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   BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54   

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BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54 (https://dejure.org/1954,312)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1954 - VI ZR 49/54 (https://dejure.org/1954,312)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1954 - VI ZR 49/54 (https://dejure.org/1954,312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1954, 578
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54
    Da sie Antragstellung innerhalb einer fremden Berufung ist, wobei das Rechtsmittel selbst das einheitliche, vom Berufungskläger eingelegte bleibt (BGHZ 4, 229 [233]), setzt sie ihrem Wesen nach voraus, dass sie sich mit ihren Anträgen gegen den Berufungskläger wendet, dessen Rechtsmittel sie sich "anschliesst".

    Es würde in der Tat eine völlig ungewöhnliche Verfahrenslage entstehen, wenn man dem Berufungsbeklagten die Möglichkeit einräumen würde, innerhalb fremder Berufung Klageanträge gegen einen Dritten zu stellen und deren Wirksamkeit von dem Schicksal der Berufung (§ 522 Abs. 1 ZPO) abhängig zu machen, wobei insbesondere darauf hinzuweisen ist, dass der Berufungskläger bei einer Rücknahme seines Rechtsmittels auch die Kosten der nunmehr erledigten Rechtsverfolgung gegen den Dritten tragen müsste (BGHZ 4, 229).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO (vgl. BGHZ 4, 229 [240]).

  • RG, 21.06.1918 - VII 140/18

    Wirkung und Ausübung des Absonderungsrechts

    Auszug aus BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54
    Das Reichsgericht hat unter Bestätigung der von Jaeger (Konkursordnung 7. Aufl. Anm. 12 zu § 49) vertretenen Auffassung für die Durchführung dieser Befriedigung die für das Forderungspfandrecht geltende Vorschrift des § 1282 BGB entsprechend angewandt und dem Schadensersatzgläubiger die Befugnis zugesprochen, die Versicherungsforderung des Gemeinschuldners zur Deckung seines Schadensersatzanspruchs nach dessen rechtskräftiger Feststellung selbst einzuziehen (RGZ 93, 209; 135, 295).

    Der Schadensersatzgläubiger hat an der Überwindung des Widerspruchs des Konkursverwalters durch eine Feststellungsklage schon deshalb Interesse, weil der Versicherer grundsätzlich auch im Fall des § 157 VVG nicht eher zur Zahlung verpflichtet ist, bevor nicht der Streit über das Bestehen der Schadensersatzforderung zwischen den Beteiligten rechtskräftig ausgetragen ist (RGZ 93, 209 [212]; vgl. auch § 154 Abs. 1 VVG).

  • RG, 19.10.1937 - II 59/37

    1. Muß der Kläger und Berufungsbeklagte, der im ersten Rechtszug obgesiegt hat,

    Auszug aus BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54
    Ist das Berufungsurteil auf eine Anschlussberufung hin ergangen, so muss deren Ordnungsmässigkeit in gleicher Weise gegeben sein wie sonst die Zulässigkeit der Berufung (RGZ 156, 291 [294]).

    Will er über die Verteidigung hinausgehen und zu seinem Vorteil Anträge stellen, über die das erstinstanzliche Gericht noch nicht entschieden hatte, so steht ihm zu diesem Zweck nur das Mittel der Anschlussberufung zur Verfügung (RGZ 148, 131 [134]; 156, 291 [294]; RG JW 1938, 895; Stein-Jonas-Schönke I zu § 521).

  • RG, 09.07.1900 - VI 157/00

    Anschließung an die Berufung.

    Auszug aus BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54
    Demgemäss hat auch das Reichsgericht erklärt, eine Anschlussberufung sei unzulässig, wenn sie Anträge gegen einen Streitgenossen verfolge, der aus dem Verfahren ausgeschieden sei (RGZ 46, 415).
  • RG, 25.05.1937 - VII 301/36

    Inwieweit wird der persönliche Gläubiger des Vergleichsschuldners, dem ein

    Auszug aus BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54
    Auch der durch das Absonderungsrecht gedeckte Teil der Konkursforderung ist in der Konkurstabelle voll festzustellen (Jaeger Anm. 11 zu § 64; RGZ 155, 95 [101]).
  • RG, 12.12.1931 - IX 310/31

    Kann der Geschädigte auch nach Aufhebung des Konkursverfahrens über das Vermögen

    Auszug aus BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54
    Das Reichsgericht hat unter Bestätigung der von Jaeger (Konkursordnung 7. Aufl. Anm. 12 zu § 49) vertretenen Auffassung für die Durchführung dieser Befriedigung die für das Forderungspfandrecht geltende Vorschrift des § 1282 BGB entsprechend angewandt und dem Schadensersatzgläubiger die Befugnis zugesprochen, die Versicherungsforderung des Gemeinschuldners zur Deckung seines Schadensersatzanspruchs nach dessen rechtskräftiger Feststellung selbst einzuziehen (RGZ 93, 209; 135, 295).
  • RG, 22.07.1941 - VII 141/40

    Kann der im sogenannten Deckungsprozeß auf Gewährung von Versicherungsschutz in

    Auszug aus BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54
    Ist die Haftpflicht des Schadensersatzschuldners aber rechtskräftig festgestellt worden, so ist diese Feststellung auch gegenüber dem Versicherer massgebend (RGZ 167, 243 [246]; Ehrenzweig: Deutsches (Österreichisches) Versicherungsrecht 1952 S. 370).
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54
    Zu diesen Voraussetzungen gehört auch die Zulässigkeit der Berufung (BGHZ 6, 369 [370]).
  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54
    Ohne eine klare Abgrenzung fehlte aber der Klage die nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO notwendige bestimmte Angabe des Gegenstandes und Grundes des erhobenen Anspruchs, sodass ein Urteil über den Grund des Anspruchs, bei dem zweifelhaft blieb, wieweit die Bindung des Gerichts für das Nachverfahren ging, nicht ergehen durfte (RGZ 157, 321 [326]; BGHZ 11, 192).
  • RG, 31.05.1935 - VII B 9/35

    Ist die Klagerweiterung im zweiten Rechtszug auch im Falle der Berufung des

    Auszug aus BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54
    Will er über die Verteidigung hinausgehen und zu seinem Vorteil Anträge stellen, über die das erstinstanzliche Gericht noch nicht entschieden hatte, so steht ihm zu diesem Zweck nur das Mittel der Anschlussberufung zur Verfügung (RGZ 148, 131 [134]; 156, 291 [294]; RG JW 1938, 895; Stein-Jonas-Schönke I zu § 521).
  • RG, 31.01.1939 - VII 112/38

    Ist ein Teilurteil über eine Widerklage zulässig, die durch eine unselbständige

  • RG, 13.04.1938 - II 194/37

    1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten "aus

  • OLG Nürnberg, 21.06.2012 - 5 W 1109/12

    Insolvenz eines haftpflichtversicherten Schädigers: Voraussetzungen für ein

    Nach ständiger, an das Urteil des Reichsgerichts vom 21.06.1918 (RGZ 93, 209) anknüpfender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1954, 578; VersR 1987, 655; VersR 1993, 1222) kann der Schadensersatzgläubiger im Falle des Konkurses (der Insolvenz) des Schädigers dessen Haftpflichtversicherer nach Feststellung seines Schadensersatzanspruches unmittelbar auf Zahlung der Entschädigung in Anspruch nehmen.

    Der Versicherer ist aber auch im Fall des § 110 VVG nicht eher zur Zahlung verpflichtet, bevor nicht der Streit über das Bestehen der Schadensersatzforderung zwischen den Beteiligten (dem Geschädigten und dem Insolvenzverwalter) rechtskräftig ausgetragen ist (BGH VersR 1954, 578; RGZ 93, 209, 212).

    Die Feststellung zur Tabelle wirkt auch gegenüber dem Haftpflichtversicherer (BGH VersR 1954, 578).

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Ein Anschluss an die fremde Berufung ist erforderlich, wenn der Berufungsbeklagte das erstinstanzliche Urteil nicht nur verteidigen, sondern die von ihm im ersten Rechtszug gestellten Anträge erweitern oder - wie hier - einen neuen, in erster Instanz nicht vorgebrachten Anspruch geltend machen will (BGHZ 4, 229, 234; Urt. v. 13. Okt. 1954, VI ZR 49/54, LM ZPO § 521 Nr. 4; Urt. v. 24. November 1977, VII ZR 160/76, ZZP 91 [1978], 314, 316).
  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Daraus kann er notfalls unmittelbar auf Leistung gegen den Versicherer klagen (RGZ 93, 209, 121; BGH, Urt. v. 13. Oktober 1954 - VI ZR 49/54, VersR 1954, 578, 579; v. 8. April 1987 - IVa ZR 12/86, VersR 1987, 655; v. 7. Juli 1993 - IV ZR 131/92, VersR 1993, 1222 unter 1 b); diesem gegenüber erwächst weder ein gegen den Konkursverwalter des Versicherten erwirkter Titel noch ein gegen den Gemeinschuldner persönlich ergangenes Urteil in Rechtskraft.
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Es bedarf insbesondere keiner Erörterung, ob im Versorgungsausgleichsverfahren, an dem die Eheleute sowie Träger der Rentenversicherung und/oder der Versorgungslast beteiligt sind, für eine Anschließung die Gegnerstellung zu dem Hauptrechtsmittel zu fordern ist, deren Notwendigkeit allgemein aus dem Zweck der Anschließung abgeleitet wird, unter Zurückdrängung des Verbotes der Schlechterstellung dem höheren Gericht einen Entscheidungsspielraum auch zugunsten des Rechtsmittelgegners zu schaffen (vgl. BGH Urteil vom 13. Oktober 1954 - VI ZR 49/54 - LM ZPO § 521 Nr. 4; BGH Beschluß vom 5. Dezember 1979 - IV ZB 75/79 - NJW 1980, 702 = FamRZ 1980, 233; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 39. Aufl. § 521 Anm. 1 B; Bärmann, Freiwillige Gerichtsbarkeit und Notarrecht 1968 § 32 II = S. 208 f.; Fenn, Die Anschlußbeschwerde im Zivilprozeß und im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit 1961 S. 219, 221; Habscheid JZ 1956, 372 f.; Heintzmann FamRZ 1980, 112, 119; Jansen, FGG 2. Aufl. § 22 Rdn. 13; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit 11. Aufl. § 22 Rdn. 7; Rüffer, FamRZ 1979, 405, 413 f.).
  • KG, 08.09.2022 - 2 U 115/21

    Keine Kenntnis iSd. § 15 Abs. 1 HGB von der noch nicht eingetragenen und

    Wenn aber der in erster Instanz erfolgreiche Berufungsbeklagte das erstinstanzliche Urteil nicht nur verteidigen, sondern die von ihm im ersten Rechtszug gestellten Anträge erweitern oder einen neuen, in erster Instanz nicht vorgebrachten Anspruch geltend machen will, muss er den Anschluss an die fremde Berufung (§ 524 ZPO) erklären (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2007 - V ZR 210/06 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1954 - VI ZR 49/54 -, LS, juris; BGH, Urteil vom 24. November 1977 - VII ZR 160/76 -, Rn. 16, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Juni 2017 - 6 U 193/16 -, Rn. 34, juris).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 131/92

    Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers gegenüber Geschädigtem trotz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Schadensersatzgläubiger im Fall des Konkurses des Schädigers von dessen Haftpflichtversicherer nach Feststellung seines Schadensersatzanspruches unmittelbar Zahlung der Entschädigung verlangen (BGH, Urteile vom 13.10.1954 - VI ZR 49/54 - VersR 1954, 578 und vom 8.4.1987 - IVa ZR 12/86 - VersR 1987, 655 unter I.).
  • BGH, 14.05.1991 - XI ZB 2/91

    Zulässigkeit einer Anschlußberufung

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß sie sich nur gegen den Berufungskläger richten kann (Urteile vom 13. Oktober 1954 - VI ZR 49/54, LM Nr. 4 zu § 521 ZPO, vom 13. Juli 1956 - VI ZR 284/54, ZZP 70 (1957), 81 und vom 12. Dezember 1988 - II ZR 129/88, WM 1989, 503, 504).
  • OLG Hamm, 12.03.2008 - 8 U 190/06

    Unzulässige Anfechtungsklage von Gesellschaftsbeschlüssen einer GmbH durch nicht

    Ein Anschluss an die fremde Berufung ist erforderlich, wenn der Berufungsbeklagte das erstinstanzliche Urteil nicht nur verteidigen, sondern die von ihm im ersten Rechtszug gestellten Anträge erweitern oder - wie hier - einen neuen, in erster Instanz nicht vorgebrachten Anspruch geltend machen will (BGH, a.a.O.; BGHZ 4, 229, 234; Urt. v. 13. Okt. 1954, VI ZR 49/54, LM ZPO § 521 Nr. 4; Urt. v. 24. November 1977, VII ZR 160/76, ZZP 91 [1978], 314, 316).
  • BGH, 12.12.1988 - II ZR 129/88

    Form und Zulässigkeit der Anschlußberufung gegen eine in der Berufungsinstanz

    Dagegen kann dieser nicht innerhalb einer fremden Berufung die Klage um bisher am Verfahren nicht beteiligte Dritte erweitern und Anträge gegen sie stellen (vgl. BGH, Urt. v. 13. Oktober 1954 - VI ZR 49/54, LM ZPO § 521 Nr. 4; Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 521 Rdnr. 11; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 521 Anm. 1 B b).
  • BGH, 08.04.1987 - IVa ZR 12/86

    Aufrechnung mit Prämien- (gegen-)forderungen dritter Anspruchsteller in der

    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.1954 - VI ZR 49/54 - VersR 1954, 578, 579; zustimmend Bruck/Möller/Johannsen, VVG 8. Aufl. Bd. IV Anm. b 103; Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. § 157 Anm. 3) geht das Berufungsgericht davon aus, daß die geschädigte Klägerin gemäß § 157 VVG nach rechtskräftiger Feststellung ihrer Entschädigungsforderung mit dem Konkurs der Versicherungsnehmerin den beklagten Versicherer unmittelbar auf Zahlung in Anspruch nehmen konnte.
  • OLG Koblenz, 11.01.2000 - 1 U 1452/97

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche wegen Schädigung durch

  • BGH, 24.11.1977 - VII ZR 160/76

    Voraussetzungen für die Einlegung einer Anschlussberufung - Anforderungen an die

  • BGH, 20.02.1956 - II ZR 53/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.05.1994 - XI ZB 2/94

    Entscheeidung über unselbständige Anschlußberufung

  • LAG Hamburg, 05.05.2010 - 5 Sa 83/09

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; unbegründete Arbeitnehmerklage

  • LAG Hamburg, 14.07.2010 - 5 Sa 83/09

    Rückkehrrecht aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung nach außerordentlicher

  • OLG Stuttgart, 15.07.1999 - 7 U 266/98

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; Trennungsprinzip der

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 22 U 57/03

    Gewährleistungsbefreiung wegen Vorschreibens des Baustoffs

  • OLG Celle, 10.02.2011 - 8 U 118/10

    Transportversicherungsbedingungen; Verfügung von hoher Hand

  • BGH, 28.06.1966 - VI ZR 245/64

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des Wartepflichtigen

  • BGH, 01.03.1989 - IVa ZR 337/87

    Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelklägers

  • BGH, 27.03.1984 - IX ZR 50/83

    Inhalt des Rückgewähranspruchs nach § 7 Anfechtungsgesetz - Unterschied zwischen

  • BGH, 01.10.1957 - VI ZR 214/56
  • BSG, 16.10.1968 - 3 RK 25/65

    Klageänderung - Berufungskläger - Anschlußberufung - Krankenpflegeanspruch -

  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 284/54

    Rechtsmittel

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