung des Patienten geführt, so ist es Sache des beklagten Arztes zu beweisen, dass der Patient ohne den rechtswidrig ausgeführten Eingriff dieselben Beschwerden haben würde, weil sich das Grundleiden in mindestens ähnlicher Weise ausgewirkt haben würde (BGH, Urteil vom 22. März 2016 - VI ZR 467/14 -, Rn. 14, juris).
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